Wie die Kröte zum König wird

Ein Gutachter definiert Landschaftsgestaltung und Landschaftsästhetik im Sinne der Windkraftindustrie neu. Über die Pervertierung von Natur- und Landschaftsschutz am Beispiel des Ebersberger Forstes in der Metropolregion München.

Von Wolfgang Epple 

Prof. Sören Schöbel-Rutschmann, Inhaber der Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume an der Technischen Universität München (TUM School of Engineering and Design) ist als militanter Verfechter der Windkraft für viele steile Formulierungen bekannt, in denen er Landschaftsgestaltung und Landschaftsästhetik im Sinne der Windkraftindustrie neu definiert (1). Es kann kein Zufall sein, dass ein inhaltlich so festgelegter Verfechter der Windkraft im Auftrag des Landratsamtes Ebersberg für die angeblich fachlich begründete Entwertung des Landschaftsschutzgebietes Ebersberger Forst östlich von München durch Windkraft in Stellung gebracht wird.

Zonierung und Schutzzweck – geliefert wie bestellt?

Der Münchner TU-Professor hat im Oktober 2021 auf Bestellung des Landkreises Ebersberg eine Ausarbeitung geliefert (2), die ganz offensichtlich ein windkraftkritisches faunistisches Gutachten für den Ebersberger Forst aushebeln soll. Das nun gelieferte „Konzept“ hat es in sich: Eine Windkraftinvasion in das vor den Toren Münchens gelegene, einzigartig geschlossene Waldgebiet soll unter der Vorgabe einer „Zonierung“ des Landschaftsschutzgebietes bzw. einer „Modifizierung“ der Verordnung und damit der Umdeutung des ursprünglichen Schutzzweckes ermöglicht werden. In einem klar definierten Landschaftsschutzgebiet zum Schutz eines geschlossenen Waldgebietes sollen die Möglichkeiten zur Begrenzung des Klimawandels ab jetzt als Anliegen des Landschaftsschutzes (!) verstanden werden. O-Töne aus dem Elaborat illustrieren die klare Richtung. Der Landschaftsschutz wird neu definiert, die Schutzwürdigkeit der prägenden Natur wird abgewertet; wörtlich:

“(…) die im geschützten Gebiet liegenden Möglichkeiten zur Begrenzung des Klimawandels durch den Einsatz und die räumliche Ordnung erneuerbarer Energien, und dabei insbesondere auch der Windenergie, als Anliegen des Landschaftsschutzes zu verstehen.

(…) In den Weiten der Schotterebene erstreckt sich ein endlos erscheinendes Patchwork aus verschiedenen, sich unregelmäßig wiederholenden Forstbildern, das sich besonders als Kulisse für schnellere Bewegung, wie Laufen und vor allem Radfahren anbietet, wofür die breiten Wege der Geräumte sich auch besonders eignen. Der Naturgenuss steht hier stets in dominanter Allgegenwart des wirtschaftenden Menschen und der mit der Nutzung der Natur als Ressource verbundenen Arbeit und Technik. Gegenüber den gegebenen räumlichen Maßstäben, damit verbundenen Nutzungen und Kultur- und Naturerlebnissen stellen Windenergieanlagen hier keine wesentliche Veränderung dar.(…)“

Redundant arbeitet Schöbel-Rutschmann an anderer Stelle an der Abwertung der Schotterebene des nordwestlichen Teils des Forstes:

Diese Eigenart wird bei Beibehaltung des Geräumterasters in dieser Ebene auch erhalten bleiben, wenn es in den nächsten Jahrzehnten gelingt, den Forst in einen alters- und artengemischten Bestand umzubauen. Windenergieanlagen als Nutzung der natürlichen Ressource Wind stehen zu dieser prägenden Eigenart nicht im Kontrast  (…)“. Fette Hervorhebungen durch den Verfasser (Wolfgang Epple).

