Marienkäfer, Finanzamt und die Räuber-Beute-Beziehung. Ein Beitrag von Dr. Friedrich Buer

Was haben Insekten mit Tierschutz zu tun? Wenig, jedenfalls auf den ersten Blick. Schließlich mögen wir Insekten meist nicht und denken an Flöhe und Wanzen. Auch deshalb wurden nur drei zu Haustieren: der Seidenspinner und die Honigbiene und neuerdings die Fruchtfliege, das „Haustier“ der Genetiker. Aber der Marienkäfer hat es geschafft. Er wurde zum Liebling der Menschen.

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Feldlerche in Not

Feldlerche
Die Feldlerche (Alauda arvensis). Noch vor Jahrzehnten war sie ein sehr häufiger Bodenbrüter in unseren Kulturlandschaften. Landwirtschaftliche Maßnahmen und eine Versiegelung der Böden gefährden zunehmend ihr Überleben. Bild: Copyright Markus Liegl

 

Einer der bekanntesten Vogelarten unserer offenen Kulturlandschaften ist die Feldlerche. Bei Spaziergängen im Frühling fällt sie meist sofort durch ihren trillernden Gesang (trr-lit oder triip) auf.  Leider ist ihre Stimme immer seltener zu hören. Was sind die Gründe dafür?

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Groteske Energiewende – Naturschutzbehörden genehmigen Zerstörung eines Schwarzstorch-Horstes

Zerstörter Schwarzstorchhorst
Die Fichtenkrone wurde gekappt und der Horst des Schwarzstorches dauerhaft zerstört. Vergangenes Jahr diente er noch drei Jungstörchen als Kinderstube. Bild: Copyright E. Jenne

 

„Energiewende absurd: Storchennest für Windrad geplündert“​ lautete eine treffende Überschrift zu diesem Umweltfrevel vergangene Woche in den Nordbayerischen Nachrichten. Was war geschehen? Groteske Energiewende – Naturschutzbehörden genehmigen Zerstörung eines Schwarzstorch-Horstes weiterlesen

Die Vermaisung unserer Landschaften steigt

Während unsere Höhenzüge durch Windräder verspargeln, vermaisen unsere Feldfluren zunehmend. Aus abwechslungsreichen, in Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaften werden monotone und lebensfeindliche Energielandschaften mit fatalen Folgen. Der Maisanbau in den bayerischen Landschaften nahm von 2004 bis 2014, verursacht durch die hohe staatliche Förderung und dem folgenden Boom von Biogasanlagen, durchschnittlich um 32% zu. In manchen Landkreisen Bayerns hat sich der Maisanbau sogar mehr als verdoppelt.

Der "Vermaisung" der Landschaften in Bayern steigt seit 2004 kontinuierlich an
Der “Vermaisung” in Bayern steigt seit Jahren; schwerwiegende Folgen drohen

 

Massive Probleme für Mensch, Natur und Umwelt stellen sich ein: Wertvolle, oftmals feuchte Wiesenflächen werden für den Maisanbau umgebrochen. Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren leidet, der Herbizideinsatz steigt und damit die Belastung für unser Grund- und Trinkwasser. Mais benötigt auch viel Stickstoff, der zu einer Überdüngung der Umwelt führt. Große Maiskulturen fördern Schädlinge, diese provozieren wiederum einen steigenden Insektizideinsatz, der die Begleitfauna – zum Beispiel die Bienen – schädigt.

Ein bemerkenswertes Urteil: Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

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Die Genehmigung von Windrädern beinhaltet oft prekäre Mängel. Beim Bau dieses Windrads in der Oberpfalz wurde ein Schwarzstorchhorst in nur rund 80 Metern Entfernung zum Windrad im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) “übersehen”. Als Folge wurden die Windräder von dem zuständigen Landratsamt genehmigt; ein klarer Verstoß gegen den “Bayerischen Windkrafterlass”, der einen Mindestabstand von 3000 Metern zwischen Windrad und Schwarzstorchhorst verbindlich festschreibt. Bild: Copyright E. Jenne

 

In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf. Es bringt exemplarisch die bayern- und deutschlandweit sehr häufigen Verstrickungen und prekären Befangenheiten zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt und der Person des Landrats und dessen/deren Beteiligungen an Windradplanungen in Form von Energie- und Bürgerwindgenossenschaften oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen, an das Licht der Öffentlichkeit.

“Das Landratsamt habe schlampig gearbeitet”, so die Quintessenz vieler Zeitungsberichte über das Urteil. Es habe “den Boden der Neutralität verlassen” urteilt das Gericht. Das richtungsweisende Urteil weist auch eindrücklich auf die zunehmende Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger hin. Ein Klagerecht wird ihnen vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt.

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Flechten – ein Leben am Limit

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Der Radialzuwachs der Landkartenflechte (Rhizocarpon geographicum) beträgt pro Jahr nur rund 0,3 – 0,6 mm. Die Art zählt zu den ältesten lebenden Organismen unserer Landschaften. Die Landkartenflechte wächst auf Silikatgestein der Mittelgebirge und Gebirge. Bild: Copyright J. Bradtka

 

Flechten führen ein Leben am Limit. Sie sind weder Baumschädlinge noch Baumkrankheiten. Flechten sind wichtige Zeigerorganismen für gesunde naturnahe Landschaften und Wälder, für eine reine Luft und eine intakte Umwelt.

