Volksbegehren “Rettet die Bienen!” – beteiligen oder nicht?

Seit einigen Tagen läuft in Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“. Es wurde von der ÖDP initiiert und wird von vielen Gruppierungen, Vereinen und Unternehmen unterstützt. Kurz gesagt sind die meisten Inhalte des Volksbegehrens gut und sinnvoll. Einige für den Arten- und Insektenschutz wichtige Punkte fehlen jedoch. Die eine oder andere Begründung im Volksbegehren ist recht kurios. Nicht alle Unterstützer des Volksbegehrens haben sich in der Vergangenheit als Artenschützer ausgezeichnet.

Viel Gutes

Es ist tatsächlich überfällig, den Freistaat Bayern, seine Behörden, Landkreise und Kommunen, aber auch die Land- und Forstwirte „zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna“ per Gesetz zu verpflichten. Unsere täglichen Erfahrungen in Bayern zeigen, dass dem Artenschutz nur ein geringer Stellenwert im Rahmen der verschiedensten Bauvorhaben und in der Land- und Forstwirtschaft eingeräumt wird.

Die im Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens aufgelisteten Gesetzesänderungen – beispielsweise die Verbote, Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzuwandeln, den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland abzusenken oder Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, Feldraine und Kleingewässern zu beeinträchtigen, oder die Forderung eines Schutzstreifens von mindestens 5 Metern entlang fließender oder stehender Gewässer – sind sehr zu begrüßen.

Wichtiges fehlt

In dem acht Seiten umfassenden Volksbegehren fehlt leider das Thema „Mais“ vollkommen. In dem Entwurf  wird weder ein Stopp der “Vermaisung” unserer Landschaften gefordert, noch auf die gravierenden Folgen des Maisanbaus für die Artenvielfalt, Gewässer und Böden hingewiesen.

Ebenso vermissen wir die gesetzliche Regelung für eine qualifizierte, ökologisch-nachhaltige Pflege der Straßenränder und ihrer Begleitflora entlang von Autobahnen, Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen. Die stark zunehmenden Kahlschläge und das darauffolgende Mulchen entlang dieser Verkehrswege macht viele Natur- und Artenschützer seit Jahren wütend und fassungslos.

Auch die privaten Gärten lässt das Volksbegehren vollkommen unbeachtet. Gerade diese böten gut vernetzte Refugien für viele Insekten, Vögel und Kleinsäuger. In die Gärten halten stattdessen Steine, Beton und Mähroboter zunehmend Einzug und verdrängen Bienen, Schmetterlinge, Singvögel und Igel.

Eine Einschränkung der für viele Organismen schädlichen Lichtverschmutzung wird im Volksbegehren zwar gefordert, allerdings nur stark räumlich begrenzt, nämlich in unmittelbarer Nähe zu geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen. Die Lichtverschmutzung in Wäldern oder Waldrändern, verursacht durch große nächtlich blinkende Windparks, wird im Volksbegehren gänzlich ignoriert.

Kurioses und Kritisches

Die auf der Seite 7 gemachte Feststellung, die Lichtverschmutzung würde nicht selten zu Krankheiten oder dem Tod von Bäumen führen ist blanker Unsinn. Sie könnte aus dem umfangreichen Schriftgut des Försters und Baumflüsterers Peter Wohlleben stammen. In einem Volksbegehren hätte man auf derartig schräge Esoterik verzichten sollen. Skeptisch machen sollte einen auch die Beteiligung mancher Unterstützer, so der Partei der Linken oder des Münchner Windkraftplaners Green City. Green City trägt durch seine Windparks mit zum Verlust der Artenvielfalt von Vögeln und Fledermäusen bei.

Fazit

Das Volksbegehren hat Licht- und Schattenseiten. Letztendlich bleibt es jedem Einzelnen überlassen, sich daran zu beteiligen. Eines ist jedoch sicher: Das Artensterben ist dramatisch. Ein rasches Handeln ist erforderlich. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.

