Ein dicker Hund – Der Bayerische Windkrafterlass, fehlerhaft und verbesserungsbedürftig

Mit einer vollkommen unzulänglichen, falschen Methodik werden seit rund drei Jahren in Bayern Fachgutachten (saP) zur Einschätzung der Gefährdung europaweit streng geschützter Großvogelarten durch Windräder erstellt. Expertisen belegen, dass auf Grund der fehlerhaften Methodik die Untersuchungen keine belastbaren Aussagen über das Gefährdungsrisiko von Vögeln durch Windräder im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz liefern können. Unsere Hinweise auf die mangelnde Aussagekraft und die fehlerhafte  Aufnahmeanweisung wurden von den Fachstellen bisher ignoriert.

In Bayern wurden am 20. Dezember 2011 die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ erlassen. Bekannt ist diese Richtlinie auch unter dem Namen „Bayerischer Windkrafterlass“(zum Windkrafterlass). Hauptziel dieser für alle Behörden verbindlichen Richtlinie ist, den Bau von Windrädern in Bayern zu erleichtern.  Er wurde im Einvernehmen mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz in Bayern erstellt.

Insbesondere die „Erfassungsmethode Vögel“ in der Anlage 6 des Windkrafterlasses ist falsch, da sie nicht dem tatsächlichen Raumnutzungsverhalten und der Biologie des Schwarzstorches und der meisten Greifvogelarten entspricht. Die Anwendung dieser falschen Methodik hat schwerwiegende Auswirkungen: Sie ist eine verbindliche Handlungsanweisung für die Erstellung von Fachgutachten, die eine naturschutzfachliche Aussage zur Gefährdung geschützter Großvogelarten machen sollen. Die Fachgutachten dienen den Behörden als wesentliche Grundlage für die Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen für Windkraftanlagen.

Eine Überarbeitung der Methodik ist nach übereinstimmenden Angaben der international renommierten ornithologischen Experten und Gutachter Dr. Daniel Schmidt (Greifvögel) und Carsten Rohde (Schwarzstorch) fachlich zwingend erforderlich.

Der Fachbuchautor, Schwarzstorchexperte und Gutachter Carsten Rohde, der sich seit 1994 mit der Thematik “Raumnutzung beim Schwarzstorch” intensiv auseinandersetzt, bewertet die Anlagen 6 und 2 des Bayerischen Windkrafterlasses vom 20.12.2011 in einem Schreiben an uns folgendermaßen:

“Neben einer weitreichend falschen Erfassungsmethodik kommen zunehmend unerfahrene Gutachter zum Einsatz. Vorhergehende Erfahrungszeiträume von ≥ 3 Jahren sind für einen ausgewählten Gutachter bei geplanten Schwarzstorchuntersuchungen  als fachliche Hürde anzusehen.

Wiederholt wird eine falsche Erfassungsmethodik für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angewandt. Besonders im Freistaat Bayern werden Erfassungsfehler bei den Methodikvorgaben sichtbar. Hier werden nur 3 Beobachtungsstunden je Ansitztag gefordert (siehe Anlage 6 des Windkrafterlasses vom 20.12.2011).  Abgesehen von der fehlenden Ausdauer vieler Kartierer sind 8-10 Stunden am Stück notwendig. Die in Bayern angewandten sehr engen Zeitvorgaben können zu keinem Ergebnis führen. Es lassen sich hierbei, wenn überhaupt, nur Bruchteile einer Raumnutzung im Sinne des § 44 ff BNatSchG erfassen. Signifikant belastbare Ergebnisse für den § 44 ff BNatSchG sind nicht abzuleiten. Besonders fatal, da Bayern die Hauptverantwortung für den Schwarzstorch in Deutschland besitzt (Beherbergung der größten Brutpopulation).

Die Unteren Naturschutzbehörden müssen ab sofort die saP viel kritischer sichten. Es ist vor Beginn der Untersuchungen hinreichend zu prüfen, ob der Gutachter über die entsprechenden Referenzen/ Qualifikationen für ein derart anspruchsvolles Fachgutachten verfügt und ob dessen Methodik den artenschutzfachlichen Ansprüchen in der Tat gerecht wird. Bei Unklarheiten sollten zusätzlich stets ausgewiesene Artspezialisten konsultiert werden. Eine Überarbeitung der Methodik ist für Bayern daher fachlich zwingend erforderlich.”

Der Greifvogelexperte, Gutachter und Leiter des NABU-Vogelschutzzentrums in Mössingen, Dr. Daniel Schmidt, teilte uns die nahezu gleichen prekären Mängel der Anlagen 6 und 2 des Windkrafterlasses bei der Raumnutzungsanalyse des Fischadlers mit, die auch auf andere Greifvogelarten zutreffen. Hier einige Auszüge aus dem in unserem Auftrag erstellten Gutachten:

“Die Bewertung eines Kollisionsrisikos von Fischadlern und anderen Großvogelarten mit Windenergieanlagen durch die Erfassung sogenannter Flugkorridore zwischen dem Neststandort und potenziellen Nahrungsgebieten ist falsch.

