Die Fichtenkrone wurde gekappt und der Horst des Schwarzstorches dauerhaft zerstört. Vergangenes Jahr diente er noch drei Jungstörchen als Kinderstube. Bild: Copyright E. Jenne
Während unsere Höhenzüge durch Windräder verspargeln, vermaisen unsere Feldfluren zunehmend. Aus abwechslungsreichen, in Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaften werden monotone und lebensfeindliche Energielandschaften mit fatalen Folgen. Der Maisanbau in den bayerischen Landschaften nahm von 2004 bis 2014, verursacht durch die hohe staatliche Förderung und dem folgenden Boom von Biogasanlagen, durchschnittlich um 32% zu. In manchen Landkreisen Bayerns hat sich der Maisanbau sogar mehr als verdoppelt.
Der “Vermaisung” in Bayern steigt seit Jahren; schwerwiegende Folgen drohen
Massive Probleme für Mensch, Natur und Umwelt stellen sich ein: Wertvolle, oftmals feuchte Wiesenflächen werden für den Maisanbau umgebrochen. Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren leidet, der Herbizideinsatz steigt und damit die Belastung für unser Grund- und Trinkwasser. Mais benötigt auch viel Stickstoff, der zu einer Überdüngung der Umwelt führt. Große Maiskulturen fördern Schädlinge, diese provozieren wiederum einen steigenden Insektizideinsatz, der die Begleitfauna – zum Beispiel die Bienen – schädigt.
Die Genehmigung von Windrädern beinhaltet oft prekäre Mängel. Beim Bau dieses Windrads in der Oberpfalz wurde ein Schwarzstorchhorst in nur rund 80 Metern Entfernung zum Windrad im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) “übersehen”. Als Folge wurden die Windräder von dem zuständigen Landratsamt genehmigt; ein klarer Verstoß gegen den “Bayerischen Windkrafterlass”, der einen Mindestabstand von 3000 Metern zwischen Windrad und Schwarzstorchhorst verbindlich festschreibt. Bild: Copyright E. Jenne
In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf. Es bringt exemplarisch die bayern- und deutschlandweit sehr häufigen Verstrickungen und prekären Befangenheiten zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt und der Person des Landrats und dessen/deren Beteiligungen an Windradplanungen in Form von Energie- und Bürgerwindgenossenschaften oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen, an das Licht der Öffentlichkeit.
“Das Landratsamt habe schlampig gearbeitet”, so die Quintessenz vieler Zeitungsberichte über das Urteil. Es habe “den Boden der Neutralität verlassen” urteilt das Gericht. Das richtungsweisende Urteil weist auch eindrücklich auf die zunehmende Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger hin. Ein Klagerecht wird ihnen vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt.
Der Radialzuwachs der Landkartenflechte (Rhizocarpon geographicum) beträgt pro Jahr nur rund 0,3 – 0,6 mm. Die Art zählt zu den ältesten lebenden Organismen unserer Landschaften. Die Landkartenflechte wächst auf Silikatgestein der Mittelgebirge und Gebirge. Bild: Copyright J. Bradtka
Flechten führen ein Leben am Limit. Sie sind weder Baumschädlinge noch Baumkrankheiten. Flechten sind wichtige Zeigerorganismen für gesunde naturnahe Landschaften und Wälder, für eine reine Luft und eine intakte Umwelt.
Eine Flechte ist ein Pilz, der mit Grünalgen und/oder mit algenähnlichen Cyanobakterien („Blaualgen“) zusammen lebt. Die Außenseite der Flechte bildet der Pilz. In ihm eingeschlossen finden sich Grünalgen und/oder Bakterien. Pilz, Alge und/oder Bakterien leben in enger Lebensgemeinschaft zu gegenseitigem Vorteil. Eine solche Lebensgemeinschaft verschiedener Organismen wird „mutualistische Symbiose“ genannt. Der Pilz schützt mit seiner Oberfläche die Algen vor Austrocknung, schädlicher UV-Strahlung, vor Kälte und vor dem Zugriff algenfressender Kleintiere. Er versorgt den Gesamtorganismus mit Wasser und den darin enthaltenen lebensnotwendigen Spurenelementen. Die Grünalgen liefern dem Pilz ihre Photosyntheseprodukte in Form von Kohlenhydraten bzw. Zucker.