Persönliche Meinung eines Windkraftverfechters im Widerspruch zu Fakten

Diese Einschätzungen, die ein für solche Tendenz-Äußerungen aus öffentlichen Mitteln fürstlich entlohnter Landschaftsarchitekt hier von sich gibt, sind jedoch reine Apodiktik. Sie sind fachlich selbst in seiner eigenen Ausarbeitung nicht schlüssig hergeleitet. Das Gutachten ist vielmehr an etlichen Stellen geprägt von sehr persönlicher Meinungsäußerung des erklärten Windkraftbefürworters Sören Schöbel-Rutschmann. Die persönliche Meinung pro Windkraft ist garniert mit Anbiederung an die zeitgeistkonforme, windkraftaffine Tagespolitik, die Staatswälder an Windkraft ausliefert. So gestärkt entsteht heutzutage ein im Wortsinne windschnittiges „Pro-Windkraft-Gutachten“:

„(…)Die Staatsregierung hat 2019 verkündet, die Zahl von Windener- gieanlagen in Staatsforstgebieten um bayernweit 100 erhöhen zu wollen. Diese Zahl wurde in einer Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder am 21.07.2021 auf 500 erhöht. Beide Ziele sprechen für eine Öffnung des LSG Ebersberger Forst für eine begrenzte Zahl von Windenergieanlagen.“

Da macht es auch nichts, wenn man sich in Widerspruch zum fachlich begründeten faunistischen Gutachten ( (GFN-Gutachten 2019, s. Quellen) und zur unwiderlegbaren Feststellung der allgemeinen Schutzwürdigkeit des Gebietes (z.B. Managementplan für das FFH-Gebiet 2011) begibt. Schöbel-Rutschmann bedient sich der bei Windkraftbefürwortern verbreiteten Methode, den Wert eines durch Planung betroffenen Gebietes klein zu reden. Zwangsläufig braucht es dazu krasse Fehlinterpretationen; eine weitere Kostprobe:

 (…) Bezüglich des Kriteriums Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist davon auszugehen, dass (…) es sich bei dem forstwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet in relativ homogener Struktur um Waldflächen mit hohen, aber nicht sehr hohen Biotopwerten handelt, insbesondere bezüglich des Vorkommens geschützter und potenziell kollisionsgefährdeter Arten (GFN Umweltplanung 2019) (… ) Als Kriterien für eine weitere Zonierung des nicht als FFH gemeldeten Gebietes sollten daher die unterschiedlichen Ausprägungen von Natur und Landschaft bezüglich ihrer Eigenart und ihrer Erholungseignung herangezogen werden.“

Der ausgewiesene Verfechter der Windkraft wählt – weitab jeder neutralen gutachterlichen Distanz – diese Formulierungen, obwohl das von ihm zitierte Auftragsgutachten für den Landkreis aus 2019 (3) ausdrücklich zu einem vollständig entgegengesetzten Ergebnis kommt. Eine Zonierung des LSG  unter Artenschutzgesichtspunkten hält das Gutachterbüro  Gharadjedaghi und Mitarbeiter aus München im Endbericht aus 2019 für nicht sinnvoll. Auch dieses Gutachten für den Landkreis wurde aus öffentlichen Mitteln finanziert; das entscheidend zentrale Zitat der Schlussfolgerung wörtlich:

„Es gibt definitiv keine Teilflächen innerhalb des UGs, die für die untersuchten Artengruppen wertlos oder ungeeignet und damit bezüglich einer Windkraftnutzung konfliktarm wären. (…) Nach unserer gutachterlichen Einschätzung ist eine Zonierung des (…) Untersuchungsbgebietes (…) innerhalb des LSG Ebersberger Forstes für die Zwecke der Windenergienutzung auf Basis der vorliegenden Daten zu Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln nicht sinnvoll möglich“

Die von Schöbel-Rutschmann versuchte pauschale Abwertung eines großen Teils eines wohlbegründet geschützten LSG durch sehr persönliche Einschätzung kann fachlich nicht überzeugen: Seit 2004 ist der Süden und Osten des Ebersberger Forstes als FFH-Gebiet „Ebersberger und Großhaager Forst“ mit ca. 3265 Hektar ausgewiesen. Es gibt einen Managementplan aus dem Jahr 2011 (4): Dort heißt es zum grundsätzlichen „Naturschutzfachlichen Wert“ des Forstes (Seite 2, Punkt 1.1.4): „Das Gebiet ist zwar stark durch Fichtenforste geprägt, enthält aber noch bedeutende Vorkommen naturnaher Buchenwälder. An bzw. in den Toteislöchern und Bachläufen haben sich vielfältige und reichstrukturiert Lebensräume entwickelt wie Erlen- und Moorwälder, Niedermoore und Kalktuffquellen. Vereinzelte magere Flachland-Mähwiesen bieten in der sonst in dieser Region verbreiteten intensiven Landwirtschaft Rückzugsmöglichkeiten für viele seltene Tier- und Pflanzenarten (…)“

Wird der Ebersberger Forst zum Negativbeispiel der Geschichte des deutschen Landschaftsschutzes?

