Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 02. Juli 2015 zwei Klagen von Planern auf Erteilung einer Genehmigung für insgesamt sechs Windräder bei Wallerdorf, Stadt Rain, abgewiesen (Aktenzeichen Au 4 K 13.567 Enercon GmbH und Aktenzeichen 4 K 14.795 Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG).
Das Urteil ist zumindest für Bayern wegweisend und wird die oftmals fragwürdige Genehmigungspraxis von Windrädern künftig erschweren. Die Entscheidung des VG Augsburg stärkt die verwaltungsrechtliche Bedeutung von Beobachtungen und Aufzeichnungen örtlicher Naturschützer über das Vorkommen gefährdeter Vogel- und Fledermausarten im Umfeld geplanter Windradstandorte.
Das örtlich zuständige Landratsamt Donau-Ries hatte zuvor die Anträge der Windradprojektierer abgelehnt, weil durch die geplanten Windkraftanlagen das Kollisions- und Tötungsrisiko der geschützten Vogelarten Baumfalke, Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard mit den Rotorblättern signifikant erhöht gewesen wäre. Die Windradplaner reichten daraufhin Klage am VG Augsburg gegen das Landratsamt ein.
Besonders hervorzuheben ist die gewissenhafte und verantwortungsvolle Prüfung des Landratsamtes Donau-Ries: Es hat nicht nur die von den Betreibern vorgelegte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), sondern auch das umfangreiche Beobachtungsmaterial der Bürger, insbesondere auch deren Videobeweise, zur Entscheidung zugelassen und naturschutzfachlich korrekt bewertet. Die Behörde kam letztendlich zu dem Schluss, dass die Vogelbeobachtungen der Bürger so aussagekräftig seien, dass der Bau von Windrädern abzulehnen ist. Das VG Augsburg bestätigte in seinem Urteil die baurechtliche Ablehnung der Windräder durch das Landratsamt.
Vielen Dank für diesen Artikel! Es ist fast zu hoffen, dass die Projektierer in Revision gehen, damit das Urteil auch für ganz Bayern und darüber hinaus Gültigkeit bekommt. Das Urteil zeigt, dass die Arbeit der Bürger(initiativen) für den Natur- und Artenschutz nicht umsonst ist.
Ergänzend ist zu bemerken, dass die Erkenntnisse von Mitgliedern einer anerkannten Naturschutzorganisation bei den meisten Behörden und Gerichten noch schwerer wiegen, auch wenn es sich um ehrenamtliche Naturschützer handelt.