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Kleine Staatskunde fĂŒr Windkraft-Profiteure

Vor einigen Tagen begann eine von langer Hand geplante Attacke gegen Windkraft kritische NaturschĂŒtzer und VerbĂ€nde. Dadurch soll im Superwahljahr 2021 die Öffentlichkeit manipuliert und Druck auf Bundes-,  Landes- und Kommunalpolitiker und möglicherweise auch auf die Gerichte ausgeĂŒbt werden. Kleine Staatskunde fĂŒr Windkraft-Profiteure weiterlesen

Ein bemerkenswertes Urteil: Baustopp fĂŒr sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

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Die Genehmigung von WindrĂ€dern beinhaltet oft prekĂ€re MĂ€ngel. Beim Bau dieses Windrads in der Oberpfalz wurde ein Schwarzstorchhorst in nur rund 80 Metern Entfernung zum Windrad im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen PrĂŒfung (saP) “ĂŒbersehen”. Als Folge wurden die WindrĂ€der von dem zustĂ€ndigen Landratsamt genehmigt; ein klarer Verstoß gegen den “Bayerischen Windkrafterlass”, der einen Mindestabstand von 3000 Metern zwischen Windrad und Schwarzstorchhorst verbindlich festschreibt. Bild: Copyright E. Jenne

 

In einer bisher vollkommen unbekannten und ĂŒberraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG WĂŒrzburg die fahrlĂ€ssige Vorgehensweise der zustĂ€ndigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von WindrĂ€dern auf. Es bringt exemplarisch die bayern- und deutschlandweit sehr hĂ€ufigen Verstrickungen und prekĂ€ren Befangenheiten zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt und der Person des Landrats und dessen/deren Beteiligungen an Windradplanungen in Form von Energie- und BĂŒrgerwindgenossenschaften oder sonstigen bĂŒrgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen, an das Licht der Öffentlichkeit.

“Das Landratsamt habe schlampig gearbeitet”, so die Quintessenz vieler Zeitungsberichte ĂŒber das Urteil. Es habe “den Boden der NeutralitĂ€t verlassen” urteilt das Gericht. Das richtungsweisende Urteil weist auch eindrĂŒcklich auf die zunehmende Bedeutung der UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger hin. Ein Klagerecht wird ihnen vom Verwaltungsgericht WĂŒrzburg bestĂ€tigt.

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