In der Zusammenfassung seines „Pro-Windkraft-Konzeptes“ kommt Schöbel-Rutschmann zusammenfassend zur Sache; es geht ihm nur noch um die Regelung der Zulässigkeit:

„Um die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu regeln, wird in den unterhalb der Höhenlinie von 545 m üNN und südlich der Römerstraße liegenden Gebieten, an der Wald-Offenland-Grenze in einem Abstand von mindestens 675 m vom Waldrand (…) die Errichtung von genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen in einer ca. 2.450 ha großen Zone von der Erlaubnis freigestellt“

Wohlgemerkt: …Errichtung von der Erlaubnis freigestellt ! Auf fast einem Drittel der Waldfläche also freie Fahrt für fünf Windkraftanlagen – nur noch über die Details lässt sich reden, jedoch nicht über den hier geforderten Persilschein für Windkraft in einem so einzigartigen bewaldeten Ausgleichsgebiet für einen Ballungsraum. In Zeiten des galoppierenden Artenschwundes und des erkannten natur-zerstörerischen und klimaschädlichen Effektes der Schlägerung und des Aufreißens geschlossener Wälder schickt sich der Landkreis Ebersberg mit Unterstützung von ganz weit oben an, Naturschutzgeschichte im negativen Sinne um zu schreiben. Die rechtlichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde dürfte man mit Schützenhilfe der Regierung von Oberbayern (5) sowieso ausräumen. Die ließ in ihrem Antwortschreiben an den Landkreis schon mal verlauten:

„(…) Es ist u.E. nicht zwingend erforderlich, dass auf jeder Teilfläche eines Schutzgebiets alle Schutzzwecke der Verordnung in vollem Umfang verwirklicht werden. Sofern einzelne Bereiche im Wege der Zonierung für Windkraftnutzung freigegeben werden, müssen aber diese Flächen zumindest einem Schutzzweck noch soweit dienen, dass die Beibehaltung des LSG- Status gerechtfertigt ist; andernfalls müsste die Teilfläche aus dem Schutzgebiet herausge- nommen werden (insoweit Übereinstimmung mit Ihrer Einschätzung). Einzelne kleinere über- baute Flächenstücke für Mastfuß und Erschließung sind u.E. nicht relevant, es kommt auf die Zonierungsfläche in der Gesamtbetrachtung an.

Immerhin erinnert man sich im Regierungsschreiben aus München noch an den eigentlichen Anlass der einstigen Unterschutzstellung des Ebersberger Waldes:

„(…) Ein Sonderproblem dieser VO ist der Schutzzweck „Erhaltung des geschlossenen Waldgebiets“. Es dürfte zutreffen, dass der damalige Verordnungsgeber tatsächlich den gesamten Ebersberger Forst gegen Vorhaben absichern wollte. Allerdings würde dies den heutigen Verordnungsgeber im Grundsatz nicht einmal daran hindern, das LSG komplett aufzuheben (eine entsprechende Begründung vorausgesetzt). Daher wäre er u.E. erst recht nicht daran gehindert, den Schutzzweck entsprechend zu modifizieren (natürlich mit entsprechender Begründung).“

Um gleich hinterherzuschieben:

Wenn in Bezug auf die Flächen des LSG eine sachliche Differenzierung hinsichtlich der Aus-wirkungen einer Windkraftnutzung möglich ist, muss dies natürlich bei der Auswahl der Flächen für die Windkraftzonierung berücksichtigt werden; in Betracht kommen insbesondere Differenzierungen nach den Auswirkungen auf den Schutzzweck, aber auch bezüglich anderer Belange. Falls eine Binnendifferenzierung tatsächlich nicht möglich sein sollte, kann daraus aber u.E. nicht der Schluss gezogen werden, dass deshalb eine Zonierung nicht möglich ist. Möglich wäre dann ggf. auch eine quantitative Betrachtung (z.B. der Verordnungsgeber kommt zu dem Ergebnis, dass Abstriche am Schutzzweck auf 10 % der Fläche hinnehmbar sind).“

