Rechtsbruch mit Ankündigung – der Frontalangriff der Ampel auf den Naturschutz

Ein Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Epple

„Wir schaffen ein Regelwerk, das den Weg frei macht für Innovationen und Maßnahmen, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Wir bringen neues Tempo in die Energiewende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen.“ (Koalitionsvertrag, S. 5)

SPD, Bündnis 90/die GRÜNEN und FDP haben ein Regierungsprogramm verabschiedet, das für den Naturschutz in Deutschland und von Deutschland ausgehend für ganz Europa einschneidend negative Konsequenzen haben wird (1). In der Zusammenschau der geplanten Maßnahmen für die Bereiche Klima, Energie und Transformation können vordergründig gut klingende Formulierungen der Regierung zu Biodiversität und Naturschutz nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Naturschutz dem Primat des Klimaschutzes unterworfen werden soll. Es handelt sich um einen Frontalangriff gegen den Naturschutz. Insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Verfahrensabläufe mit der Ankündigung der Einführung eines grundsätzlichen Vorranges für Erneuerbare Energien sind alarmierend. Am 11. Januar 2021 hat der neue Wirtschaftsminister Habeck – im „Spiegel“ bereits als Windrad-Minister bezeichnet – im Rahmen einer „Eröffnungsbilanz“ seine Pläne konkretisiert. Es handelt sich um eine kaum mehr verklausulierte Kampfansage an den Natur- und Landschaftsschutz. Mit dem angekündigten Brechen des Widerstandes gegen die flächendeckende Industrialisierung Deutschlands durch Windkraft wird nun Ernst gemacht. Die Ankündigungen Habecks („Tempo beim Klimaschutz verdreifachen“…wörtlich im ZDF: „(…) deshalb voll ins Risiko“ (2)) wurden in den Leitmedien überwiegend unkritisch transportiert.

Landschaftsschutz, Natur- und Artenschutz und Bürgerrechte werden dem Klimaschutz untergeordnet

Im Klartext: Sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene wird ab jetzt der weitere Ausbau der volatilen und derzeit nicht speicherfähigen Erneuerbaren Energien, insbesondere aber der Windenergie, mit der Brechstange durchgesetzt. Die Vorfeldorganisationen der Windkraftindustrie, alle Parteien außer der AfD sowie ein Großteil der Medien scheinen nur noch eine Richtung zu kennen: „Entfesselung“ der Windkraft zur „Erreichung der Klimaziele“. Zentraler Angriffspunkt der neuen Regierung unter Führung des Wirtschafts- und Klimaministeriums ist unter vielem anderem auch die Verringerung der Abstände von Windindustrie zur Wohnbebauung, die nach Auffassung der Windlobby bereits bei 3 H oder 4 H (dreifacher bis vierfacher Höhe der WEA zur Siedlung) „fair, effizient und verträglich“ sei (konkretes, bundesweit austauschbares Beispiel siehe (3)). Mit einem Natur wie Menschen gleichermaßen verachtenden Vergleich und der Ankündigung, dass Windkraftanlagen künftig da aufgestellt werden, wo man „mit Waldi bisher Gassi gegangen ist“, hat Habeck den diffamierenden „NimBy“-Vorwurf  (Never in my Backyard) ausgedehnt auf alle Menschen, die ihre Heimat gegen die Übergriffe der Windkraftindustrie schützen wollen. Dieser Angriff gegen die Bevölkerung der ländlichen Räume hat bis in das benachbarte Ausland aufhorchen lassen: „Waldi und die deutsche Energiewende“, titelt der ORF (4).

Der Durchmarsch der Windenergie in vielen Bundesländern – flankiert von Medien, professoralen Landschaftsdesignern und auf Windkraft-Kurs gebrachten Behörden

