Gedanken zur Energiewende – ein Gastbeitrag von Werner J. Graf

Nach Art. 20 sind die Staatssäulen im Grundgesetz so definiert:

Demokratie – Rechtsstaat – Sozialstaat – Föderalismus

Im Zusammenhang mit dem EEG, den besonderen Regelungen im Baurecht (Art. 35), anderen gesetzlichen Regularien und den Verhaltensweisen der Windkraftlobby, von Politikern und Verwaltungsfachleuten sind diese Staatssäulen ganz, teilweise oder in bestimmten Teilaspekten in Gefahr. Sie besitzen nicht mehr ihre volle vom Grundgesetz her garantierte Gültigkeit. Unser Land und unser Staatswesen sind gefährdet.

Eine Krankheit, die “Subventionitis”, wird im Bereich Energiewende und hier speziell im Bereich Förderung der Windkraft zum neuen, nicht vom Grundgesetz abgedeckten Staatsprinzip erhoben. Subventionen gibt es auch in anderen Bereichen: Aber die exzessive Höhe stellt hier die Einzigartigkeit dar: Mehrere Hunderte Milliarden von Euro; dies ist weltweit einmalig! Zusätzlich ist folgende „raffinierte“ Komponente zu sehen: Dies sind nicht Steuermittel, sondern die Bürger werden hier unmittelbar über die EEG-Umlage „abgezockt“.

Wie lange werden die Menschen diesem staatsgefährdenden Treiben noch zusehen?

Menschen,

  • die noch ein Interesse haben an der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • an erträglichen gleichwertigen Lebens- und Wohnumständen,
  • an der Verhinderung des Missbrauchs von Einfluss und Macht durch die Windkraftlobbyisten
  • und an der Verhinderung von „rechtsfreien Zonen“.
Gehören zusammen wie Zwillingsbrüder: Alte Braunkohlekraftwerksdreckschleuder und Windkraft! Foto © W. J. Graf
Gehören zusammen wie Zwillingsbrüder: Alte Braunkohlekraftwerksdreckschleuder und Windkraft! Foto © W. J. Graf
Allgemeinwohl

Nach Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz gilt:

“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”

In der Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 151 Abs. 1 ist es noch deutlicher formuliert:

Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“

Thomas von Aquin sagt dazu: „Die Gutheit eines jeden Teiles hängt immer ab vom Entsprechungsverhältnis zu seinem Ganzen; … Da nun jeder Mensch Teil eines bürgerlichen Gemeinwesens ist, kann der Mensch unmöglich gut sein, wenn er nicht dem Gemeingut gerecht wird.”

  • Absolut unerträgliche Wohn- und Lebensumstände der Anwohner von so genannten Windparks und Monsterwindrädern: Unerträgliche Qualen und Leiden der Windrad-Anwohner; gesundheitliche Schäden, wirtschaftliche Schäden für die Anwohner, welche nicht mehr als pure Bagatelle hinnehmbar sind.
  • Landschafts- und Naturzerstörung in einem exzessivem, noch nie da gewesenen und nahezu irreversiblen Ausmaß.
  • Volkswirtschaftliche Schäden durch einseitige Kaufkraftabschöpfung und Verteuerung der Produktion.
  • Finanzierung und Erforschung von sicheren, alternativen und auf dem neusten Stand der Technik befindlichen alternativen Stromversorgungsmöglichkeiten. Dieser Gesichtspunkt blieb mindestens über 15 Jahre auf der Strecke

Eine Orientierung am Allgemeinwohlinteresse sieht jedenfalls völlig anders aus.

Ursachen dieser Problematik

Der Windkraftlobby ist es gelungen, die alleinige Hoheit über die Definition des Begriffs “Allgemeinwohl” im Zusammenhang mit Atomausstieg und der Weltrettung zu erlangen.

1) Atomausstieg und weiterhin die Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen und umweltverträglichen Stromversorgung ist beim gegenwärtigen Stand der EE nicht möglich.

2) Die Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Klimawandel, dessen Ursachen und Folgen sind zumindest wissenschaftlich umstritten. Können die 20-, 30, oder gar 100-tausend WEA in Deutschland einen eventuellen Klimawandel wirklich aufhalten? Nein, unmöglich!

Viele erliegen vielleicht diesem „Charme“ und den Lügengebäuden der Windkraft-PR-Strategen bei der einseitigen und von speziellen Interessen geleiteten Definition des Allgemeinwohls. Erst recht können viele auch nicht die Gefahren für unsere freiheitliche Demokratie und den Rechtsstaat erkennen, wenn das Profitstreben einzelner zum Allgemeinwohl erklärt wird.

