Nach Art. 20 sind die Staatssäulen im Grundgesetz so definiert:
Demokratie – Rechtsstaat – Sozialstaat – Föderalismus
Im Zusammenhang mit dem EEG, den besonderen Regelungen im Baurecht (Art. 35), anderen gesetzlichen Regularien und den Verhaltensweisen der Windkraftlobby, von Politikern und Verwaltungsfachleuten sind diese Staatssäulen ganz, teilweise oder in bestimmten Teilaspekten in Gefahr. Sie besitzen nicht mehr ihre volle vom Grundgesetz her garantierte Gültigkeit. Unser Land und unser Staatswesen sind gefährdet. Gedanken zur Energiewende – ein Gastbeitrag von Werner J. Graf weiterlesen