In Bundesländern, in denen die GRÜNEN regieren oder regierungsbeteiligt sind, aber auch unter Beteiligung der weiteren Ampel-Parteien (man erinnere sich an Olaf Lies/SPD in Niedersachsen) und der CDU/CSU, sind einschneidende Schritte zu Gunsten der Windbranche bereits eingeleitet; hier seien Baden-Württemberg und Bayern herausgegriffen: Um die Windenergie gegen die Belange der menschlichen Gesundheit und Erholungsvorsorge, des Natur- und Landschaftsschutzes und des Schutzes der Biodiversität durchzusetzen, wurde in Baden-Württemberg eine „Task Force“ eingerichtet, die erste „Erfolge“ belobigt (5). In Bayern macht ein „Klimabündnis“, in dem sich der Bund Naturschutz besonders hervortut, seit September 2021 mit dem in windkraftnahen Umweltorganisationen und Behörden ständig wiederholten Mythos vom „naturverträglichen Ausbau der Windkraft“ lärmend Stimmung gegen die dort noch geltende 10-H-Regel (6). In einer offensichtlich konzertierten Aktion läuft seit Januar 2022 eine inzwischen bundesweite Stimmungsmache speziell gegen das Ästhetik-Argument des Natur- und Landschaftsschutzes (7) (8): Von den Kathedern einiger Hochschulen herab wird als rückwärtsgewandt und romantisierend stigmatisiert, wer an die Grundbegriffe und Grundfeste des Naturschutzes und seines Rechtes „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ auch nur zu erinnern wagt. Der Angriff gilt dem Tafelsilber, den letzten einigermaßen naturnah gebliebenen Regionen Deutschlands. Alle Behörden bis hinauf zu UBA und BfN sind schon von der Merkel-Regierung auf Windkraft-Kurs gebracht. Selbst der Sachverständigen Rat für Umweltfragen (SRU) hat sich eingereiht und den 2-%-Fake (siehe Hintergrund 1) für „plausibel“ erklärt (9). In mehreren Bundesländern, voran in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern werden Staatswälder bereits an die Windkraftindustrie ausgeliefert (10).

Das Ampel-Programm: Statt Güterabwägung Vorrang für Erneuerbare Energien, Verfahrensbeschleunigung und der Angriff auf das EU-Recht – begleitet von Windkraft-Utopien der Vorfeldorganisationen und Drohungen gegen Kritiker und Kritik

Wir haben es mit einem durch die neue Bundesregierung in konkreter Vorbereitung befindlichen, unmittelbar bevorstehenden Dammbruch durch die diffuse Gleichsetzung von „Windkraftausbau ist gleich Klimaschutz“ zu tun. Dass dabei die törichte Vorstellung einer vollständig möglichen „Selbstversorgung“ mit volatilen Energien und die Ausblendung der Kollateral-Schäden einer ohnehin utopischen 100-% EE-Versorgung nach jahrelanger Propaganda einfließt, komplettiert die für den Naturschutz fatale Entwicklung. Die völlig utopischen Vorstellungen äußern sich in einem Interview des Vorsitzenden des Bund Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, im „Merkur“ vom 19. 01.2021, S.3; Auszüge: „(…) In unserem Energiekonzept für Bayern (…)  haben wir ausgerechnet, dass je nach Leistung 6000 bis 10 000 neue Windkrafträder notwendig sind. Damit könnte man die Leistung auf 32 Gigawatt erhöhen. Das ist zwölfmal so viel wie heute. Umgerechnet heißt das pro 1500 Einwohner in Bayern ein Windrad. Oder eben 120 Windräder je Landkreis. (…) Wenn wir uns irgendwann komplett aus den Erneuerbaren versorgen können, sind wir übrigens komplett unabhängig von Gaslieferanten und müssen uns nicht mehr die Preise diktieren lassen. Mittelfristig gehört zum Gesamtbild, dass wir akzeptieren, dass Energie erstmal teurer wird. Das ist ein volkswirtschaftliches und betriebswirtschaftliches Signal, das wir brauchen (…).“  Komplette Versorgung, Energie erstmal teurer, 10000 neue WEA in Bayern? Von zu bauenden und auf unabsehbare Zeit parallel zu betreibenden Backup-Kraftwerken, die mit Gas betrieben werden sollen, spricht man in Windkraft-Unterstützer-Organisationen wie BUND oder Greenpeace nicht und beschweigt die bevorstehenden enormen zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig müssen die Backup-Notwendigkeiten neuerdings auch von den Einpeitschern der Energiewende eingeräumt werden. Ebenso wenig wird transparent kommuniziert, dass die Importabhängigkeit Deutschlands im Energiesektor bei Umsetzung der Konzepte mit „100-% Erneuerbaren“ auf Basis einer angeblich möglichen Ersetzung des Erdgases durch „grünen Wasserstoff“ massiv zunehmen wird. Das naive Vertrauen auf einen europäischen (Erneuerbaren-)Stromverbund nach dem Motto „irgendwo weht immer der Wind und irgendwo scheint immer die Sonne“ ist schlicht utopisch (siehe Hintergrund 2 Linnemann& Vallana 2018; Versorgungssicherheit und Güterabwägung).