Demokratie

Die Parlamentarische Demokratie wurde zu Recht von unseren Verfassungsgebern eingeführt.

Danach ist zwar nach Art. 38 GG der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich, aber er muss den Mindestanforderungen, welche die Berücksichtigung und Bewältigung des Allgemeinwohls beinhalten, entsprechen, darf sich also auch nicht auf eine zu einseitige und damit falsche Definition des Allgemeinwohls verlassen. In so wichtigen Entscheidungen, wie der Genehmigung von einschneidenden, landschaftsprägenden und die Lebensumstände der Menschen vor Ort beeinflussenden Windkraftanlagen – eben kein Bagatellfall, wie z.B. ein Hühnerstall.

Vor allem, wenn die Mehrheitsverhältnisse in einem kommunalen Parlament nicht eindeutig sind, sollte ein Bürgerentscheid nach klarer vorheriger Information stattfinden. In der Regel entscheiden sich dann die Bürger nämlich gegen die Windkraftanlagen.

Klare Information heißt aber nicht, dass sich der Gemeinderat an einem stillen Örtchen zurückzieht und sich von den Vertretern der Windkraftlobby einseitig beeinflussen lässt. Dies heißt auch, dass hier Informationsveranstaltungen für die Bürger unter Beteiligung aller hier Interesse aufweisenden Gruppierungen, nämlich auch derjenigen, die sachlich zu den Gegengesichtspunkten informieren könnten, stattfinden müssen. Derartige Informationsveranstaltungen fanden bisher eher nur ausnahmsweise statt. Erst wenn sich die Bürger vor Ort eine sachlich fundierte Meinung bilden können, können sie abstimmen evtl. über einen Bürgerentscheid bzw. ihren “Räten” vermitteln, was der Wunsch der Bürger ist, quasi als sinnvolle und notwendige Ergänzung zum Prinzip der Parlamentarischen Demokratie im Sinne eines tatsächlichen Funktionierens von Demokratie und auch im Sinne von Transparenz der Entscheidungen bzw. Befriedung in der Gemeinde.

Keinesfalls darf die Arbeit in einer parlamentarischen Einrichtung dazu genutzt werden, private Vorteile für sich, seine Sippschaft oder für andere nahe stehende Personen zu erringen, wie dies leider allzu oft im Zusammenhang mit Flächennutzungsplänen (WEA-Vorranggebiete) und Bebauungsplänen durch Kommunalparlamente bisher geschehen ist. 10.000 bis 50.000 € per anno mögen ein gewichtiges “Argument” sein, stellen aber schlichtweg einen Betrug am Allgemeinwohl aller Gemeindebürger dar. Geht nicht: Individualwohl vor Gemeinwohl.

Zu den Kernbereichen der Demokratie gehört auch das Demonstrationsrecht. Wenn aber die Windkraftprofiteure diese Demonstrationen wohldotiert mit eigenem Personal beschicken, dann widerspricht dies eklatant diesem positiv formulierten Demonstrationsrecht und ist nur ein weiterer Aspekt von Machtmissbrauch. Noch dazu, wenn in den anschließenden Medienberichten, dieser kritische Umstand mit keinem Wort erwähnt wird.

Menschenwürde

Art. 1 GG: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

Der Schutz der Menschenwürde ist einerseits ein klassisches Abwehrrecht, das heißt alle Handlungen, die die Menschenwürde beeinträchtigen sind verboten. Andererseits wird der Staat durch Artikel 1 I S 2 GG dazu verpflichtet, aktiv für die Menschenwürde einzutreten.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt vor Eingriffen, welche die Gesundheit beeinträchtigen. Da dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit durch den exzessiven Ausbau der Windkraft für die Windkraft-Anrainer permanent verletzt wird, sind hier eindeutig Menschenrechte verletzt. Von Schlaflosigkeit angefangen, bis zu massiven gesundheitlichen Problemen bzw. Krankheiten: Die körperliche Unversehrtheit ist hier nicht mehr gegeben: ein massiver Verfassungsbruch!

Außerdem wird das Niederlassungsrecht stark eingeschränkt: Menschen, die es in der Nähe der Windradmonster nicht mehr aushalten, müssen wegziehen, unter Inkaufnahme massiver wirtschaftlicher Nachteile, weil ihr Anwesen schlicht nichts mehr Wert ist … aber wohin, wenn bald alle ländlichen Bereiche in Deutschland mit so genannten Windparks “verbaut” sind?

Einen weiteren der vielen Zynismen würde es bedeuten, wenn man hier mit Art. 14 (3) argumentieren würde: „Eine Enteignung ist (nur) zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Weit und breit ist aber hier ein einschlägiges Allgemeinwohl nicht erkennbar! Das Niederlassungsrecht ist eingeschränkt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in erheblichem Ausmaß verletzt.

