Am 12. November 2014 beschloss der bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Regierung die neue 10-H-Abstandsregelung fĂŒr Windkraftanlagen. Die Regelung sieht vor, dass beim Bau von Windkraftanlagen ein Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zum nĂ€chsten Wohnhaus eingehalten werden muss. Die Regelung stĂŒtzt sich auf die so genannte LĂ€nderöffnungsklausel der Bundesregierung. Diese war auf DrĂ€ngen der bayerischen CSU mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ins Bundesbaugesetz eingefĂŒgt worden und erlaubt es den LĂ€ndern, eigene MindestabstĂ€nde fĂŒr WindrĂ€der festzulegen. Bisher durften die Anlagen bundesweit 800 Meter von WohnhĂ€usern entfernt gebaut werden. Dies fĂŒhrte bei Anwohnern zu groĂen gesundheitlichen Belastungen durch Infraschall, Schattenwurf, RotorlĂ€rm und einer Minderung der Immobilienwerte.
Klage der Oppositionsparteien gegen die 10-H-Abstandsregelung in Bayern weiterlesen