Vor dem Hintergrund einer ohne zusätzliche Kraftwerke nicht mehr gewährleisteten Versorgungssicherheit ist der angekündigte Vorrang per Windkraft-an-Land-Gesetz (11) letztlich eine Abschaffung der rechtsstaatlich notwendigen ergebnisoffenen Güterabwägung, eine politische Geisterfahrt und rechtlich unhaltbar. Was die bereits unter der Merkel-Regierung eingeleitete „Verfahrensbeschleunigung“ betrifft, wurde der gesamte Wahlkampf von allen Parteien durch das Trommeln angeblich viel zu langer Genehmigungsverfahren unredlich geführt. Denn der offizielle Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, geliefert am 22. Oktober 2021 an die Bundesregierung gemäß § 98 EEG 2021 spricht auf Seite 37 ff. zur Dauer der Genehmigungsverfahren eine klare Sprache (12): „(…) Demnach dauerten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land deutschlandweit im Berichtszeitraum im Median 6,3 Monate, im Durchschnitt betrug die Dauer 7,6 Monate. (…)“. Es gab und gibt faktisch keinen Grund, Bürgerrechte im Namen der Beschleunigung auszuhebeln und den Kritikern der Windkraft eine „härtere Gangart“ anzudrohen, wie das der GRÜNE Ministerpräsident Baden-Württembergs – offenbar durch die Ampel-Konstellation ermuntert – martialisch bereits am 26. Oktober 2021 in der Badischen Zeitung mit eben diesem unredlichen Bezug auf die Verfahrensdauer verlautbart (13). Zum Dröhnen des GRÜNEN MP und der bösartigen Herablassung Habecks im „Waldi“-Zitat steht die offensichtliche Leerformel der Ampel-Koalitionäre in eklatantem Widerspruch: „Gemeinsinn, Solidarität und Zusammenhalt sind neu zu bestimmen. Das gelingt nicht, indem man über Unterschiede hinweggeht, sondern indem die unterschiedlichen Stimmen in unserem Land gleichberechtigt Gehör finden. (…) Wir wollen eine Kultur des Respekts befördern – Respekt für andere Meinungen, für Gegenargumente und Streit, für andere Lebenswelten und Einstellungen.“ (S.7 Koalitionsvertrag).

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, machte sich das Ministerium Habeck noch im Dezember 2021 zügig daran, mit dem Angriff auf den Artenschutz und die europäischen Rechtsgrundlagen des Naturschutzes zu beginnen (14): „Sobald ein Rotmilan in einem Planungsgebiet auftaucht, kann dort im Prinzip nicht mehr gebaut werden (…)„Das muss verändert werden, denn es geht im Naturschutz ja eigentlich um den Bestand und nicht zwingend um das einzelne Tier“. Darum plädiere er bei den europäischen Richtlinien für die Umstellung von „Individuen-Schutz zum Populationsschutz“.“ So wird der neue Staatsekretär Sven Giegold aus dem Hause Habeck zitiert. Welch ein Widerspruch besteht bereits im Regierungsprogramm, wenn es dort heißt, das europäische Recht 1:1 umzusetzen.

Lippenbekenntnisse zum Schutz der Biodiversität werden durch den geplanten Klimaschutz-Overkill zur Makulatur

Was also ist eine Ankündigung zur Ausweisung von 30% Schutzgebietsflächen im Regierungsprogramm wert, wenn Beschleunigungsmaßnahmen und die regierungsamtlich erzwungene Durchsetzung der Erneuerbaren Energien zur Entwertung bereits bestehender oder auch faktisch schutzwürdiger Gebiete führen? Zwar hat sich zwischenzeitlich die neue Umweltministerin Steffi Lemke zu Wort gemeldet, indem sie in einer Pressemitteilung am 22.12.2021 erklärte (15):Wer die biologische Vielfalt schützt, trägt auch zum Überleben des Menschen und der Erde bei, wie wir sie kennen“. Schöne Worte, Schall und Rauch? Weiß in der neuen Ampel-Regierung eigentlich die rechte Hand, was die linke tut? In der Situation des Artensterbens braucht es ein klares Bekenntnis zu den europäischen Naturschutzrichtlinien und keinen Versuch, diese in ihrer Wirkung selbst durch die Hintertür abzuschaffen. Sind die Äußerungen der Umweltministerin Nebelwerfer zur Beruhigung der Gemüter, zur Rettung des GRÜNEN Ettikettenschwindels? Sind der Ampel-Regierung die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus mehreren internationalen Konventionen zum Schutz der europäischen Natur, speziell der durch Deutschland schon 1984 ratifizierten Berner Konvention, nicht geläufig?