Eine Flechte ist ein Pilz, der mit Grünalgen und/oder mit algenähnlichen Cyanobakterien („Blaualgen“) zusammen lebt. Die Außenseite der Flechte bildet der Pilz. In ihm eingeschlossen finden sich Grünalgen und/oder Bakterien. Pilz, Alge und/oder Bakterien leben in enger Lebensgemeinschaft zu gegenseitigem Vorteil. Eine solche Lebensgemeinschaft verschiedener Organismen wird „mutualistische Symbiose“ genannt. Der Pilz schützt mit seiner Oberfläche die Algen vor Austrocknung, schädlicher UV-Strahlung, vor Kälte und vor dem Zugriff algenfressender Kleintiere. Er versorgt den Gesamtorganismus mit Wasser und den darin enthaltenen lebensnotwendigen Spurenelementen. Die Grünalgen liefern dem Pilz ihre Photosyntheseprodukte in Form von Kohlenhydraten bzw. Zucker.

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Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) in Bayern

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Die zunehmenden Planungen und der Bau von Windrädern in den noch großen, geschlossenen und bisher kaum infrastrukturell vorbelasteten Staatswaldgebieten stellen ein großes Gefährdungspotential für den Schwarzstorch dar. Bild: Copyright Andreas Ebert

 

Noch zu Beginn der 1970er Jahre war der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ein extrem seltener Brutvogel in Bayern. Es existierten nur sehr wenige bekannte Brutpaar in der Oberpfalz und im Frankenwald. Seidem hat er sich vor allem im Osten und im Südosten Deutschlands wieder ausgebreitet. Erfreulicherweise gab es in den letzten Jahren auch eine stärkere Arealausweitung in den Westen Deutschlands  (JANSSEN et al. 2004). In Bayern liegen die Schwerpunkte seines Vorkommens in den östlichen Mittelgebirgen (Frankenwald, Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald und Hügelland, Bayerischer Wald) und den direkt angrenzenden Regionen sowie in der Rhön und im Alpenvorland (BEZZEL et al. 2005, RÖDL et al. 2012). Der Schwarzstorch gilt in Bayern als gefährdet (Rote Liste 3). Zusätzlich wird er im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009) gelistet und zählt zu den in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Tierarten. Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) in Bayern weiterlesen

Hinweise zur Erfassung und Kartierung von Lebensräumen und Brutgebieten des Rotmilans (Milvus milvus)

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Deutschland trägt für den Rotmilan eine besondere Verantwortung, denn mehr als die Hälfte aller Rotmilane auf der Welt leben und brüten in unserer Republik. Bild: Copyright G. Just

 

Wer jemals einen Rotmilan bei guter Thermik kreisend beobachtete, war von seiner eleganten Flugweise, seiner imposanten Größe und der unverwechselbaren Silhouette tief beeindruckt. Leider geht es dem europaweit streng geschützten Greifvogel in Deutschland zunehmend schlechter: Seit Mitte 1990 nahm die Anzahl der in der Bundesrepublik lebenden Rotmilane um ca. ein Drittel ab. Die Gründe hierfür liegen einerseits in einer Veränderung der Kulturlandschaften und Wälder durch Landwirtschaft, Bereinigung der Fluren und einer intensiven Forstwirtschaft, andererseits in den sehr hohen Verlusten, verursacht durch Windräder. MARTIN FLADE, Ornithologe und Leiter des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, nennt in seiner Studie „Von der Energiewende zum Biodiversitäts-Desaster erschütternde Zahlen: Jährlich verunglücken an Windrädern in Brandenburg 3 Prozent des Rotmilan-Landesbestands. Sein Fortbestand ist gefährdet, eine Kompensierung durch Bruten unmöglich. Das Ende der global bedeutenden Population in Brandenburg ist absehbar (Flade, 2012). Hinweise zur Erfassung und Kartierung von Lebensräumen und Brutgebieten des Rotmilans (Milvus milvus) weiterlesen

Mehr Elstern und trotzdem mehr Kleinvögel – warum? Ein Beitrag von Dr. Friedrich Buer

Eigentlich sollte es umgekehrt sein, denn Elstern räubern Nester von Amseln und anderen Kleinvögeln aus. Sie leiden unter den Elstern. Aber warum werden dann die Kleinvögel in einer Stadt nicht weniger, sondern nehmen sogar noch zu, obwohl sich die Elstern um das Vierfache vermehrt haben? Weil das Verhältnis zwischen Räuber und ihren Opfern anders ist, als oft vermutet. Mehr Elstern und trotzdem mehr Kleinvögel – warum? Ein Beitrag von Dr. Friedrich Buer weiterlesen

Die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung von Windrädern

Bei drei Windrädern muss in einer standortbezogenen Vorprüfung ermittelt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Ab drei Windrädern muss in einer standortbezogenen Vorprüfung ermittelt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

 

In einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Sie ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Für das Genehmigungsverfahren von Windrädern ist das Landratsamt zuständig. Die Behörde muss bei Bauanträgen ab 3 Windrädern in einer standortbezogenen Vorprüfung ermitteln, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ab 6 Anlagen ist eine allgemeine UV-Vorprüfung notwendig; ab 20 Windrädern ist eine UVP generell durchzuführen.

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