Meinungsfreiheit

Wenn ein Großteil der Medien hier ihre notwendige Kontrollfunktion nicht wahrnimmt und statt dessen in der Regel und vorwiegend gerade auf lokaler Ebene, ins selbe Horn bläst wie die Windkraftprofiteure, lassen sie sich zu reinen Propagandisten der Interessen der Windkraftprofiteure instrumentalisieren und erniedrigen.

Hinzu kommt noch das Mobbing gegenüber Windkraftgegnern: Da ja der Ausbau der Windkraft zum Allgemeinwohl definiert wurde, damit ein Ausstieg aus der Atomverstromung und eine Rettung des Klimas versprochen wurde, macht sich grundsätzlich jeder verdächtig, der etwas anders argumentiert, der eine etwas andere Sichtweise vertritt. Es ähnelt schon sehr einem Spießrutenlauf, was hier viele Zeitgenossen im Dorf, in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis und am Arbeitsplatz zu erdulden haben. Meinungsfreiheit scheint es hier vielfach nicht zu geben, wenn eine ganz spezifische politische Meinung, z.B. “Pro Energiewende” zur Glaubensfrage stilisiert und zur Ersatzreligion erklärt wird und damit bei jeglicher Sach-Diskussion auch immer das Damoklesschwert der Blasphemie droht.

Dies verunsichert schon sehr, hemmt nicht nur einschlägige Aktivitäten, sondern steht im klaren Widerspruch zu einer freiheitlichen Demokratie.

Merke: Demokratie kann nur funktionieren, wenn eine freie Meinungsäußerung – auch über die Medien – ohne wenn und aber – möglich ist, wenn auch die wichtige Kontrollfunktion der Medien gegeben ist.

Wenn die Medien ihrer Kontrollfunktion nicht mehr nachkommen und sich zu einem Propagandainstrument der Windkraftlobby umfunktionieren lassen, wenn der Staatsbürger Angst hat, seine freie Meinung zu äußern, sind hier zwei wichtige Grundrechte in Frage gestellt.

Sozialstaat

In einem Sozialstaat findet ein sozialer Ausgleich zur Verringerung sozialer Unterschiede zwischen den Staatsbürgern statt. Soziale Gerechtigkeit wird angestrebt, Schwache werden geschützt. Das Gemeinwohl hat Vorrang vor dem Egoismus einzelner Personen oder Gruppen. Auch die Herstellung erträglicher Lebensbedingungen ist ein Ziel des Sozialstaates. Über 370.000 Menschen in Deutschland können sich keinen Strom mehr leisten.

Im klaren Gegensatz zum Sozialstaatspostulat steht somit, dass sich Menschen, die nicht so im Reichtum schwelgen, den Strom nicht mehr leisten können, weil die Windkraftprofiteure zusammen mit nur allzu willfährigen und teilweise korrupten Politikern den Strompreis in unerschwingliche Höhen trieben. Dies ist eine unverständliche und nicht akzeptable Spirale der Verschiebung des Vermögens von den arbeitenden und vielleicht auch sozial schwächeren Menschen in die Hände weniger Windkraftprofiteure.

Dass eine gesicherte private Haushalts-Stromversorgung auch zu den Aspekten Menschenwürde und Menschenrechte in einer hochzivilisierten Industrie-Gesellschaft gehört, muss eigentlich selbstverständlich sein.

Hier wird also durch die EEG-Umlage und deren Modalitäten und das konkrete Verhalten der Windkraftprofiteure das Menschenrecht auf die Möglichkeit zur Führung eines menschenwürdigen Lebens eklatant verletzt.

Ein so genannter „Windpark“ bei Neuenbeken, Kreis Paderborn mit 55 Windrädern. Bild © W. J.Graf
Ein so genannter „Windpark“ bei Neuenbeken, Kreis Paderborn mit 55 Windrädern. Bild © W. J.Graf
Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsorgane an Recht und Gesetz gebunden sind und das Streben nach Gerechtigkeit eine tragende Rolle spielt.

Es liegen leider mittlerweile, zumindest in Teilbereichen, grundlegend und grundstrukturell zu große Machtballungen und Machtmissbräuche  einerseits und andererseits auch gewisse “rechtsfreie Räume” durch das Agieren der Windkraftprofiteure vor.