Der Koalitionsvertrag der Ampel verstößt gegen europäisches Recht und gegen den Green Deal der Europäischen Union

Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe im Auftrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) (16). Der auf deutsches und europäisches Umweltrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Rico Faller hat zentrale Regelungen im Koalitionsvertrag untersucht, bei denen es insbesondere um den Ausbau der Windenergie in Deutschland geht: Windkraft im Dienste der „öffentliche Sicherheit“, Abkehr vom Individuenschutz und Ausrichtung auf Populationsschutz, und ein gesetzlicher Vorrang für EE sind allesamt nicht mit EU-Recht vereinbar.

Anzumerken bleibt, dass beim vorgesehenen gesetzlichen Vorrang für Windkraft die Schutzgüter des Art. 20 a GG im Rahmen der Güterabwägung dergestalt grundlegend betroffen sind, dass ein Gang zum Bundesverfassungsgericht unausweichlich wird. Umsetzung der Klimapunkte des Koalitionsvertrags würde Rechtsbruch mit Ankündigung gleichkommen. Eine Regierung stellt sich programmatisch gegen Europarecht. Das ist in Summe ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist auch der Gang vor den EuGH absehbar.

Ein Blick auf  NGO-Einsager und Einpeitscher

Greenpeace/Greenpeace Energy  hat bereits 2020 eine „Vorlage“ für ein Windenergie-an-Land-Gesetz „geliefert“. Eine der Kernforderungen: Vorrang der Windkraft im „öffentlichen Interesse“ bis zum Erreichen der „Klimaneutralität“ (17). Der BUND ist laut Satzung (§ 112) Alleinerbe des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) bei dessen Auflösung (18). Dies sollte allen Naturschützern geläufig werden: Im Lager von BUND, Greenpeace & Co. bestehen erhebliche Interessenkonflikte, wenn es um die „Entfesselung“ der Windkraft geht.

Die Naturschutzöffentlichkeit Deutschlands ist gefordert, die Planungen der Bundesregierung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufzuhalten

Ganzheitlichkeit stellt in der Begründung des Naturschutzes den Menschen und das Menschliche in den Mittelpunkt. Deshalb ist eine derart politisch einseitige Ankündigung des ungezügelten Windkraftausbaus auf kosten von Natur und Mensch letztlich eine Frage der Humanität. Von Deutschland geht mit diesem einseitigen Klima-Regierungsprogramm ein fatales Zeichen aus. Der Schutz der Natur und der Menschen soll einem seelenlosen, technisch ausgerichteten Klimaschutz vollständig untergeordnet werden. Ein beispielloser, endgültiger, in dieser Dimension nie dagewesener industrieller Feldzug gegen die Natur droht.

Die Naturschutzöffentlichkeit Deutschlands und Europas ist aufgefordert, alles zu tun, die Umsetzung der Planungen der deutschen Ampel-Regierung im gemeinsamen europäischen Haus zu verhindern.

Quellen:

(1)https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2021/Epple2021KoalitionsvertragAmpel.pdf

(2) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/habeck-klima-klimaschutz-minister-100.html

(3) https://aktivbueke.de/vorlaeufiges-standortkonzept-windenergie-praesentationsveranstaltung-18-01-2021/

(4) https://orf.at/stories/3243483/

(5) https://um.baden-wuerttemberg.de/nc/de/service/presse/pressemitteilung/pid/task-force-zur-beschleunigung-des-ausbaus-erneuerbarer-energien-legt-erste-ergebnisse-vor/

(6) https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-klimaschutz-protest-zugspitze-windkraft-1.5398997

(7) https://www.sueddeutsche.de/kultur/klimaschutz-habeck-windraeder-energiewende-mindestabstand-1.5506960?reduced=true

(8) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/erneuerbare-energien-was-macht-eine-schoene-landschaft-aus-17723062.html

(9) https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2021_10_impulspapier_wind.pdf?__blob=publicationFile&v=7

(10) https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=4447

(11) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220111-habeck-legt-eroffnungsbilanz-klimaschutz-vor.html

(12) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2021/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(13) https://www.badische-zeitung.de/das-land-will-eine-haertere-gangart-beim-ausbau-der-windkraft

