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Ein dicker Hund – Der Bayerische Windkrafterlass, fehlerhaft und verbesserungsbedĂŒrftig

Mit einer vollkommen unzulĂ€nglichen, falschen Methodik werden seit rund drei Jahren in Bayern Fachgutachten (saP) zur EinschĂ€tzung der GefĂ€hrdung europaweit streng geschĂŒtzter Großvogelarten durch WindrĂ€der erstellt. Expertisen belegen, dass auf Grund der fehlerhaften Methodik die Untersuchungen keine belastbaren Aussagen ĂŒber das GefĂ€hrdungsrisiko von Vögeln durch WindrĂ€der im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz liefern können. Unsere Hinweise auf die mangelnde Aussagekraft und die fehlerhafte  Aufnahmeanweisung wurden von den Fachstellen bisher ignoriert.

In Bayern wurden am 20. Dezember 2011 die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ erlassen. Bekannt ist diese Richtlinie auch unter dem Namen „Bayerischer Windkrafterlass“(zum Windkrafterlass). Hauptziel dieser fĂŒr alle Behörden verbindlichen Richtlinie ist, den Bau von WindrĂ€dern in Bayern zu erleichtern.  Er wurde im Einvernehmen mit dem Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz in Bayern erstellt.

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