In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen und entwickelt sie positiv weiter. Das Urteil des BayVGH ist richtungsweisend und gibt klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern. Die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes kann auch als Präzedenzfall zu dem Thema “Windkraft versus Artenschutz” für ganz Deutschland werden. Rotmilan versus Windräder – klare Vorgaben des BayVGH für die künftige Rechtssprechung weiterlesen