(14) https://www.welt.de/politik/deutschland/article235568558/Habecks-Ministerium-will-auf-Entschaerfung-von-EU-Naturschutzrichtlinien-hinwirken.html

(15) https://www.bmuv.de/pressemitteilung/unternehmen-uebernehmen-verantwortung-fuer-die-biologische-vielfalt

(16) https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2021/CL-Rechtsgutachten-KVertrag.pdf

(17) https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2020/Windkraftlobby.pdf; https://www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2020/LiteraturlisteWE.pdf

(18) https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/verband/Mitglied-werden/20190416_Satzung_neu_04042019.pdf

Hintergrund 1:

Der 2-%-Schwindel, die Wirklichkeit und der Zusammenhang mit der Abstandsfrage

Die ständig nachgesprochene Behauptung von „nur 2 % der Landesfläche für die Windkraft“ ist bereits seit 2015  durch im Raum stehende „wissenschaftlich“ erhobenen „Analysen“ überholt (ausführlich aufgearbeitet und Literaturverzeichnis in Epple (2021): Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD, Norderstedt ).

Die alarmierende Analyse des „bundesweiten Fächenpotenzials“ aus 2015: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/izr/2015/6/Inhalt/downloads/dl-zaspel-heisters.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ; Bis zu 8,6 % der Landesfläche sieht schon diese Studie für die Windenergie zur Verfügung. Stark auswirken würden sich höhere Abstände zu Siedlungen. Zitat aus dieser Studie:

„(…) Insgesamt reduziert sich die Potenzialfläche von 22 % im Modell 750 m bis auf 1,3 % im Modell 2.000 m. Bei einem Mindestabstand von 1.000 Metern liegt der Anteil bei 13 %.(…)“; weiter aufgearbeitet in https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=86

Es sind neuere Publikationen im Umlauf, die zeigen, dass in Sachen Raumbedarf und 2 % getäuscht wird; zwei herausgegriffen:

– Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe; Bosch & Partner GmbH; Öko-Institut e.V. – Büro Berlin (2021): „Mehr Flächen für Windenergie“ — natur- und landschaftsverträglich verteilt. Zur Debatte 6/2021. Diese Studie wird unter „Zur Debatte“ höchstamtlich verteilt vom BfN und liegt als pdf vor: https://www.natur-und-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/ZUR_DEBATTE_Naturschutz_Flaechen_Windenergie_Juni_2021.pdf

– Uni Hannover: Unter Einrechnung von Flächen eines „mittleren Raumwiderstandes“ für Windkraft werden knapp 4 % der Fläche Deutschlands für WK in Frage kommen, bereits das Doppelte von 2 %…: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/aktuelles/online-aktuell/details/news/beschleunigung-der-energiewende-leibniz-universitaet-stellt-daten-fuer-die-standortplanung-von-winden/ Der mdr hat Karten aus der Studie online gestellt. Diese zeigen das Horrorszenario, das bereits bei Inanspruchnahme von Flächen mit „geringem Raumwiderstand“ durch Ballung in etlichen Regionen entsteht: https://www.mdr.de/wissen/klima/potenzielle-flaechen-fuer-windkraft-in-thueringen-100.html

Bei einem – annähernd menschenwürdigen – Abstand von 2000 Metern der Windkraft zu Wohnbereichen und menschlichen Siedlungen käme der Windkraftzubau im dicht bebauten Mitteleuropa zum Erliegen (s.o., BBSR). Völlig außer Acht sind bei allen Verlautbarungen die realen optischen entwertenden und Habitait-zerschneidenden Einflüsse, die von WEA heutiger Dimension in ihre Umgebung wirken.

Hintergrund 2:

Windkraft bietet null Versorgungssicherheit – keine Grundlage für Güterabwägung?