Windkraft im Ebersberger Wald – Kollisionskurs mit geltendem Recht und allen Zielen des Erhalts der Biodiversität

Ein fast 100 Quadratkilometer großes, geschlossenes und in vielen Bereichen intaktes Waldgebiet benachbart zu einer Metropole soll – koste es was es wolle – für die Windraftindustrie geöffnet werden. Vor einigen Jahrzehnten war dies völlig undenkbar. Die Zeichen der Klimaschutz-Zeit sind unübersehbar. Statt an einer Verbesserung der Schutzbestimmungen im Sinne eines Wald-Großschutzgebietes zu arbeiten, sind die Bayerischen Staatsforste wie in anderen Bundesländern für bevorstehende Innengeschäfte des Staates mit der Windkraftindustrie durch Auslieferung der Staatswälder auf Kurs gebracht (6). Ein mit fragwürdiger Formulierung durchgeführter Volksentscheid, begleitet von Agitation und Propaganda gibt den Betreibern „Rückenwind“ für die Befürwortung der schmerzhaften Eingriffe in den Forst (7). Dennoch: Das Vorhaben steht im krassen Widerspruch zu allen Bekenntnissen der Priorität des Schutzes der Wälder, der Biodiversität, regional, auf Bayernebene, auf Ebene der Bundesrepublik, des EU-Green-Deals und bis hinauf zu den erklärten Zielen der UN zur Biodiversität. Absehbar ist der Kollisionskurs mit geltendem Recht, insbesondere mit dem Unionsrecht, das der EuGH im Urteil vom 04.03.2021 gerade in Bezug auf die Schlägerung von Wäldern mit der hierbei begleitend in Kauf genommenen absichtlichen wie unabsichtlichen Zerstörung von Brutstätten und Habitaten erneut gestärkt hat (8). Die Pervertierung, am Ende die Abschaffung des Landschaftsschutzes zu Gunsten der Windkraftindustrie, die Kannibalisierung des Arten- und Naturschutzes durch den „Klimaschutz“ (9) jedenfalls ist auch in Bayern in vollem Gange. In Ebersberg hält man die Vorschläge des Münchner Professors überwiegend für nachvollziehbar. Der Beschlussvorschlag im ULV-Ausschuss des Landkreises Ebersberg am 06.10.2021 lautete:

Erstens: Der ULV nimmt das vorgestellte Konzept zur Kenntnis.

Zweitens: Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen von Prof. Dr. Schöbel bei der Modifizierung der LSG- Verordnung zu berücksichtigen.

Der Ebersberger Forst könnte zum weit über seine Grenzen hinaus bedeutsamen Fanal der endgültigen Schleifung der Grundlagen des Natur- und Landschaftsschutzes für den Durchmarsch der Windkraft werden.

Quellen:

Epple, W. (2021). Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD – Books on Demand

10 Gedanken zu „Wie die Kröte zum König wird“

  1. wallmow in der uckermark

    so greift die umweltzerstörung weiter um sich – fläche für fläche – natur für natur – muß unbedingt einem zwecke zugeführt werden.
    letztendlich alles für einen überbordenden konsum – für künstlich geschaffene konsumprodukte die eigentlich niemand braucht – werden nun in ganz deutschland insbesondere von der grünen partei wald und
    schönste und wichtige naturräume geopfert – jeder eingriff erweist sich als naturzerstörend – die längerfristigen folgen nicht abzusehen. das beispiel uckermark – vor den toren berlins – raum prenzlau / brüssow zeigt schon jetzt die völlige zerstörung und den niedergang von flora und fauna durch eine industrialisierung des ländlichen raumes. ständiges pulsierendes brummen tag und nacht – folter – das neue guantanamo. schlafstörungen – herzerkrankungen – tumore durch infraschall.
    menschen leiden – erkranken – tausende von rot blinkenden pillone bis zum horizont. ” ist das eure neue natur ” das weltklima retten – unseren lebensraum vernichten – der mensch in seinem ordnungswahn

    der intelligenz sind grenzen gesetzt der dummheit aber nicht.

    wers nicht glaubt der siehe hier: bilder des wahnsinns die neue uckermark.

    https://www.youtube.com/channel/UCZVy8CuvJVJZ9HIc8oVF19Q

    1. Mit Konsumwahn kann man dieses Vorgehen nicht begründen, sondern nur mit ideologischer Übertölpelung. Es ist gelungen, intelligente Menschen davon zu überzeugen, daß ausschließlich mit Windkraft und Voltaikanlagen eine Volkswirtschaft ausreichnd mit Energie versorgt werden kann.
      Wofür sind die drei KKW bisher gelaufen, wenn man sie jetzt ohne weiters abschalten kann?