Hierbei werden meist nur die Nahrungssuchflüge (= „Jagdflüge“) erfasst. Viele andere Flugbewegungen, die nicht nur vom Nest aus, sondern von in unterschiedlichen Entfernungen und Richtungen vom Horst gelegenen Ruheplätzen (= sog. „Sitzwarten“) aus in verschiedenen Zusammenhängen erfolgen, z. B. Flüge zu zwischenartlichen Auseinandersetzungen, innerartlichen Kontakten oder Flüge zum nächtlichen Ruheplatz des Männchens, werden nicht berücksichtigt.

Ein weiterer methodischer Fehler liegt in der Anzahl der ermittelten Zahlen von beobachteten Flügen der Fischadler und anderer Greifvögel. Diese können nicht als Grundlage für eine hinreichend genaue Gefährdungspotenzialanalyse bzw. Prognose bezüglich eines Tötungs- oder Verletzungsrisikos herangezogen werden. Der Grund für diese Feststellung liegt darin, dass die methodische Vorgehensweise keine realistischen bzw. repräsentativen Ergebnisse bezüglich der tatsächlich stattfindenden Flugbewegungen erbringen kann, auch wenn die Methode grobmaßstäblich den Anforderungen des Bayerischen Windenergie-Erlasses entsprechend gewählt wurde. Die tageszeitliche Verteilung und die jeweilige Dauer der vorgeschriebenen Beobachtungsphasen entsprechen nicht den artspezifischen Aktivitätsmustern von Fischadlern und anderer Greifvögel, die sich in der Aufzucht ihrer Jungvögel befinden.”

Unsere Mindestforderungen: 

  • ein rasche Korrektur der fehlerhaften Aufnahmeanweisung und Methodik der Anlagen 2 und 6 des Bayerischen Windkrafterlasses,
  • eine Definition von persönlich-fachlichen Mindeststandards für Gutachter, die künftig mit speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP) im Sinne der Anlagen 2 und 6 des Bayerischen Windkraft-Erlasses beauftragt werden.

Quellen:

https://www.schwarzstorchberingung.de/

Schmidt, D. (2013) : Zur potenziellen Gefährdung des Fischadlers. Unveröffentlichestes Gutachten im Auftrag des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.: 1 – 13

 

 

Ein Gedanke zu „Ein dicker Hund – Der Bayerische Windkrafterlass, fehlerhaft und verbesserungsbedürftig“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Saarland schießen Windkraftanlagen wie Pilze aus dem Boden. Leider wird dabei auch hier sehr wenig Rücksicht auf Fauna und Flora genommen:
    Des weiteren versößt unsere Landesregierung bei der Windkraftnutzung wissentlich gegen geltendes EU-Recht. Das vom Biospärenzweckverband Bliesgau vorgeschlagene Monitoring ist demnach nicht nur wünschenswert, sondern Pflicht. Anbei ein Auszug einer Rede meines Parteikollegen Ralf Georgi im saarländischen Landtag:

    Georgi erinnert daran, dass sich die Landesregierung bei der Windenergie, namentlich bei der Überwachung der Zahl der durch Windenergieanlagen getöteten Tiere, über EU-Recht hinwegsetzt, wie die Landesregierung auf eine Anfrage Georgis zugeben musste. (Drucksache 15/680: „Es ist richtig, dass im Leitfaden [der EU-Kommission] zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse auf Seite 20 Punkt (52) dargelegt ist, dass neben der Überwachung des Erhaltungszustands gemäß Artikel 12 Absatz 4 ausdrücklich die Verpflichtung besteht, ein System zur Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der in Anhang IV Buchstabe a) genannten Tiere einzuführen. Ein gezieltes System zur Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens wurde für das Saarland bisher nicht entwickelt oder etabliert… Ein Monitoring zur Schlagopfer-Suche bei Fledermäusen ist auch durch die anspruchsvolle Durchführung (hohe Fehleranfälligkeit) und der damit verbundenen Kosten nicht zu leisten.“) Hierzu Georgi: „Es ist völlig grotesk, dass sich eine Landesregierung nachweislich im Bereich der Windenergie zu Lasten des Artenschutzes über europäische Vorgaben hinwegsetzt.”

    Dies ist mithin der allerwichtigste Punkt überhaupt, auf den man unbedingt hinweisen muß!!!!
    Ich glaube, bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof dürfte im ganzen Land kein einziges Windrad mehr betrieben werden.

    Renate Seyffarth Die Linke Ortsverband Mandelbachtal

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