Zitat aus Linnemann & Vallana (2018): Windenergie in Deutschland und Europa. https://www.vgb.org/vgbmultimedia/PT20110LINNEMANN-p-14448.pdf (fette Hervorhebung durch WE); Auszug:  „(…)Deutschlandweit verteilte Windenergieanlagenstandorte sind keine Lösung für eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. Dazu benötigt Windenergie planbare Komplementärtechnologien.(…) Aus der europäischen Perspektive lässt sich vor dem Hintergrund der hier untersuchten 18 Länder festhalten, dass statistisch signifikante Glättungseffekte zwar zu verzeichnen sind, diese in der Frage der gesicherten Leistung jedoch nur bedingt weiterhelfen: Rechnerische 4 bis 5 % der Nennleistung bedeuten mit Berücksichtigung der unvermeidlichen Netzverluste, dass auch auf europäischer Ebene planbare Backup-Leistung von fast 100 % der Nennleistung sämtlicher europaweit verteilter Windenergieanlagen vorzuhalten ist (…)Der Benefit der europäischen Vernetzung ist begrenzt. Im bestenFall ließe sich die über ein Backup-System
zeitversetzt bereitzustellende Jahresenergie lediglich von etwa einem Viertel auf ein Sechstel der Jahresenergie absenken. Die notwendige Maximalleistung des Backup-Systems würde bei bestmöglicher Vernetzung um durchschnittlich 13 % der Jahreshöchstlast absinken. Für Deutschland wäre selbst bei bestmöglicher Vernetzung von einer lediglich um insgesamt ein Viertel der Jahreshöchstlast reduzierten Maximaleistung des Backup-Systems auszugehen.(…) Der Branchenverband BDEW stellte kürzlich die Verfügbarkeit ausländischer Kraftwerke für die Stromversorgung in Deutschland in Frage und meldete, alle Nachbarländer stünden wie Deutschland selbst vor
der Herausforderung, ihre Versorgungssicherheit bei steigenden Anteilen intermittierender regenerativer Kraftwerksleistung zu gewährleisten. Deutschland werde sich daher in Knappheitssituationen künftig nur bedingt auf Lieferungen aus dem Ausland verlassen können. (…)“

Bis heute findet sich auf der Homepage der neuen Außenministerin Annalena Baerbock dazu wörtlich dieser Unsin: „(…)statt die für Stromkunden teuren, nur selten gebrauchte Reservekraftwerke im eigenen Land vorrätig zu halten, kann man in Engpasssituationen preisgünstigen Strom aus dem Nachbarland beziehen. Das nutzen vor allem die Nachbarstaaten Deutschlands, die unseren preiswerten Strom importieren. (…)“ https://annalena-baerbock.de/2018/02/02/netze-und-speicher/ (letzte Einsicht WE 20.Januar 2022, per Screenshot gesichert)

 

 

 

6 Gedanken zu „Rechtsbruch mit Ankündigung – der Frontalangriff der Ampel auf den Naturschutz“

  1. Hinter dem irreführenden Wort Klimaschutz verbirgt sich etwas ganz anderes: Machtschutz der herrschenden globalen Finanzelite. Dieser manipulierte Bedeutungswandel ging bereits Ende der 1970er bei der Umwandlung des Wortes NATURSCHUTZ in den Begriff UMWELTSCHUTZ vonstatten. Er war und ist weiterhin die Selbstermächtigung herrschender Kreise, Definitionen vorzugeben und dadurch dem Vorschriftenstaat Tür und Tor zu öffnen. Eine weitere Ableitung stellt der wahnwitzige Begriff der DEKARBONISIERUNG dar, der sich ebenfalls in den Gehirnen der Bürger festsetzen soll. Nichts von dem pseudonaturschützerischen Geschwätz der Herrscherkaste ist wahr und hat eine logische Grundlage. Kohlenstoff ist als ein zentrales Bauelement des Lebens und der göttlichen Schöpfung für die Aufrechterhaltung der Lebens- und Energieiprozesse verantwortlich. Kohlenstoffkreisläufe sind wie die Wasserkreisläufe Grundelemente des Lebens. Wer sich davon abwenden will, der muß auch das Atmen (ein Verbrennungsprozeß) verbieten. Darin zeigt sich der diabolische Ansatz der Selbstzerstörung durch krankhaftes Denken. Dekarbonisierung wird nicht gelingen, da sie ein Kampf gegen die Schöpfung ist und eine – den Grundsätzen gewisser matpolitishcer Kreise ensprechend – Gegenschöpfung aufbauen will. Weil all dies aber auf tönernen Füßen steht, werden die Staaten und ihr Exekutivmächte angewiesen, umso brutaler für seine Durchsetzung zu sorgen. Der Bürger muß endlich über die Zusammenhänge aufgeklärt werden, damit er den konventionellen politischen Gruppen durch falsches Wählen nicht mehr zur Macht verhilft und dadurch die göttliche Schöpfung unterstützt.

