Längst überfällig wurde der Bayerische Windkrafterlass aus dem Jahr 2011 nun überarbeitet. Die Novellierung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Bis dahin gilt die Version aus dem Jahr 2011.
Unbeachtet dessen, müssen auf Grund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) ab sofort in Bayern die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Stand April 2015) angewandt werden.
Der Windenergie-Erlass soll angeblich Orientierungshilfen und Hinweise zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs, der Erleichterung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie der Steuerung der vorgeschalteten Planungen liefern. Tatsächlich dient er jedoch der Windradlobby, um den Bau von Windrädern zu erleichtern. Auch der novellierte Windkrafterlass schadet unserer Landschaft, der Natur und den Menschen.
Der novellierte Windkrafterlass wurde von allen großen Naturschutzverbänden einhellig begrüßt. Weder der Bund Naturschutz noch der Landesbund für Vogelschutz brachten konstruktive Vorschläge und Empfehlungen ein, um das Vogel- und Fledermaussterben, verursacht durch Windräder, zu stoppen und um die Zerstörung von Wald- und Kulturlandschaften zu beenden.
Nur der VLAB äußerte sich kritisch in seiner fast 30 Seiten umfassenden Stellungnahme und konnte sich in einigen Punkten erfolgreich einbringen: So wurde beispielsweise auf Grund unserer Forderungen die Beobachtungszeit von kollisionsgefährdeten Vogelarten (Schwarzstorch, Rotmilan etc.) von bisher 3 Stunden auf 6 Stunden je Beobachtungstag erhöht.
Dennoch beinhaltet der novellierte Bayerische Winkrafterlass kaum substantielle Änderungen zum Schutz unserer Landschaften und deren Biodiversität. Der VLAB ist insbesondere enttäuscht von dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bayerischen Umweltministerium und vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die verantwortlichen Staatsminister Aigner, Scharf und Brunner versäumten, ein deutliches Zeichen gegen die Gefährdungen für Mensch, Landschaft und Natur zu setzen und neue Wege für eine nachhaltige und naturschutzgerechte Energieversorgung in Bayern zu präsentieren.
zum neuen Windkrafterlass in Bayern
Vergleich des Windkrafterlasses 2011 mit dem Erlass 2016, erstellt durch Dr. Dieter Wahl:
Vergleich Entwurf Endgültig WEErl 2016
War nicht anders zu erwarten! Die Natur und wir Bürger haben eben keine finanzkräftige Lobby im Hintergrund, um unsere Belange durchzusetzen.
Wie sich die Vorgänge gleichen: Der neue Windkafterlass in Bayern zeigt, dass und wie die Windkraftindustrie nun nach der flächenhaften Windkraft-Entwertung und -Zerstörung riesiger Landstriche Norddeutschlands nun auch den Süden Deutschlands zunehmend im Griff hat.
Von den menschenverachtenden Formulierungen zum Infraschall bis zu den schöpfungverachtenden Artenschutz-Regelungen, beispielsweise hinsichtlich sogenannter “Dichtezentren” windkraftsensibler Vogelarten: Der bayerische Windkrafterlass ist in Struktur und Inhalt der selbe Generalangriff auf Artenschutz, Landschaftsschutz, Erholungs- und Gesundheitsvorsorge wie vergleichbare Regelungsmachwerke aus GRÜN beherrschten Ministerien in Baden-Württemberg.
Das ist das Beklemmende: Eine erkennbare Gleichschaltung von GRÜN über ROT bis SCHWARZ in der Lesart im Zuge der sogenannten “Energiewende”, eine erkennbare Gleichschaltung in der Missachtung höherrangiger Rechtsvorgaben der EU, die bewusste Herbeiführung von Normenkollisionen, die durch Privilegierung der Windkraft im Außenbereich in Verbindung mit Landesplanungsgesetzen und eben den Windkrafterlassen regelmäßig dazu führt, dass die Windkraftindustrie in die landschaftlich schönsten und für die Natur sensibelsten Bereiche mit brachialer Zerstörungsgewalt invadieren kann. Selbst Landschaftsschutzgebiete werden zu Gunsten der Windindustrie “zoniert” (siehe Bayerischer Wald!), Naturparkverordnungen werden “angepasst”, FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete werden bis an ihre Grenzen oder darüber hinaus “überplant”.
Trotz wortreicher öffentlicher Bekenntnisse zu Biodiversität und zum Naturschutz: Die Windkraftindustrialisierung der Süddeutschen Vorzugslandschaften kommt einem endgültigen Offenbarungseid des Deutschen Naturschutzes gleich.
Die Nichtachtung höherrangigen Gemeinschaftsrechtes ist gleichzeitig Verrat am europäischen Naturschutzgedanken. Denn die mühsam über Jahrzehnte erkämpften und erreichten Standards im Naturschutz waren und sind nichts weniger als Teil der Errungenschaften eines geeinten Europa.
Die Windkraftindustrie, die sich zunehmend gezielt den Artenschutz als “Verhinderer”-Feindbild aussucht, beschädigt das große Ziel eines Kontinent-überspannenden europäischen Lebensraumverbundes genauso wie den Gedanken der länderübergreifenden Solidarität im Schutz der wehrlosen Natur. Man lese bsplsw. die Verlustraten der Gänsegeier an Spaniens Windkraftanlagen nach, man informiere sich über die zunehmende Windkraftindustrialisierung des Mediterraneums, Schottlands, Irlands, Schwedens bis hinauf nach Lappland…
Mit jedem neuen Genehmigungsantrag, in dem die Windkraftindustrie und ihre Handlanger gezielt in Frontstellung zum Naturschutz geht, wird ihr Anspruch, das Klima, die Natur und die Welt durch Technisierung retten zu wollen, nur noch fragwürdiger.
Unbeschädigte Landschaft, freie Horizonte und ihrer Ruhe und Würde nicht beraubte Natur wird es in Deutschland (und Europa) in absehbarer Zeit nur noch geben, wo einige wenige große Tabuzonen die Errichtung der Windkraftindustriegebiete verhindern. Im Zeitalter boomender “Ökolabel” und im Medien-Mainstream getrommelter politischer Korrektheit des “Energiewende-Klimaschutzes” wird die vielbesungene Schönheit der Landschaft zunehmend zu wehmütiger Erinnerung. Den Windkrafterlassen der Energiewende-Klimaschutz-Technokraten sei gedankt.