  • Zu hinterfragen wäre z.B., ob es mit rechtsstaatlichen Mitteln zugeht, wenn sich mittlerweile ganze Landstriche in Deutschland “unter der Knute” der Windkraftgeschäftemacher wie z.B. Ostfriesland … und hier insbesondere die Region Aurich, die Region Paderborn oder in Bayern z.B. das Hofer Gebiet, der Landkreis Neumarkt/OPf. bzw. das Untermaingebiet befinden.
  • Weiterhin ist eine weitgehende Verwahrlosung der politischen Sitten zu beobachten: Korruption und Rechtsbeugung durch Bürgermeister und Gemeinderäte, nur um sich in betrügerischer Absicht Vorteile zu verschaffen (Nichteinhaltung des “Befangenheits” – Gebots); Originalzitat eines Bürgermeisters: “Würde jeder machen, der die Möglichkeit dazu hätte”.
  • Auf der anderen Seite sieht man Bürgermeister und Kommunalparlamentsvertreter, die schlichtweg dem massiven Auftreten der Vertreter der Windkraftprofiteure hilflos ausgeliefert sind.
  • Eine Lobbyarbeit in den regionalen und bundesweiten Parlamenten, die es so in diesem Ausmaß in der BRD bisher noch nicht gab … mit alle den Mittelchen, die dafür zur Verfügung stehen: Medien- und PR-Kokolores, Pressionen, Angstmache, Fehlinformationen usw., natürlich wieder prolongiert und finanziert durch die Windkraftprofiteure … letztlich aber vor allem durch uns Bürger als Stromkunden über die EEG-Umlage. Insofern haben diese Windkraftlobbyisten schon lange auch die Oberste Gesetzgebung, den Deutschen Bundestag, zumindest einschlägig im Energiesektor in der Hand.
  • Und ein Umweltschutzverband, der eindeutig verbandelt ist mit den Windkraftprofiteuren und deshalb interessensynchron zu den Windkraftlobbyisten auftritt und arbeitet: der BUND mit einem Hubert Weiger an der Spitze … wohl gemerkt ein Verband, der sich eigentlich zum Ziel gesetzt hat, für den Schutz von Natur und Menschen einzutreten. Es ist hier in diesem Zusammenhang sowieso zu fragen, warum diesem Verband nicht schon längst sein “Gemeinnützigkeitsstatus” bzw. auch sein Status als staatliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung aberkannt wurde: Mit Umwelt- und Naturschutz, mit Gemeinnützigkeit hat das, was der BUND treibt, nämlich nichts mehr zu tun.
  • Es gibt Gesetze, die auf Grund ihrer Kompliziertheit und Undurchsichtigkeit geradezu zur Rechtsbeugung einladen, wie z.B. das EEG, bzw. die einschlägigen Bestimmungen im Baurecht.
  • In diesem Zusammenhang ist auch zu fragen, ob die in den Gesetzestexten und bei der Rechtssprechung vielfach nur formaljuristische Betrachtungsweise alleine ausreichend sein kann, z.B., wenn es um die Beurteilung einer Landschaft geht. Jeder Rechtsstaat muss auch ein materialer Rechtsstaat sein, an die Prinzipien der Menschen- und Grundrechte gebunden. Hier klafft vielfach eine grobe Lücke.

Alle diese angeführten Gesichtspunkte schränken den Rechtsstaat grundstrukturell ein oder stellen ihn damit gänzlich in Frage.

Rechtmäßigkeit des Geschäftsbereichs der Windkraftprofiteure

Es wäre zu überprüfen, in wie weit die einschlägigen Geschäftspraktiken der im Sektor Windkraft Tätigen seriös sind bzw. sich am Rande des ethisch Vertretbaren und rechtsstaatlicher Gesichtspunkte befinden:

1) Es wird ein Produkt versprochen und “verkauft”, das nachweislich die versprochenen Eigenschaften nicht besitzt: Sichere, umweltverträgliche und preiswerte Stromversorgung für eine Industrienation;

2) Diese Firmen arbeiten mit Hinters-Licht-Führen, Drohungen, ungerechtfertigten und drastischen Beeinflussungen usw.;

3) Diese Firmen nehmen dabei keinerlei Rücksichtnahme auf betroffene Anwohner und Bürger und auf das tatsächliche Gemeinwohl;

4) Die einschlägigen Lobbyisten durchdringen personell vielfach fast sämtliche einschlägig wichtigen Bereiche in Staat, Gesellschaft, Politik (Sie sitzen auch in den Ministerien) und den Medien – sie besitzen hier quasi die Definitionshoheit;

5) Sie schüchtern Menschen ein, sorgen für ein Klima der Angst;

6) Anleger in einschlägige Windkraftprojekte werden um ihr Geld gebracht, da von vorneherein meistens keinerlei Aussicht auf Wirtschaftlichkeit besteht und auf eine sinnvolle Rendite, bzw. den Erhalt des eingesetzten Kapitals. Die Windkraftgeschäftemacher sichern sich zwar in der Regel im Kleingedruckten vor entsprechenden Enttäuschungen ab; aber – und dies muss man leider auch den potentiellen Anlegern vorwerfen – diese lesen nur die entsprechenden Renditeversprechungen und eben nicht das Kleingedruckte.  Die versprochenen Gewinne und Renditen werden oftmals trotz all der Subventionen für eine Laufzeit von 20 Jahren (Bestandsschutz) nicht erzielt.

