Dürfen Staatsunternehmen schummeln?

Baustelle für einen ” Windpark” in bayerischen Staatswäldern. Auch hier wurden die Vorkommen seltener Vogel- und Fledermausarten durch das Unternehmen “Bayerische Staatsforsten AöR” ignoriert und ein bisschen “geschummelt”.

Hierzu ein bemerkenswerter, aktueller Fall aus Bayern:

Irgendwo in den bayerischen Staatswäldern sollen Windräder gebaut werden. Um dies zu erleichtern, werden im Vorfeld gerne sogenannte “Standortsicherungsverträge” für Windräder abgeschlossen. Das erleichtert meist die behördliche Genehmigung.

Da es sich in diesem Fall um ein besonders sensibles Gebiet handelt, reiste eine Abordnung der Planer in die Regensburger Zentrale des Staatsunternehmens „Bayerische Staatsforsten“. Der Windrad-Deal sollte bei größter Vertraulichkeit besprochen und ausgehandelt werden. Strenges Stillschweigen wurde zwischen den Planern und den Verantwortlichen des Staatsunternehmens vereinbart.

Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern bekam jedoch einen Hinweis über dieses windige Treffen und informierte die Rechtsaufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Deren schriftliche Begründung für die ausgehandelten Standortsicherungsverträge lautete: „Im Bereich der Stadt (…) wurde im Jahr 2013 eine Teilflächennutzungsplan Windkraft für Teile des (…) Waldes beschlossen, der auch Staatswaldflächen mit einschließt“. Das würde die Verträge legitimieren, so das gutgläubige Ministerium.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist jedoch besser: Einige Tage später folgte durch den Verein eine Nachfrage am zuständigen Landratsamt mit der doch sehr überraschenden Antwort: der Antrag der Stadt auf einen Teilflächennutzungsplan “Windkraft” wurde abgelehnt, da „sowohl formelle als auch materielle Vorschriften verletzt wurden“. Ein Widerspruch der Kommune erfolgte nicht. Die Stadt zog vielmehr den Antrag zurück.

Die Angaben des Staatsunternehmens “Bayerische Staatsforsten” waren also falsch. Sie entsprachen nicht der Wahrheit!

Dürfen Staatsunternehmen eigentlich auch ein bisschen schummeln? Nein, natürlich nicht! Es ist  skandalös, dass in einem Gebiet, in dem bereits ein Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ behördlich strikt abgelehnt wurde und das auf Grund seiner sehr hohen naturschutzfachlichen Bedeutung als „Ausschlussgebiet für Windkraft“ regionalplanerisch designiert ist, weiterhin sogenannte Standortsicherungsverträge durch die Bayerischen Staatsforsten abgeschlossen werden sollen.

Die Gewinnorientierung des Unternehmens Bayerische Staatsforsten darf ein rechtskonformes, verantwortliches und vorbildliches Handeln nicht ausschließen!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert