Archiv der Kategorie: Windkraft

Ersatzzahlungen für Naturzerstörung – eine moderne Form des Ablasshandels in Bayern

Im Mittelalter war der Ablasshandel gängige Praxis, um das Sündenregister eines Menschen zu tilgen. Vergebung konnte der Sünder durch hohe Geldzahlungen erlangen. Hatte der Sünder ordentlich bezahlt, wurde ihm die Sündenfreiheit durch den Klerus erteilt. Der Ablasshandel wurde so zu einer höchst lukrativen Einnahmequelle im Mittelalter.

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Dürfen Staatsunternehmen schummeln?

Baustelle für einen ” Windpark” in bayerischen Staatswäldern. Auch hier wurden die Vorkommen seltener Vogel- und Fledermausarten durch das Unternehmen “Bayerische Staatsforsten AöR” ignoriert und ein bisschen “geschummelt”.

Hierzu ein bemerkenswerter, aktueller Fall aus Bayern:

Irgendwo in den bayerischen Staatswäldern sollen Windräder gebaut werden. Um dies zu erleichtern, werden im Vorfeld gerne sogenannte “Standortsicherungsverträge” für Windräder abgeschlossen. Das erleichtert meist die behördliche Genehmigung.

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Die Waldschnepfe eine windkraftsensible Art – Bei der Genehmigung von Windrädern vollkommen ignoriert

Die „Windkrafterlasse“ der Bundesländer zeigen immer öfters ihre eigentliche Absicht: Sie sollen den Bau von Windrädern erleichtern, anstatt Vögel und Fledermäuse vor dem Tötungs- oder Vergrämungsrisiko durch Windräder zu schützen.

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Was unterscheidet Luchs und Schreiadler?

Eine scheinbar dumme Frage. Ist doch jedem klar, Luchse laufen und Schreiadler fliegen. Es gibt jedoch eine grundlegende Unterscheidung der beiden sehr seltenen und gefährdeten Arten: Die höchst unterschiedliche “Wahrnehmungs- und Empörungsintensität” bei den durch Menschen verursachten Tötungsdelikten.

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Verscheuchen Windräder Wildkatzen?

Die Wildkatze (Felis silvestris, L.) wurde bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Bayern stark verfolgt und ausgerottet. Sie ist in Färbung und Körpergröße unserer Hauskatze sehr ähnlich. Allerdings entwickelte sich die Wildkatze, die seit mindestens 300.000 Jahren in den Wäldern Mitteleuropas lebt, niemals zu einer Haustierrasse.

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Ein dicker Hund – Der Bayerische Windkrafterlass, fehlerhaft und verbesserungsbedürftig

Mit einer vollkommen unzulänglichen, falschen Methodik werden seit rund drei Jahren in Bayern Fachgutachten (saP) zur Einschätzung der Gefährdung europaweit streng geschützter Großvogelarten durch Windräder erstellt. Expertisen belegen, dass auf Grund der fehlerhaften Methodik die Untersuchungen keine belastbaren Aussagen über das Gefährdungsrisiko von Vögeln durch Windräder im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz liefern können. Unsere Hinweise auf die mangelnde Aussagekraft und die fehlerhafte  Aufnahmeanweisung wurden von den Fachstellen bisher ignoriert.

In Bayern wurden am 20. Dezember 2011 die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ erlassen. Bekannt ist diese Richtlinie auch unter dem Namen „Bayerischer Windkrafterlass“(zum Windkrafterlass). Hauptziel dieser für alle Behörden verbindlichen Richtlinie ist, den Bau von Windrädern in Bayern zu erleichtern.  Er wurde im Einvernehmen mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz in Bayern erstellt.

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Die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windradprojekten in Deutschland – mangelhafte Untersuchungsmethoden liefern mangelhafte Ergebnisse

Die geschützte Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) in Nahansicht
Die geschützte Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) zählt zu den stark kollisionsgefährdeten Fledermausarten in Deutschland. © J. Bradtka

Eine aktuelle Studie der Biologin Johanna Hurst vom Freiburger Institut für angewandte Tierökologie zusammen mit anderen Experten bestätigt erneut: der Bau von Windrädern im Wald führt zu erhöhten Gefährdungen von streng geschützten Fledermausarten. In  Wäldern sei mit einer hohen Aktivität der Fledermäuse und damit mit einem hohen Kollisionsrisiko mit Windrädern zu rechnen. Auch der Verlust von Quartieren und Jagdgebieten auf Grund der Waldrodungen stelle eine Beeinträchtigung dar, so das fachliche Urteil der Autoren.

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Landesbund für Vogelschutz in der Klemme

Am 11. April berichteten wir über einen Naturschutz-Skandal in der Oberpfalz der für großes Aufsehen sorgte: Ein intakter und regelmäßig genutzter Horst eines  Schwarzstorchpaares wurde per behördlicher Genehmigung und unter tatkräftiger Beteiligung des Landesbund für Vogelschutz (LBV) zerstört, pardon „rückgebaut“.

Dieses Umweltvergehen soll den Weiterbau und reibungslosen Betrieb von Windrädern ermöglichen. Wir sandten daraufhin ein Protestschreiben an die Hauptgeschäftsstelle des LBV in Hilpoltstein und an die Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz in Regenstauf. Der Landesvorstand blieb uns bis heute eine Antwort schuldig.

Hier die wesentlichen Auszüge aus dem Antwortschreiben der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz:

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