Archiv der Kategorie: Windkraft

Groteske Energiewende – Naturschutzbehörden genehmigen Zerstörung eines Schwarzstorch-Horstes

Zerstörter Schwarzstorchhorst
Die Fichtenkrone wurde gekappt und der Horst des Schwarzstorches dauerhaft zerstört. Vergangenes Jahr diente er noch drei Jungstörchen als Kinderstube. Bild: Copyright E. Jenne

 

„Energiewende absurd: Storchennest für Windrad geplündert“​ lautete eine treffende Überschrift zu diesem Umweltfrevel vergangene Woche in den Nordbayerischen Nachrichten. Was war geschehen? Groteske Energiewende – Naturschutzbehörden genehmigen Zerstörung eines Schwarzstorch-Horstes weiterlesen

Ein bemerkenswertes Urteil: Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

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Die Genehmigung von Windrädern beinhaltet oft prekäre Mängel. Beim Bau dieses Windrads in der Oberpfalz wurde ein Schwarzstorchhorst in nur rund 80 Metern Entfernung zum Windrad im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) “übersehen”. Als Folge wurden die Windräder von dem zuständigen Landratsamt genehmigt; ein klarer Verstoß gegen den “Bayerischen Windkrafterlass”, der einen Mindestabstand von 3000 Metern zwischen Windrad und Schwarzstorchhorst verbindlich festschreibt. Bild: Copyright E. Jenne

 

In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf. Es bringt exemplarisch die bayern- und deutschlandweit sehr häufigen Verstrickungen und prekären Befangenheiten zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt und der Person des Landrats und dessen/deren Beteiligungen an Windradplanungen in Form von Energie- und Bürgerwindgenossenschaften oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen, an das Licht der Öffentlichkeit.

“Das Landratsamt habe schlampig gearbeitet”, so die Quintessenz vieler Zeitungsberichte über das Urteil. Es habe “den Boden der Neutralität verlassen” urteilt das Gericht. Das richtungsweisende Urteil weist auch eindrücklich auf die zunehmende Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger hin. Ein Klagerecht wird ihnen vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt.

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Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) in Bayern

Eine Charakterart  -  Der Schwarzstorch
Die zunehmenden Planungen und der Bau von Windrädern in den noch großen, geschlossenen und bisher kaum infrastrukturell vorbelasteten Staatswaldgebieten stellen ein großes Gefährdungspotential für den Schwarzstorch dar. Bild: Copyright Andreas Ebert

 

Noch zu Beginn der 1970er Jahre war der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ein extrem seltener Brutvogel in Bayern. Es existierten nur sehr wenige bekannte Brutpaar in der Oberpfalz und im Frankenwald. Seidem hat er sich vor allem im Osten und im Südosten Deutschlands wieder ausgebreitet. Erfreulicherweise gab es in den letzten Jahren auch eine stärkere Arealausweitung in den Westen Deutschlands  (JANSSEN et al. 2004). In Bayern liegen die Schwerpunkte seines Vorkommens in den östlichen Mittelgebirgen (Frankenwald, Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald und Hügelland, Bayerischer Wald) und den direkt angrenzenden Regionen sowie in der Rhön und im Alpenvorland (BEZZEL et al. 2005, RÖDL et al. 2012). Der Schwarzstorch gilt in Bayern als gefährdet (Rote Liste 3). Zusätzlich wird er im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009) gelistet und zählt zu den in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung streng geschützten Tierarten. Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) in Bayern weiterlesen

Hinweise zur Erfassung und Kartierung von Lebensräumen und Brutgebieten des Rotmilans (Milvus milvus)

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Deutschland trägt für den Rotmilan eine besondere Verantwortung, denn mehr als die Hälfte aller Rotmilane auf der Welt leben und brüten in unserer Republik. Bild: Copyright G. Just

 

Wer jemals einen Rotmilan bei guter Thermik kreisend beobachtete, war von seiner eleganten Flugweise, seiner imposanten Größe und der unverwechselbaren Silhouette tief beeindruckt. Leider geht es dem europaweit streng geschützten Greifvogel in Deutschland zunehmend schlechter: Seit Mitte 1990 nahm die Anzahl der in der Bundesrepublik lebenden Rotmilane um ca. ein Drittel ab. Die Gründe hierfür liegen einerseits in einer Veränderung der Kulturlandschaften und Wälder durch Landwirtschaft, Bereinigung der Fluren und einer intensiven Forstwirtschaft, andererseits in den sehr hohen Verlusten, verursacht durch Windräder. MARTIN FLADE, Ornithologe und Leiter des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, nennt in seiner Studie „Von der Energiewende zum Biodiversitäts-Desaster erschütternde Zahlen: Jährlich verunglücken an Windrädern in Brandenburg 3 Prozent des Rotmilan-Landesbestands. Sein Fortbestand ist gefährdet, eine Kompensierung durch Bruten unmöglich. Das Ende der global bedeutenden Population in Brandenburg ist absehbar (Flade, 2012). Hinweise zur Erfassung und Kartierung von Lebensräumen und Brutgebieten des Rotmilans (Milvus milvus) weiterlesen

Die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung von Windrädern

Bei drei Windrädern muss in einer standortbezogenen Vorprüfung ermittelt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Ab drei Windrädern muss in einer standortbezogenen Vorprüfung ermittelt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

 

In einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Sie ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Für das Genehmigungsverfahren von Windrädern ist das Landratsamt zuständig. Die Behörde muss bei Bauanträgen ab 3 Windrädern in einer standortbezogenen Vorprüfung ermitteln, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ab 6 Anlagen ist eine allgemeine UV-Vorprüfung notwendig; ab 20 Windrädern ist eine UVP generell durchzuführen.