Titelbild
Maisäcker dominieren in vielen Teilen Bayerns die Fluren. Die "Vermaisung" unserer Landschaften ist eine der Ursachen für den dramatischen Rückgang von Insekten und Vögeln. Leider wird dieses wichtige Thema im Volksbegehren nicht erwähnt.

 

 

6 Gedanken zu „Volksbegehren “Rettet die Bienen!” – beteiligen oder nicht?“

  1. Also ich finde, wir brauchen jetzt endlich den Anfang eines “Volksaufstandes”, auch wenn dieses Volksbegehren nicht perfekt und vollständig sein sollte. Auf Regierungsvernunft haben wir beim Artenschutz lange genug vergebens gehofft, zu tief ist der Sumpf, in dem die “Weiter-So´s” stecken – dazu gehört für mich auch der Bauernverband.
    Die Partei der Linken war übrigens die einzige Partei, die im Bundestag gegen eine Aufweichung der Artenschutzgesetzgebung zugunsten von Windparks (für deren leichtere Genehmigung) gestimmt hat. Insofern ist die Unterstützung des Volksbegehrens durch die Linken in meinen Augen durchaus nachvollziehbar und begrüßenswert.

  2. So – ich habe mir das Volksbegehren, die Änderungswünsche mit den Erläuterungen (8 Seiten) und das existierende bayerische Naturschutzgesetz durchgelesen.
    Die allermeisten Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf staatliche Flächen.
    2 Punkte, gibt es, die ich für besonders wichtig erachte.
    Dass Feldgehölze, Hecken, Feldraine nicht beschädigt werden dürfen, finde ich nach den zunehmenden Kahlschlägen der letzten paar Jahre ganz wichtig. Und dass Himmelsstrahler und Beleuchtungsanlagen im Außenbereich zu vermeiden sind.
    Das Verbot von Pestiziden in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sollte sich von selbst verstehen.

    Mein Resümee ist, dass ich das Volksbegehren unterstützen werde. Mir geht es eher nicht weit genug, denn es sagt nichts darüber aus wie denn sichergestellt werden soll, dass zB Hecken und Feldraine bestehen bleiben.

    Das Thema selber bewusst zu leben, Abfälle zu vermeiden, einen Naturgarten zu pflegen, ist für mich seit vielen Jahren normal. Leider stößt der Naturgarten nicht bei allen Nachbarn auf Gegenliebe, denn für sie ist Löwenzahn noch immer ein Unkraut, das vernichtet gehört.

    1. Der Kommentiererin Carola möchte ich noch voll und ganz beipflichten – auch unser Naturgarten ist für manchen Nachbarn, O-Ton, “ein Saustall!”. Viele Leute, die etwas auf sich halten, stehen derzeit auf blütenlosen Rasen, getrimmten Buchs und Thuja. Bloß keine laubabwerfenden Bäume und Sträucher im Garten, das geht gar nicht!
      Ich hoffe nun auf eine stetig wachsende Gegenbewegung. Für tiefgründigere und gefühlvollere Menschen mit weiterem Horizont, denen auch das Artensterben nicht egal ist, dürfte “schön” etwas anderes sein als akkurat totgepflegt und steril.

  3. Ich kann mich den Gedanken des VLAB nur anschließen. Der Grundgedanke hinter dem Volksbegehren ist gut. Mir ist er aber vor allem zu einseitig.
    Da wir selbst eine Land- und Forstwirtschaft haben, habe ich nochmal einen anderen Blick auf die Dinge.
    Es wird von einer großen Chance für die Bauern gesprochen, die ich bis jetzt aber noch nicht erkennen konnte.
    Es werden Forderungen und auch Gesetze formuliert, ohne darzulegen, wie sie umzusetzen sind.
    „Die Regierung wird den Landwirten ein gutes Angebot unterbreiten müssen“, ist eine ziemlich vage Formulierung.
    Im Moment halten sich viele kleinere Betriebe, die ausschließlich von der Landwirtschaft leben, gerade mit Sonderprogrammen, wie Zwischenfruchtsaaten und mehrgliedrige Fruchtfolgen über Wasser, die Befürchtung das dies durch einen Gesetzesänderung wegfallen würde halte ich für nicht unbegründet.
    Das hätte wieder zur Folge dass es ein weiteres Aufgeben von Höfen geben würde.
    Die meisten Landwirte haben heute schon eine deutlich größere Arbeitsbelastung als der normale Durchschnittsarbeitnehmer und das bei sehr geringer Entlohnung und wenig Freizeit – mehr und einseitige Verbote führen zu noch größerer Frustration.