7) Außerdem geraten Volkswirtschaft und Gesellschaft in eine nicht mehr absehbare Kostenfalle hinein, deren Ende überhaupt nicht mehr absehbar ist. Die Verzehnfachung der Kosten für die Elbphilharmonie mögen hier eine Warnung sein. Nein! Diese Kosten sind wirklich nur Peanuts im Verhältnis zu den Kosten, die uns der Gesetzgeber per EEG-Umlage für uns und die nächsten Generationen aufgezwungen hat.

Seriöse und einigermaßen an ethischen Grundwerten orientierte Geschäftspraktiken sehen jedenfalls anders aus.

Rechtsstaat als Bürgerschutz?

Der Rechtsstaat wurde auch eingeführt, um den Bürger vor all zu großen Unbillen durch die Staatsorgane selber bzw. durch andere wirtschaftlich und gesellschaftlich mächtige Organisationen zu schützen. Der Bürger muss sich hier wehren können.

Bürger sind aber in der Regel völlig hilflos den Machenschaften um den Bau, die Genehmigung und den Betrieb von Windkraftanlagen ausgeliefert. Bürgermeister und Gemeinderäte, welche leider oft gegen die Interessen „ihrer Bürger“ votieren, kungeln mit den Windkraftprofiteuren, oder lassen sich zu sehr einschüchtern bzw. ins Bockshorn jagen von den Pressionen der Windkraftlobby. Nur Folge des geschickt eingefädelten „formaljuristischen Hintergrunds“?

Hier schlägt “dieser ” Rechtsstaat” den Bürgern gnadenlos ins Gesicht: Die juristischen Barrieren zur Führung eines Prozesses wurden so hoch angesetzt, dass ein Bürger “Haus und Hof” riskiert, wenn er sich sein Recht hier erkämpfen wollte und will. Das heißt: Man hat als “normaler Bürger” praktisch keine Chance, hier etwas vor Gericht zu erreichen. Noch dazu können sich die Windkraftprofiteure die besseren Rechtsanwälte leisten, sprich: welche sich im Sumpf der formaljuristischen Fallstricke bestens auskennen und zurecht finden. Schließlich wurden ja einschlägige Gesetze von den Windkraftlobbyisten (mit-) verfasst.

Wie schon bei der unübersichtlichen Steuergesetzgebung sorgen hier “Unklarheiten” und unnötige “Verkomplizierungen” im Zusammenhang mit dem EEG und den Bestimmungen des Baurechts (hier vor allem Art. 35) für ein Recht des Stärkeren; i.e.: Derjenige, der sich die “gewappelteren” Rechtsanwälte leisten kann, die es zu verstehen wissen, die formaljuristischen Spitzfindigkeiten für sich zu interpretieren, der einschlägige “Gutachten” bezahlen kann, der finanziell den längeren Atem hat, ist eindeutig im Vorteil und kann juristisch den Gegner niederbürsten. Sinn eines intakten Rechtswesens?

Diese Einschüchterungspraxis funktioniert hervorragend – für die Vertreter der Windkraftprofiteure: Und so kommt es dazu, “dass viele Kommunen und Landkreise den Windfirmen üppige Flächen zuweisen, in vorauseilendem Gehorsam.”

Die Windkraftinvestoren finanzieren alle Gutachten selber, bzw. sorgen dafür, dass die Kommunen Gutachten durchführen lassen – immerhin pro Gutachten an die ca. 80.000 € – durch so genannte “Gutachter”, die nichts anderes sind als der verlängerte Arm der Windkraftprofiteure. “Das heißt, sie bestimmen, was als Lärmbelästigung, was als Landschaftsbeeinträchtigung gilt und welche Vogelarten womöglich von einem Windpark bedroht wären.”

