Aufgrund seiner geographischen Lage in Europa hat Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz der im Frühjahr und Herbst wandernden Fledermäuse. Jedes deutsche Windrad hat jährlich den Tod von rund 10 bis 12 Fledermäusen zur Folge, das sind rund 250.000 Tiere, wobei diese Zahlen je nach geographischer Lage und Anlagentypus variieren. 70 Prozent der getöteten Fledermäuse stammen von Populationen, die nicht in Deutschland sondern in anderen Ländern heimisch sind. Wegen seiner zentralen Lage durchqueren sie Deutschland auf dem Weg von ihren nordosteuropäischen Sommerlebensräumen zu ihren süd- und westeuropäischen Winterlebensräumen und zurück. Europas Fledermäuse sterben in Massen an deutschen Windrädern weiterlesen
Archiv der Kategorie: Artenschutz
Artenschutz und Windenergieanlagen
Seit einigen Monaten liegt eine aktualisierte Fassung von Abstands- und Prüfradien zur Vermeidung von Vogelschlagopfern an Windkraftanlagen, die sogenannte Fachkonvention „Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“, vor. Die Studie wurde von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten herausgegeben und überarbeitet. Leider findet die überarbeitete Fachkonvention bisher keine Anwendung. Sie stößt auf große politische Widerstände in einzelnen Bundesländern. Offensichtlich befürchtet man, die aktualisierte Fachkonvention würde den Bau von Windkraftanlagen erschweren. Artenschutz und Windenergieanlagen weiterlesen
Wie begrünt man eine Trockenmauer?
In einem Extra-Tipp in der Süddeutschen Zeitung vom 08. Januar 2015 empfahl Herbert Lohner, Referent für Naturschutz und Experte für Naturgärten des Bund für Umwelt und Naturschutz in Berlin: “Abhängig von der Steinart werden Mauern erst richtig schön, wenn sie von Moosen und Flechten überwachsen sind”. Man könne dies beschleunigen, indem man Moose und Flechten nehme und zusammen mit einem 500-Gramm-Becher Buttermilch im Küchenmixer zerkleinere. Dieses Gemisch solle man über seine Steinmauer verteilen. Leider übersah der Naturschutzfachmann, dass Flechten zu den gefährdetsten Artengruppen der Bundesrepublik Deutschland gehören; rund 55 Prozent aller Flechtenarten Deutschlands sind in der Roten Liste enthalten. Der BUND-Naturschützer wusste offensichtlich auch nicht, dass es nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetztes verboten ist Flechten und Moose aus der Natur zu entnehmen, außer in sehr geringen Mengen für den persönlichen Bedarf.
Unsere berechtigte Frage zu diesem artenschutzrechtlich sehr bedenklichen Garten-Tipp: Betreibt der BUND eigentlich noch echten Naturschutz und wie kompetent sind seine selbsternannten Experten?
Fischadler-Beringung
Rote Liste gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten
Wie gefährdet sind unsere Tier-, Pflanzen- und Pilzarten? Die “Roten-Listen” geben darüber Auskunft und informieren objektiv über die gegenwärtigen Gefährdungsursachen und über mögliche Schutzmaßnahmen. Weitere Infos zu den “Roten-Listen” auf der Webseite des Bundesamts für Naturschutz.