    Mehr Blühwiesen auf Grünland hätte die Folge, dass die Weidehaltung zum Teil nicht mehr möglich wäre – dies wird aber von Seiten des Tierschutzes immer gefordert.

    Die Begründung zur Vermaisung ist auch nur zum Teil richtig.
    Auf Biogasflächen kann man da natürlich von Monokultur sprechen.
    In der „normalen“Landwirtschaft wird gerade auf Feldern, auf denen im nächsten Jahr Mais angebaut werden soll sehr früh (Juli/August des vorangehenden Jahres) eine Zwischenfrucht angesäht, die nach aktuellen Vorgaben unterschiedlichste Blühsorten aufweist.
    Diese Blühmischung ist es, die auf den Feldern, gerade im Spätsommer noch so toll blüht und bleibt normalerweise bis zur Maissaat stehen.

    Was den Lehrplan angeht, finde ich ein Umdenken an den Landwirtschaftsschulen absolut notwendig. An Grund- und weiterführenden Schulen steht die Landwirtschaft oft schon im Lehrplan. Leider wird da aber oft ein sehr negatives Bild gezeigt.

    Auch die pauschale prozentuale Umstellung auf Bio ist schwierig. Biolandwirtscahft lässt sich fast nur mit Tieren umsetzten, daher brauchen wir auch einen gesunden Biomarkt für heimische tierische Bioprodukte, der ist im Moment nicht da. Auch hier wird leider oft nach billigem EU Bio gegriffen – bestimmt manchmal auch aus Unwissenheit

    Meine konkrete Angst bei dem Volksbegehren ist also:
    – das es wieder die „kleinen“ Bauern trifft
    – das sich die Gräben Landwirtschaft – Naturschutz weiter auftun anstatt endlich zusammen zu arbeiten
    – das der Privatmensch denkt mit einem Kreuz hab ich genug getan und die Verantwortungen auf andere schiebt (Ablassdenken)

    Gut finde ich:
    Staatswald naturnah zu bewirtschaften (allerdings ist auch hier die Frage der Finanzierung offen)
    Öffentlichkeitsmachung über die Naturschutzmaßnahmen! Ganz gut!
    Naturschutz als Teil der Ausbildung für Land- und Forstwirte
    Lichtverschmutzung ( viel zu wenig!)
    Hecken, Bäume ect. zu erhalten (hier fehlen aber wie angemahnt die Kahlschläge an Autobahnen ect.- warum nur in der Landwirtschaft???)

    Komisch finde ich:
    Umbruch von Grünland – ist eigentlich nicht zulässig.
    Wer walzt seine Wiesen???
    Wer bringt großflächig Pestiziede auf Grünland aus???
    Hecken, Bäume und Gewässer müssen auch jetzt schon in der Landwirtschaft erhalten bleiben.

  4. Ich sehe im Volksbegehren eine riesengroße und vielleicht einmalige Chance das Steuer noch mal herumzureißen, bevor alles in einer sonst unausweichlichen Katastrophe endet.
    Änderungen stoßen freilich nicht überall sofort auf Zustimmung, vor allem, wenn befürchtet wird, daß sie einem persönlich zum Nachteil gereichen könnten.
    Ich möchte deshalb abschließend zitieren, was die Initiatoren des Volksbegehrens auf die von den Landwirtschaftsverbänden und dem Landwirtschaftsministerium geäußerten Befürchtungen geantwortet haben:

    “Ruiniert das Volksbegehren die Landwirte?
    Ein großes Missverständnis ist, das Volksbegehren schafft ein Dickicht an Regeln für jeden einzelnen Bauern. Das Volksbegehren richtet sich aber gar nicht an jeden einzelnen Bauern. Wir verpflichten den Freistaat, der dann freiwillige Leistungen der Bauern fördern wird!