Klar: Derartige Landschaftsidyllen werden wir nie mehr wieder sehen. Über 150 Jahre Industriegeschichte hinterließen ihre Spuren. Aber jetzt bereiten die Windradmonster unserer Landschaft endgültig den Garaus … und gerade aus den leidvollen Erfahrungen der Industriegeschichte sollten wir gerlernt haben … oder? Johann Wilhelm Schirmer, Das Gunzenbachtal bei Baden-Baden im Jahre 1855 Bild © W. J. Graf
Klar: Derartige Landschaftsidyllen werden wir nie mehr wieder sehen. Über 150 Jahre Industriegeschichte hinterließen ihre Spuren. Aber jetzt bereiten die Windradmonster unserer Landschaft endgültig den Garaus … und gerade aus den leidvollen Erfahrungen der Industriegeschichte sollten wir gerlernt haben … oder? Johann Wilhelm Schirmer, Das Gunzenbachtal bei Baden-Baden im Jahre 1855 Bild © W. J. Graf
Gewaltenteilungsprinzip/Föderalismus

Das Gewaltenteilungsprinzip soll einen Ausgleich der Machtstrukturen und eine gegenseitige Kontrolle auf horizontaler Ebene (Bundeskanzler, Bundesrat, Bundestag) und auf vertikaler Ebene (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) gewährleisten.

Über das EEG und die Novellierung des Baurechts (Art. 35 “Privileg”) fand eine nicht zu akzeptierende Entmachtung der Kommunalparlamente statt, welche den Grundgedanken des Gewaltenteilungsprinzips widerspricht:

  • Spirale der Einschränkung der Befugnisse der kommunalen Selbstständigkeit vor allem durch Art. 35 Baugesetzbuch: “Privileg”
  • Jede angedachte planerische WEA-Beschränkung von Seiten einer Kommune steht von Haus aus unter dem Generalverdacht der so genannten “Verhinderungsplanung”.
  • Nicht vorhandenes Einvernehmen bei WEA-Genehmigung durch Kommunalparlament kann durch Beschluss eines Landratsamtes ohne großartige Prüfung ersetzt werden.
  • Einschränkung und Schäden bei der Kommunalentwicklung: z.B. Ausweis neuer Baugebiete für die Wohnbebauung und für Gewerbegebiete
  • Permanente Angst der Kommunalvertreter vor den einschüchternden Regressansprüchen der Windkraftindustrie

Es war innerhalb des fünfzehnjährigem exzessivem Ausbaus der Windkraft immer wieder festzustellen, dass zwar einerseits viele Landratsämter mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegenüber “renitenten” Gemeinden schnell bei der Hand waren,

andererseits aber diese Landratsämter im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren selber recht lasch agierten: praktisch keine umfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfungen, praktisch keine genaue Datenerhebung und Prüfung bei seismischen Messstationen, bei Natur- und Bodendenkmälern, bei Gesichtspunkten des Wasserschutzes, bei Gesichtspunkten einer möglichen Brandgefahr, bei Eiswurfgefahren, den Verschmutzungsgefahren durch Ölaustritt u.s.w.u.s.f. und eine lasche Handhabung der Stichtagsregelungen, wie z.B. bei der Einführung der 10H-Regelung in Bayern.

Hier rächt sich auch, dass die meisten Kommunen rechtsberatungsmäßig schlecht aufgestellt sind. Landratsämter besitzen zwar in der Regel derartige Rechtsexperten, Kommunen nicht, noch dazu ja die Landratsämter die so genannte Rechtsaufsicht gegenüber den Kommunen haben … und nicht umgekehrt!

Zumindest müssten die zuständigen Landratsämter den Kommunen vertrauenswürdige und fachlich qualifizierte Rechtsspezialisten zur Seite stellen, die nicht einseitig die Interessen der Windkraftlobby vertreten, sondern alle Interessen, auch die der durch den Bau von WEA geschädigten und betroffenen Bürger, Bürgermeister und Kommunalvertreter.

Diese eigentlich grundgesetzwidrige Aufhebung von Elementen des vertikalen Gewaltenteilungsprinzips ist so schwerwiegend, dass man sich wundert, dass es dazu noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt. Ebenso ist verwunderlich, dass die Kommunen sich dies so gefallen ließen. Es gäbe ja hier die Organisationsform: Gemeindetag. Aber wo ist denn hier eine irgendwie geartete interkommunale Solidarität zu sehen?

Und noch eine Angelegenheit sollte prinzipiell in diesem Zusammenhang selbstverständlich sein:

Jeder, der seine Angel in ein Gewässer halten will, jeder, der mit seinem Gewehr im Wald auf die Pirsch gehen will, jeder, der sich steuernd in ein Flugzeug setzen will, muss die Prozedur einer mehrwöchigen Ausbildung mit anschließender Prüfung durchhalten bzw. bestehen. Warum gibt es hier keine Entsprechungen im politischen Bereich?

Jeder darf in die Position eines Parlamentariers oder politischen Amtsinhabers von den Gemeinden bis hoch zum Bundestag treten, ohne je wirklich eine Ahnung vom Grundgesetz bzw. von einschlägigen Verwaltungsprinzipien nachweisen zu müssen. Niemand überprüft dies.

