Rotmilan versus Windräder – klare Vorgaben des BayVGH für die künftige Rechtssprechung

Rotmilan
Ein richtungsweisendes Urteil zu Gunsten des Rotmilans fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Bild © VLAB

 

In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1876 fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die bisherige Rechtsprechung zur Problematik über das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Windrädern zusammen und entwickelt sie positiv weiter. Das Urteil des BayVGH ist richtungsweisend und gibt klare rechtliche Vorgaben für die künftige Genehmigungspraxis in Bayern. Die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes kann auch als Präzedenzfall zu dem Thema “Windkraft versus Artenschutz” für ganz Deutschland werden.

Hintergrund

Eine Firma beantragte den Bau von drei Windrädern auf Grundstücken, die in einer Waldschneise liegen. Bei der ersten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden lediglich Überflüge von Rotmilanen über dieses Gebiet dokumentiert. In einer ergänzenden Untersuchung ging der Windradplaner von nur einem Brutpaar in dem Bereich aus und beantragte daher eine Ausnahme von dem Tötungsverbot.

Die Regierung von Unterfranken, als zuständige höhere Naturschutzbehörde, sah jedoch ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan gegeben und verweigerte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Das zuständige Landratsamt lehnte daraufhin den Bauantrag der Windradplaner ab. Der Windradprojektierer klagte vor dem BayVGH.

Tägliche Abschaltzeiten verringern das Tötungsrisiko nicht

2015 wurde ein weiterer Rotmilanhorst festgestellt, der sich im Abstand von 1.590 m, 1.300 m und 3.940 m zu den geplanten drei WKA befand. Der Windradplaner bot daraufhin an, im Falle einer Baugenehmigung, die Windräder jedes Jahr tagsüber vom 15. März bis zum 31. Juli abzuschalten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) urteilte jedoch, dass durch das jährliche Abschalten von Windkraftanlagen tagsüber vom 15. März bis zum 31. Juli, das signifikant erhöhte Tötungsrisikos für Rotmilane nicht entfallen würde, da es aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten nicht sicher sei, dass sich die Greifvögel tatsächlich nur während dieses Zeitraums in dem Gefährdungsbereich aufhalten würden. Evtl. würden die Tiere auch außerhalb dieser Abschaltzeiten den Raum nutzen.

Neue Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten gelten ab sofort

Zusätzlich urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) über die Abstände kollisionsgefährdeter Vogelarten zu Windrädern. Diese würden nicht mehr der Anlage 2 des noch geltenden Windkrafterlasses entsprechen. Ab sofort müssen in Bayern die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Stand April 2015) angewandt werden.

Präzedenzfall

Der VLAB hofft, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes , in dem über wichtige Rechtsfragen zu der Thematik “Windräder, Abschaltzeiten, kollisionsgefährdete Tierarten, Schutz von Teilpopulationen, Abstände” entschieden wurde, künftig auch für Entscheidungen in anderen Bundesländern als Präzedenzfall dient.

zum PDF-Dokument (38 Seiten, 475 KB):

2016-07-04_Immissionsschutzrecht_WKA und Rotmilane

2 Gedanken zu „Rotmilan versus Windräder – klare Vorgaben des BayVGH für die künftige Rechtssprechung“

  1. Lange hat es gedauert bis sich auch das höchste bayerische Gericht dazu bekannt hat, dem Artenschutz dem Vorrang gegenüber ein paar Kilowattstunden einzuräumen, die keiner braucht. Endlich wird der Geschäftemacherei unter dem Deckmantel der angeblich so umweltfreundlichen und sicheren Windenergie ein wirksamer Riegel vorgeschoben.

    Höchst erstaunlich ist, wie die Regierung von Unterfranken im entschiedenen Fall pro Rotmilan argumentiert hat. Hier im Odenwald erleben wir gerade das genaue Gegenteil: die gleiche Regierung von Unterfranken will überhaupt nicht hinschauen, ob es im (Oden)Wald geschützte Vögel oder Fledermäuse gibt. Wenn nicht die Bürger in eigener Initiative und mit eigenem Geld auf die Suche gehen, wird nichts gesucht und natürlich auch nichts gefunden. Daraus schließt dann die Behörde messerscharf, da gibt es auch nichts Geschützes. Einer Vielzahl von fotografischen Nachweisen zum Vorhandensein von umfangreichen Rotmilanbeständen und geschützten Fledermäusen wird einfach nicht nachgegangen. Es ist schlichtweg skandalös, wie die Regierung von Unterfranken hier bei der Suche nach Windkraftstandorten vorgeht. Aber vielleicht hängt das damit zusammen, dass wir hier (leider) mit einen Landrat der Grünen haben, während das LRA im entschiedenen Fall von einem CSU Landrat geführt wurde. Offensichtlich soll jetzt der Odenwald als Bauernopfer für den richtigerweise insgesamt geschützten Spessart herhalten. Soll doch der Landkreis, der sich einen grünen Landrat gewählt hat gefälligst auch mit Windkraft leben.

    Gut, dass es jetzt berechtigte Hoffnung für den Schutz von Rotmilanen und Fledermäusen spätestens durch das oberste bayerische Gericht gibt. Und dass des den VLAB gibt, der solche Machenschaften künftig vor Gericht bringen kann.

  2. Ein wegweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das hoffentlich Signalwirkung auch für alle anderen Bundesländer entfalten wird!
    Im Teilregionalplan Energie Nordhessen, der demnächst von der zuständigen Regionalversammlung beschlossen werden soll, werden dagegen veraltete wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt. Das von allen Umweltministern der Bundesländer akzeptierte „Helgoländer Papier 2015“, das auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als verbindlich ansieht, wird von der Oberen Naturschutzbehörde ignoriert – und das, obwohl wir die zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums in unserer Einwendung gegen den Regionalplan auf diese Veröffentlichung hingewiesen haben.
    Außerhalb von Vogelschutzgebieten wird von der Oberen Naturschutzbehörde in Kassel für den Rotmilan ein Abstand von WKA zum Horst von 500 m im Wald und 1000 m im Offenland festgelegt. Diese Festlegung ist willkürlich, da Rotmilane unabhängig von VSG nisten und auch den Wald weiträumig überfliegen. Damit wird durch die Regionalplanung Nordhessen der den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Vogelschutz ausgehebelt.
    Danke, Bayern, für das klare Eintreten für die Natur und gegen die Gier der Windkraftprofiteure!

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