    Das Volksbegehren macht der Landesregierung eine Vorgabe, den Anteil von Wiesen, die nach dem 15. Juni gemäht werden, auf 10% zu erhöhen (aktuell gut 5%).
    Große Chance für die Landwirte:
    Dafür wird der Staat die Anreize aus dem Vertragsnaturschutzprogramm erhöhen. Landwirte und Pferdehalter können wie bisher freiwillig teilnehmen und bekommen dafür eine Förderung von min. 350 €/ha.

    30% Bio sind nicht machbar, das ruiniert die Preise und damit die Bauern.
    Was Sie wissen sollten:
    In Bayern liegt der Bio-Anteil bei derzeit ca. 9-10%. Wir wollen eine Steigerung auf 30%, aber erst bis 2030!

    In Österreich lag der Bio-Anteil 2018 schon bei über 22%. Gefördert von der Regierung geht es den Bauern dadurch nicht schlecht. Gleichzeitig haben die Verbraucher*innen ein Bewusstsein, Bio-Lebensmittel zu kaufen. In dem Fall ein Vorbild.

    Im armen Indien haben drei Bundesstaaten zu 100% auf Bio-Produktion umgestellt. Warum sollte der reiche Freistaat also die 30% bis 2030 (!) nicht schaffen?

    Das seltsame Verhalten der Staatsregierung
    Die Staatsregierung will das Volksbegehren nicht. Angeblich schadet es den Bauern. Außerdem sei es ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Bauern. Im Koalitionsvertrag der CSU mit den Freien Wählern argumentiert die CSU das genaue Gegenteil:

    „Die bundesweite Spitzenposition Bayerns im ökologischen Landbau wollen wir kraftvoll ausbauen. Wir wollen den Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Bayern mittelfristig verdoppeln.“

    Das Problem ist, die Staatsregierung setzt auf Freiwilligkeit.
    Weder das Höfesterben noch der Artenschwund konnten dadurch aber aufgehalten werden. Dieses System ist krank. Und wir haben keine Zeit mehr, weiter zuzusehen.

    Ein Vergleich
    Stellen Sie sich vor, wir würden die Verkehrsschilder in der Stadt abmontieren und die gesetzlichen Regelungen für die motorisierten Verkehrsteilnehmer aufheben. Würde das zu mehr Verkerhrssicherheit führen?

    Warum im Volksbegehren keine Forderungen an Gartenbesitzer und Kommunen?
    Wir bekommen vereinzelte Anfragen, warum das Volksbegehren einseitig auf die Landwirtschaft zielt, den Flächenverbrauch, den Verkehr, die Kommunen und die Gartenbesitzer, die Fassadendämmung und vieles mehr aber nicht mit einschliesst.

    Das hat einen einfachen Grund.
    Volksbegehren haben ganz enge Zulassungsbedingungen. Für den Flächenverbrauch z.B. gibt es deshalb ein eigenes Volksbegehren. Wir hätten also gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstoßen. Das Innenministerium hätte “Rettet die Bienen!” verbieten müssen.

    Aber das sollten Sie wissen:
    Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf das Artensterben sind mit 70% wesentlich größer, als durch den Verkehr, mit 30%. Das heißt nicht, dass wir gegen Umweltschutzmassnahmen im Verkehr sind. Wir können dieses Thema einfach nicht in das Volksbegehren Artenvielfalt integrieren. Das verbietet der bayrische Gesetzgeber.”

  5. Zu Ihrem Hinweis zu den fehlenden Rainen, vermulchten Böschungen und vor allem zu den zubetonierten Gärten: da haben sie völlig Recht, glücklicherweise gibt es auch hierfür ein Bewusstsein: schauen Sie mal in die facebook-Community “Gärten des Grauens” – hier formiert sich Widerstand, der hoffentlich auch bald gehört wird 🙂

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