Ergänzen müsste man hier selbstverständlich: Ohne wirklich eine Ahnung davon zu haben, was Verantwortung vor allem im Umgang mit den von den Bürgern, Arbeitnehmern und Geschäftstätigen, erarbeiteten Mitteln – Steuern und hier speziell: EEG-Umlage – bedeutet.

Quintessenz

Einerseits posaunen pr-mächtig die Vertreter der Windkraftlobby ihre Heilsversprechen (Atomausstieg – Rettung vor Klimawandel – billiger und sauberer Strom – regionale Wertschöpfung – Gewerbesteuer für die Gemeinden – Renditen usw.) in Hochglanzbroschüren, bei Internetauftritten, bei Medienauftritten und bei Vorträgen großspurig und permanent in die Welt hinaus, andererseits werden die gleichen Vertreter gegenüber der Öffentlichkeit recht kleinlaut und zurückhaltend, wenn es um die Konkretisierung ihrer Geschäfte geht: Veröffentlichung von detaillierten Bilanzen und Geschäftsabschlüssen, wenn es um die Frage geht, wer hier vor Ort mit wem “verbandelt” ist und wo einschlägige Lobbyisten sitzen. Hier wird schlichtweg abgeschottet.

Auch werden höchstens kursorisch die einschlägigen gesetzlichen Auflagen eingehalten.

Und: Transparenz, Zugang zu allen Fakten ist die Grundlage zur Meinungsbildung der Bürger und damit zum Funktionieren einer Demokratie – nicht überall, aber gerade in diesem emotional stark besetzten politischen Bereich.

So kann es nicht weiter gehen, wenn Menschenrechte, die Freiheit, die Demokratie, der Rechtsstaat und das Gewaltenteilungsprinzip verletzt bzw. in Frage gestellt werden und gefährdet sind durch den mittlerweile eingetretenen Wildwuchs an Macht, Arroganz und Einflussmöglichkeiten auf Seiten der Windkraftprofiteure.

Auch der gesamte Bereich des Lobbyismus gehörte hier überdacht, stark eingeschränkt, wenn nicht gar ganz abgeschafft. Es kann nicht sein, dass neben den von den Bürgern gewählten Vertretern andere „undurchsichtige“ Kräfte beim politischen Entscheidungsfindungsprozess wesentlich mitmischen bzw. ihn teilweise nahezu gänzlich alleine bestimmen. Und gerade beim EEG und dem Art. 35 im Baurecht sieht man ja die Folgen.

Bürger entfremden sich vom Staat, dadurch, dass sich der Staat von ihnen entfremdet. In vielen Bereichen organisieren sich mittlerweile die so genannten „Wutbürger“. Hilflos den staatlichen Regelungen und Verhaltensweisen ausgelieferte Menschen erleben „ihren“ Staat als Bedrohung und  letztlich als Feind. Kein Wunder, dass die der Energiewende abholde AFD so viele Zuläufer erhält, nicht zuletzt auch durch Bürger, welche die Energiewende nur als exzessiven, bedrohlichen und betrügerischen Ausbau der Windkraft erleben, gemessen an der Propaganda und den Zielsetzungen.

… und dies mag sich keiner so wirklich wünschen. Zum Begriff “Wutbürger”: Zu schnell werden viele “Wutbürger” ins rechtsradikale Lager von AfD und Pegida geschoben. Sicher gibt es hier auch eine großen Anteil an “Bürgern” (?), die undifferenziert und von obskuren Angst-“Gefühlen” geleitet, ohne sich wirklich um sachliche Hintergründe zu scheren, auf alles und jedes “einschlagen”, was fremd ist, und die dann im rechtsradikal-populistischen Lager von Trump, Kaczynski, le Pen usw. landen. Es gibt aber auch viele Bürger, die sachlich begründet und differenziert urteilend, hier ihre Meinung kund tun.

Und gerade auf Gemeindeebene, und dies ist immerhin der Bereich, in dem die Menschen am unmittelbarsten dem “Staat” gegenüberstehen, erleben die Bürger meistens ein unausgegorenes, hilfloses Tun ihrer Vertreter bzw. eine unverhohlene Selbstbereicherung, vielleicht nach dem Motto: “Die Lage ist für uns so verzwickt, lasst uns deshalb mitnehmen, was mitzunehmen ist.”

Wenn einige Profit-Haderlumpen im regionalen Bereich ganze Landstriche in Deutschland unter ihre Knute bringen, – “neue Form der Landnahme” -, wenn es regelrecht ideologisch begründete Denkverbote gibt, bezüglich der kritischen Auseinandersetzung um Energiefragen, wenn es hier keinen wie auch immer gearteten freien Diskurs mehr gibt, dann sind hier mehr als große Fragezeichen zu setzen.