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Europas Fledermäuse sterben in Massen an deutschen Windrädern

Fledermaus
Deutschland trägt für die europäischen Fledermäuse eine besondere Verantwortung. Dennoch sterben jährlich Tausende Fledermäuse , verursacht durch die Energiewende.
© Johannes Bradtka

Aufgrund seiner geographischen Lage in Europa hat Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz der im Frühjahr und Herbst wandernden Fledermäuse. Jedes deutsche Windrad hat jährlich den Tod von rund 10 bis 12 Fledermäusen zur Folge, das sind rund 250.000 Tiere, wobei diese Zahlen je nach geographischer Lage und Anlagentypus variieren. 70 Prozent der getöteten Fledermäuse stammen von Populationen, die nicht in Deutschland sondern in anderen Ländern heimisch sind. Wegen seiner zentralen Lage durchqueren sie Deutschland auf dem Weg von ihren nordosteuropäischen Sommerlebensräumen zu ihren süd- und westeuropäischen Winterlebensräumen und zurück. Europas Fledermäuse sterben in Massen an deutschen Windrädern weiterlesen

Windräder im Wald vernichten wertvolle Umweltleistungen

IMG_3011Vielleicht haben Sie sich schon einmal folgende Frage gestellt: Welche Umweltleistungen gehen beim Bau von Windrädern im Wald verloren? Für den Bau eines Windrades im Wald muss eine durchschnittliche Fläche von rund 5000 Quadratmeter Wald gerodet werden. Wenn wir einen Bau von 5 Windrädern unterstellen, gehen in einem kalkulierten Betriebszeitraum von 20 Jahren folgende Umweltleistungen, die der Wald erbracht hätte, verloren:

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Klage der Oppositionsparteien gegen die 10-H-Abstandsregelung in Bayern

Am 12. November 2014 beschloss der bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Regierung die neue 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen. Die Regelung sieht vor, dass beim Bau von Windkraftanlagen ein Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zum nächsten Wohnhaus eingehalten werden muss. Die Regelung stützt sich auf die so genannte Länderöffnungsklausel der Bundesregierung. Diese war auf Drängen der bayerischen CSU mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ins Bundesbaugesetz eingefügt worden und erlaubt es den Ländern, eigene Mindestabstände für Windräder festzulegen. Bisher durften die Anlagen bundesweit 800 Meter von Wohnhäusern entfernt gebaut werden. Dies führte bei Anwohnern zu großen gesundheitlichen Belastungen durch Infraschall, Schattenwurf, Rotorlärm und einer Minderung der Immobilienwerte.

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Das Dilemma der Energiewende offenbart sich – Bayerischer Energiedialog endet ohne konkrete Ergebnisse

Was viele im Vorfeld vermuteten ist eingetreten: Der von November 2014 bis Januar 2015 dauernde Energiedialog endete ohne konkrete Ergebnisse. Zu dem Dialog eingeladen hatte das bayerische Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Staatsministerin Ilse Aigner. Die in ihrer Abschlussrede gemachte Feststellung, der Energiedialog sei „ein Vorbild für einen modernen, lösungsorientierten Politikstil“, denn man habe „miteinander und nicht übereinander gesprochen“  (Abschlussrede Ilse Aigner v. 02.02.2015) zeigt die eigentliche Intention des bayerischen Wirtschaftsministeriums über die mehrere Monate  dauernde Veranstaltung: Man wollte sich modern, gesprächsbereit und betont bürgernah präsentieren. Konkrete Ergebnisse standen bewusst im Hintergrund und wurden auch nicht geliefert.

Die Bemerkung von Ilse Aigner, dass ein noch so ehrgeiziger Ausbau von Erneuerbaren und dezentralen Anlagen nichts daran ändern werde, dass Bayern und Deutschland noch viele Jahre auf konventionelle Kraftwerke angewiesen sein werden, ließ jedoch aufhorchen. Auch stellte die Ministerin in ihrer Pressemitteilung fest, dass „der Beitrag der Erneuerbaren zur Versorgungssicherheit beim gegenwärtigen Stand der Technik nur in eng begrenztem Umfang gesteigert werden kann. Bei einem weiter unkontrollierten Zubau gerade von Windkraft drohen uns nicht nur die Kosten der Energiewende aus dem Ruder zu laufen. Damit muss Schluss sein!” (Pressemitteilung v. 02.02.2015)

Windräder drehen sich in Bayern jenseits der Rechtsnormen

WindradWollten Sie in Wäldern oder auf markanten Landschaftserhebungen ein oder mehrere Gebäude errichten, müssten Sie einen langwierigen komplizierten Rechtsweg durchlaufen. Spätestens die einschlägigen Bau- und Naturschutzgesetze  würden ihr Bauvorhaben, meist zurecht, zu Fall bringen. Ganz anders bei Windrädern:

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