  2. Je ne comprends pas – I don’t understand – Ich kann es nicht verstehen, dass

    • man den CO2-Austoß verringern zu können glaubt mit den unwirksamsten Mitteln, die es in Mitteleuropa gibt: mit der Verstromung von Sonnenenergie, da hier viel zu wenig kontinuierlich die Sonne scheint und der Verstromung von Windenergie, da hier viel zu wenig kontinuierlich Wind weht, ja Mitteleuropa ist eine der windschwächsten Regionen der Welt.

    • man dafür nicht tolerierbare Engpässe bei der substantiell notwendigen und gleichmäßig sicheren Stromversorgung einer Industrienation in Kauf nimmt

    • man dafür einen Großteil der natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen beiseite wischen will in einer Weltgegend, die diesbezüglich, was Natur- und Artenschutz und letztlich auch Landschaftsschutz betrifft, sowieso schon permanent asthmatisiert und aus allen Fugen pfeift.

    • man dafür die Stabilität einer prosperierenden Volkswirtschaft riskiert und letztlich in Frage stellt

    • man dafür viele Arbeitsplätze auf den Prüfstand stellt, ja vielfach vernichtet und damit die Basis zerstören will für einen etwas breiter aufgestellten sozialen Wohlstand und die Gewährleistung von wissenschaftlicher Tätigkeiten und Volksbildung, medizinischer Versorgung und die Aufrechterhaltung staatlich notwendiger Tätigkeiten, wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen und Sozialaufgaben wie z.B. Renten

    • man all diese CO2-Einsparungen national wie auch global auf viel einfachere, finanziell-bescheidenere und auch volkswirtschaftlich sinnvoll-vernünftigere Weise erreichen könnte. Ausgerechnet ein Wirtschaftsminister Habeck streicht hier z.B. die staatliche Förderung zum energetisch sinnvollen Hausbau.

    • man die Pauperisierung breitester Bevölkerungsschichten in Kauf nimmt und damit für eine weitere Verschärfung der sozialen Spannungen sorgt

    • man die Lebensqualität, gerade der ländlichen Bevölkerung nicht nur aufs Spiel setzt, sondern sie untergräbt und dies im dichtbesiedelten Mitteleuropa

    • man letztlich unseren demokratischen Rechtsstaat in Frage stellt, weil hier vielfach nationale grundgesetzliche Setzungen und europäische Bestimmungen nicht beachtet bzw. nicht eingehalten werden

    • man jegliche Achtung vor der Vernunft verliert, nur um den Eindruck zu erwecken, dass man ja gegen den Klimawandel etwas macht

    • so viele Menschen scheinbar diese falschen Erklärungs- und Entscheidungsmuster mit tragen, auch viele Intellektuelle, Kulturschaffende, Medienvertreter, Politiker, Wirtschaftsführer und nicht zuletzt viele unserer jungen Mitmenschen u.v.a.m. … und scheinbar die breite Mehrheit der deutschen Bürger. So soll zumindest der Eindruck vermittelt werden. Man missbraucht hier nur ganz unverschämt das Gefühl des Krankseins der meisten Menschen am Zustand unserer Welt und die Hoffnungen auf eine bessere Zukunft.

    Hier wird ein geschlossenes Sinnsystem der Wirklichkeit nicht gerecht und scheitert letztendlich als Welterklärungsmodell. Hier wird ein geschlossenes Sinnsystem der Wirklichkeit übergestülpt jenseits aller Ansprüche an Rationalität und der Berücksichtigung von Fakten.

    Diesen Sachverhalt nennt man schlichtweg „Ideologie“.

    Und Ideologien, in der Regel verbunden mit massivem Machtmissbrauch, gereichten der Menscheit nie zum Wohle. Im Gegenteil: Sie führten direkt ins Elend, in unsagbares Leid, in den Untergang.

    Tu comprends maintenant? – Do you now understand? – Verstehen Sie jetzt!

    1. Man kann es nur dann verstehen, wenn man weiß, daß sich an den Schalthebeln der Macht inzwischen Menschen zu schaffen machen, denen man jede politische Betätigung verbieten müßte. Sie folgen nicht dem logischen Denken, erlernten (Er)kenntnissen und einer Mäßigung, die nur ein verantwortlich Denkender hervorbringen kann, Sie sind Fanatiker auf einem Wege, der in die vollkommene Irre führt, wo Sektenführer einpeitschende Parolen ausgeben und die hinter ihnen stehenden Figuren mit Drohungen in Schach halten. Das alles unter dem Vorzeichen “Klimawissenschaft”…! Eine vollkommen irrationale Welt kennzeichnet diese Klimahysteriker und Masochisten, deren Befriedigung offenbar aus dem Leiden anderer hervorgeht. Es sind Zustände geistiger Verwirrung und panischer Selbsttäuschung, die diese Menschen kennzeichnen. Anders kann man ihre Faktenresistenz und blinde Verbohrtheit nicht erklären. Wer aber nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, dürfte (in einer Demokratie) auch kein politisches Amt ausüben. Dieses Personal muß deshalb schleunigst aus den Ämtern entfernt werden, um NOCH größere Schäden zu verhindern als schon geschehen.