Staatssysteme, die von sich aus behaupten, sie seien an demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien gebunden, unterliegen nicht nur Glaubwürdigkeitsproblemen, erleiden nicht nur irreversible Schäden: Sie sind so zum Untergang verurteilt, wie uns die Geschichte vielfach lehrte. Sicher! Derartige Missstände, wie sie hier im Zusammenhang dargestellt wurden, mag es auch in anderen Bereichen geben. Sicher! Es kann schon mal notwendig sein, große Kräfte zur Erreichung eines nationalen Zieles – hier vielleicht Energiewende – aufzubringen.

Wenn aber die Zielsetzung so weit auseinanderklafft zur praktischen Umsetzung: pures Chaos – Wildweststrukturen – und ein möglicher Erfolg überhaupt nicht, auch nur ansatzweise, absehbar ist, aber andererseits derart hohe Opfer/Kosten verursachen, und wichtige Verfassungsprinzipien in Frage gestellt werden, dann ist dieses Vorhaben “Energiewende” in seiner praktischen Durchführung nicht nur fragwürdig, sondern auch verwerflich … und letztlich – staatsschädigend.

Die unermessliche Gier der Windkraftgeschäftemacher erschüttert jedenfalls

  • unsere Wirtschaft,
  • unsere Gesellschaft
  • und unseren Staat in seinen verfassungsmäßigen Grundfesten.

Werner J. Graf

Redaktioneller Hinweis

Beiträge von Gastautoren geben nur die Meinung des Einsenders wieder.

 

3 Gedanken zu „Gedanken zur Energiewende – ein Gastbeitrag von Werner J. Graf“

  1. “Beiträge von Gastautoren geben nur die Meinung des Einsenders wieder.” – Hand aufs Herz, sehr geehrte Damen und Herren des VLAB, wenn Sie so einen Gastbeitrag auf Ihre Seite stellen, dann werden Sie gedanklich nicht allzu weit davon entfernt sein.

    1. Sehr geehrte Frau Roelcke.

      Mit diesem Blog möchten wir den Umwelt- und Naturschutz nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland kritisch hinterfragen. Insbesondere über die Zerstörung unserer Kulturlandschaften durch den gegenwärtigen zügellosen Ausbau der Windkraft möchten wir ohne Beeinflussung durch Lobbyverbände, politische Parteien, staatliche Institutionen oder “Spendern” berichten.

      Wir laden Sie und alle Interessierten ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen – sei es durch Kommentare zu den jeweiligen Blog-Artikeln oder durch die Teilnahme mit eigenen Blog-Beiträgen, die wir auf dieser Seite veröffentlichen.

      Wer seine Meinung in unserem Blog öffentlich äußert, sollte allerdings zu ihr stehen. Wir veröffentlichen daher nur Kommentare & Beiträge mit vollem Namen des Einsenders. Wir erwarten auch ein gewisses Maß an Schreib- und Sprachkultur. Beleidigungen gegenüber Personen oder Vereinigungen, sowie rassistische, fremdenfeindliche oder der Demokratie schädliche Statements werden nicht publiziert. Unser Motto lautet: Streiten JA – Beleidigungen oder Hassbotschaften NEIN.

      Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mitbloggen wollen. Wir akzeptieren auch gegensätzliche Meinungen und registrieren Sie gerne als Autorin für diesen Blog.

      Viele Grüße von der Redaktion des VLAB

    2. Eine Auseinandersetzung von Frau Roelcke mit dem Beitrag von Herrn Graf würde mich interessieren. Aus ihrem Kommentar erlaube ich mir zu schließen, dass sie diverse Einwände anzubringen hätte.

      Auch wenn ich selbst nicht unbedingt alle Schlußfolgerungen von Herrn Graf teile, gilt es zu bedenken, dass der Bericht des Oberpfälzers auf Erfahrungen beruht. Welche uns fehlen – Frau Roelcke und ich wohnen im gleichen Ort und weitab jeglicher Rotoren. Unser Landkreis hat peinlicherweise 4 Windräder dem Nachbarlandkreis vor die Nase gestellt, fernab der eigenen Bürger. Das Gleiche sollte in Inning ablaufen, dem Vorhaben hat ein Bürgerentscheid den Riegel vorgeschoben. Das war’s dann im Landkreis Starnberg.. Obwohl, bei unserem Krailling wären Windräder naturverträglicher plaziert als in der Oberpfalz, wo von Rotmilan über Schwarzstorch bis Fischadler so ziemlich alles betroffen ist, was Flügel hat.

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