Am 11. April berichteten wir über einen Naturschutz-Skandal in der Oberpfalz der für großes Aufsehen sorgte: Ein intakter und regelmäßig genutzter Horst eines Schwarzstorchpaares wurde per behördlicher Genehmigung und unter tatkräftiger Beteiligung des Landesbund für Vogelschutz (LBV) zerstört, pardon „rückgebaut“.
Dieses Umweltvergehen soll den Weiterbau und reibungslosen Betrieb von Windrädern ermöglichen. Wir sandten daraufhin ein Protestschreiben an die Hauptgeschäftsstelle des LBV in Hilpoltstein und an die Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz in Regenstauf. Der Landesvorstand blieb uns bis heute eine Antwort schuldig.
Hier die wesentlichen Auszüge aus dem Antwortschreiben der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz:
Sie können versichert sein, dass sich der Landesbund für Vogelschutz stets mit ganzer Energie für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten einsetzt. Das gilt insbesondere auch beim Ausbau der Windkraft. Im Falle des Schwarzstorchhorstes bei Auerbach gab es keine Alternativen, die ein anderes Handeln zugelassen hätten.
Was wären die Optionen gewesen?
- Risiko der möglichen tödlichen Kollision eingehen
- Abschalten des Windrades während der Brutzeit und damit verbundene Schadensersatzforderungen, da es keinen entsprechenden Auflagenvorbehalt im Bescheid gibt
- Rückbau bzw. Umsiedlung des Horstes
Weil hier Kernfragen des Naturschutzrechtes betroffen sind, hat die Höhere Naturschutzbehörde (HNB) der Oberpfalz, die Oberste Naturschutzbehörde am Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt um eine grundsätzliche Entscheidung gebeten.
Nach eingehender Prüfung und im Einvernehmen mit den übergeordneten Stellen hat die HNB die Zustimmung zum Rückbau des Schwarzstorchhorstes erteilt. Gleichzeitig wurde der Investor „Voltgrün“ verpflichtet, Ersatzhorste und entsprechende Nahrungshabitate zu errichten. Letztere sind noch herzustellen.
Erst nachdem die naturschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Horstes erteilt worden ist, hat Herr Bernhard Moos für den Bau der Ersatzhorste ein Gutachten als freiberuflicher Biologe erstellt. Er handelte zu keiner Zeit in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Amberg-Sulzbach.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen:
- Die Entfernung des Schwarzstorchhorstes bei gleichzeitiger Schaffung alternativer Brutmöglichkeiten war sicherlich keine glückliche Lösung, aber unseres Erachtens immer noch die beste aller schlechten Optionen.
- Die Entfernung des Horstes wurde auf naturschutzrechtlich abgesicherter Basis durch die HNB Oberpfalz im Einvernehmen mit dem Umweltministerium und dem Landesamt für Umwelt nach einer umfassenden Prüfung des Sachverhaltes veranlasst – wir können da weder ein Fehlverhalten der Behörden erkennen, denen diese Entscheidung sicher auch nicht leicht gefallen ist, noch eine rechtlich haltbare Alternative zu dem geschilderten Vorgehen.
- Bernhard Moos handelte nicht als LBV-Vorsitzender, sondern als freischaffender Biologe.
- Die erhobenen Anschuldigungen in Bezug auf eine aktive Beteiligung des LBV an der Entfernung dieses Horstes sind haltlos.
Mit freundlichen Grüßen
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz 93128 Regenstauf
Anmerkung der Umwelt-Watchblog-Redaktion:
Für den im Beitrag erwähnten örtlichen Kreisgeschäftsführer des Landesbund für Vogelschutz ist “Windkraft unschlagbar”, so ein Zitat in einem Zeitungsartikel über ihn. Diese Gesinnung und der geschilderte Skandal aus der Oberpfalz belegen exemplarisch das zunehmend parteiische, ideologische und eigennützige Handeln der großen Naturschutzverbände. Eine objektive, unabhängige und originäre Naturschutzarbeit ist bei solchen Parteilichkeiten im Spannungsfeld “Artenschutz versus Windräder” kaum noch zu erwarten.
https://www.oberpfalznetz.de/zeitung/2723245-125-windkraft_unschlagbar-P9,1,0.html
Mich würde schon mal interessieren, gegen wen und auf welcher Rechtsgrundlage der Betreiber Schadenersatzforderungen mit Erfolgsaussicht hätte geltend machen können. Ich sehe keine.