Die zunehmenden Planungen und der Bau von Windrädern in den noch großen, geschlossenen und bisher kaum infrastrukturell vorbelasteten Staatswaldgebieten stellen ein großes Gefährdungspotential für den Schwarzstorch dar. Bild: Copyright Andreas Ebert
Noch zu Beginn der 1970er Jahre war der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ein extrem seltener Brutvogel in Bayern. Es existierten nur sehr wenige bekannte Brutpaar in der Oberpfalz und im Frankenwald. Seidem hat er sich vor allem im Osten und im Südosten Deutschlands wieder ausgebreitet. Erfreulicherweise gab es in den letzten Jahren auch eine stärkere Arealausweitung in den Westen Deutschlands (JANSSEN et al. 2004). In Bayern liegen die Schwerpunkte seines Vorkommens in den östlichen Mittelgebirgen (Frankenwald, Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald und Hügelland, Bayerischer Wald) und den direkt angrenzenden Regionen sowie in der Rhön und im Alpenvorland (BEZZEL et al. 2005, RÖDL et al. 2012). Der Schwarzstorch gilt in Bayern als gefährdet (Rote Liste 3). Zusätzlich wird er im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009) gelistet und zählt zu den in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Tierarten. Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) in Bayern weiterlesen →
Deutschland trägt für den Rotmilan eine besondere Verantwortung, denn mehr als die Hälfte aller Rotmilane auf der Welt leben und brüten in unserer Republik. Bild: Copyright G. Just
Wer jemals einen Rotmilan bei guter Thermik kreisend beobachtete, war von seiner eleganten Flugweise, seiner imposanten Größe und der unverwechselbaren Silhouette tief beeindruckt. Leider geht es dem europaweit streng geschützten Greifvogel in Deutschland zunehmend schlechter: Seit Mitte 1990 nahm die Anzahl der in der Bundesrepublik lebenden Rotmilane um ca. ein Drittel ab. Die Gründe hierfür liegen einerseits in einer Veränderung der Kulturlandschaften und Wälder durch Landwirtschaft, Bereinigung der Fluren und einer intensiven Forstwirtschaft, andererseits in den sehr hohen Verlusten, verursacht durch Windräder. MARTIN FLADE, Ornithologe und Leiter des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, nennt in seiner Studie „Von der Energiewende zum Biodiversitäts-Desaster erschütternde Zahlen: Jährlich verunglücken an Windrädern in Brandenburg 3 Prozent des Rotmilan-Landesbestands. Sein Fortbestand ist gefährdet, eine Kompensierung durch Bruten unmöglich. Das Ende der global bedeutenden Population in Brandenburg ist absehbar (Flade, 2012). Hinweise zur Erfassung und Kartierung von Lebensräumen und Brutgebieten des Rotmilans (Milvus milvus) weiterlesen →
Ab drei Windrädern muss in einer standortbezogenen Vorprüfung ermittelt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
In einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Sie ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Für das Genehmigungsverfahren von Windrädern ist das Landratsamt zuständig. Die Behörde muss bei Bauanträgen ab 3 Windrädern in einer standortbezogenen Vorprüfung ermitteln, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ab 6 Anlagen ist eine allgemeine UV-Vorprüfung notwendig; ab 20 Windrädern ist eine UVP generell durchzuführen.
Ein aus Asien wahrscheinlich über den Tierhandel eingeschleppter Chytridpilz, der “Salamanderfresser-Pilz”, bedroht die europäischen Salamander- und Molchvorkommen. In Belgien und den Niederlanden hat der Pilz bereits zum Zusammenbruch der Populationen des Feuersalamanders geführt.
Aufgrund seiner geographischen Lage in Europa hat Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz der im Frühjahr und Herbst wandernden Fledermäuse. Jedes deutsche Windrad hat jährlich den Tod von rund 10 bis 12 Fledermäusen zur Folge, das sind rund 250.000 Tiere, wobei diese Zahlen je nach geographischer Lage und Anlagentypus variieren. 70 Prozent der getöteten Fledermäuse stammen von Populationen, die nicht in Deutschland sondern in anderen Ländern heimisch sind. Wegen seiner zentralen Lage durchqueren sie Deutschland auf dem Weg von ihren nordosteuropäischen Sommerlebensräumen zu ihren süd- und westeuropäischen Winterlebensräumen und zurück. Europas Fledermäuse sterben in Massen an deutschen Windrädern weiterlesen →
Enoch zu Guttenberg, Musiker, Kämpfer, Enthusiast und bedeutender Umweltschützer. Er war Mitbegründer des Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND). Bild: Copyright Melanie Alfaro
Enoch zu Guttenberg einzuordnen, fällt schwer. Der Baron aus dem fränkischen Guttenberg, vielen bekannt als Vater des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg, hat unterschiedliche Facetten: Da ist der Künstler, der als Dirigent und Intendant weltweit musikalische Erfolge feiert. Da ist der Kämpfer, der sich für Umweltschutz engagiert, mitmischt und aneckt. Und da ist der Suchende, der Heimweh hat – nach dem verlorenen Glauben und einer gerechteren Welt.