  3. Noch eine Ergänzung zu meinem (Graf) Kommentar vom 23.01.2022:

    • 80 % des Stroms in Deutschland und auch in Bayern verbrauchen die Städte mit ihrer Industrie und ihrer großen Einwohnerzahl. Da fragt man sich doch: Mit welchem Recht überfallen diese Städter unsere ländlichen Flächen nach imperialistischer Gutsherrenart, nur um ihren verschwenderischen Energiehunger stillen zu können, bestimmen hier den Einsatz von Windrädern und Flächen-PV-Anlagen und zerstören somit hier auch ihre Erholungsgebiete? Kein Wort davon, dass man sich auch mal überlegen könnte, wenn man dies schon unbedingt für so sinnvoll hält, die Dächer zumindest ihrer riesigen Gewerbegebiets-Gebäude mit PV-Platten zu versehen.
    • 980 der gesamten 1271 WKA in Bayern stehen heute in Franken und in der Oberpfalz nördlich der Donau, das sind immerhin 77%. Was war für diese Windradballungen bestimmend? Sicher nicht nicht die hervorragende Windhöffigkeit in Nordbayern! Diese nordbayerischen Landschaften zählen nicht zu den schützenswerten Gebieten, wie höchstrichterlich oft genug behauptet wurde. Aber hier leben auch Menschen … in Nordbayern … und es ist auch deren Heimat und Lebensmittelpunkt!

    1. Interessanter Aspekt, das mit dem Stadtimperialismus. Aber das Ganze führt von der eigentlichen Problematik fort. Man muß nicht allzu viel gelesen haben, um zu wissen, daß WKA + PV zusammen nicht mehr als 1% der Grundlast am Strom beitragen. Dunkelflaute ist das große Hemmnis. Henrik Paulitz hat das in seinem Buch “StromMangelwirtschaft” einmal nachgerechnet. Die schon krankhaft zu nennende Windkraftwut zerstört unsere Heimat, zerstört die Tierwelt, bringt Menschen in belastende Lagen und erzeugt dennoch im Grunde…NICHTS! Ich fordere deswegen einen sofortigen Stop des weiteren Ausbaus sowie den Rückbau von möglichst vielen WKA, da wo es am meisten lohnt. Die BRD hat unter Merkel ein Deindustrialisierungsprogramm begonnen, was mit einer Pseudoenergie – Erzeugung getarnt wurde. In Fachkreisen spricht man von fake-Energie. Deswegen sind wir jetzt nur noch durch Zukauf von Energie aus den Nachbarländern lebensfähig. Verlogen wie das Ganze ist, gehören dazu natürlich auch die ideologisch abgelehnten Formen der Energiewandlung: Kohle, Öl und Nuklear. – Scholz & Co fahren in dieser Spur weiter, weil sie noch weniger nationale Unabhängigkeit anstreben und unser Land möglichst von der Landkarte gelöscht sehen wollen. Siehe dazu die früheren Äußerungen eines gewissen Habeck, der sich jetzt sogar die Ministerschuhe anziehen durfte. Er sagte (sinngemäß), wie ich las, Heimatliebe fände er schon immer zum Kotzen. Sowas wird heute Minister! Ich muß mich sehr beherrschen, um hier einen zivilen Ton einzuhalten.

    2. Danke für diesen engagierten Kommentar!!
      In der Tat: Ihre Argumente treffen ins Schwarze – ich habe in meinem Buch zu Windkraftindustrie und Naturschutz sehr bewusst den Konflikt zwischen herrschender Stadt und dienendem Land thematisiert.
      Wenn Bayern willfährig die Pläne der Ampel umsetzt, sind alsbald alle bis heute noch erhaltenen Vorzugslandschaften des Freistaates bis auf die Schutzzone der Alpen im Griff dieser naturfressenden Industrie. Gerade deshalb muss die törichte Agitation gegen 10H bloßgestellt werden.

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