Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 02. Juli 2015 zwei Klagen von Planern auf Erteilung einer Genehmigung für insgesamt sechs Windräder bei Wallerdorf, Stadt Rain, abgewiesen (Aktenzeichen Au 4 K 13.567 Enercon GmbH und Aktenzeichen 4 K 14.795 Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG).
Das Urteil ist zumindest fĂĽr Bayern wegweisend und wird die oftmals fragwĂĽrdige Genehmigungspraxis von Windrädern kĂĽnftig erschweren. Die Entscheidung des VG Augsburg stärkt die verwaltungsrechtliche Bedeutung von Beobachtungen und Aufzeichnungen örtlicher NaturschĂĽtzer ĂĽber das Vorkommen gefährdeter Vogel- und Fledermausarten im Umfeld geplanter Windradstandorte. Artenschutz statt Profitgier – ein wegweisendes Urteil weiterlesen