      1. Eben nicht. Man will ja den Strommangel herstellen. Mabn versteckt dies nur hinter einer scheinbaren Absicht, den gesamten bedarf mit Propellern und PV-Dächern abzudecken. Wer das Buch von Paulitz “Strommangelwirtschaft” gelesen hat, weiß, daß alle diese lächerlichen Windmühlen und PV-Dächer nicht mehr als 1% der Grundlast aufbringen. Bei einer Verdoppelung all dieser Anlagen wären es dann 2% usw. Daran sieht man doch, daß hier der -aber nur scheinbar – intellektuelle Schwachsinn Pate stand. Da die grünen Politmännchen aber keineswegs alle schwachsinnig sind, muß man eine perfide Absicht bei ihnen vermuten, den Leuten etwas vorzulügen, was nicht funktioniert. Eine Generaltäuschung sozusagen, um die westliche dummgläubige Gesellschaft in die Irre zu führen, wo man ihren Untergang schon vorbereitet hat. Strom soll zum Luxus Weniger werden, die ihn sich leisten können. Der Rest wird ins Mittelalter bzw. auf den Dritte-Welt-Status verfrachtet.

  2. Der Aufsatz zeigt, daß jetzt sogar die “professores” genutzt werden, sich Naturschutz in die Tasche der Verzweckmäßigung zu lügen, während man gleichzeitig irregeleitete Fanatikergruppen (sog.FFF) von Planetenrettung faseln läßt und diese zu Automobilgipfeln einlädt, wo sie als Götzen gefeiert werden.. Vgl. dazu auch den Genderismus, eine gesteuerte Sprach- und Kulturmanipulation, die eine ebensolche Zweckdienstbarmachung sogenannter “Wissenschaft” für die Interessen von Ideologie und Profit (deren Antriebsfeder). Wir müssen ganz klar unterscheiden zwischen sogenanntem Umweltschutz und Naturschutz. Ersterer ist nicht zufällig entstanden, sondern ein Produkt jener Kreise, die vom sogenannten Club of Rome geprägt wurden und ganz andere Ziele haben. Es geht auch hier um Zweckdienstbarmachung und Umdeutung von Begriffen zwecks monetärer Verwertbarkeit. Umweltschutz ist die Summe aller produkttechnisch verwertbaren Räume und Orte, hat nichts mit Naturschutz zu tun. D.h. aus der vorher nicht genutzten Natur wird eine genutzte Natur, indem diese “nachhaltig” verwertet wird. Da dies eine notwendige Folge menschlichen Wirtschaftens ist, sollte man den Namen Umweltschutz garnicht mehr verwenden. Da wird nichts geschützt. Dazu gehört zunächst immer eine sprachliche Umdeutung, um die Massen darauf einzustimmen. Eine der bekanntesten Betrügereien ist das Umwandeln von trop. Regenwald in Palmölplantagen und das Hinzumischen von Palmöl in marktfähige Produkte. Eine Lüge (CO2) zieht immer eine andere nach sich. Windräder sind nicht nur nutzlos (sie produzieren zusammen mit den PV-Anlagen nicht mehr als 1% der elektrischen Grundlast), sondern in hohem Maße naturschädlich (riesige Betonfundamente, permanente Vogel- und Insektenvernichtung, gesundheitliche Schäden (Schall und Infraschall) bei Wirbeltieren einschl. Mensch sowie nicht recycelbare Industrieruinen nach Außerbetriebnahme. (Kosten- und Verwertungsproblem bei Beton und Kohlefasern). Lediglich der stählerne Mast ist recycelbar.

  3. Das Schlimmste, was der Bundesrepublik politisch widerfahren konnte, war die Machtergreifung der Grünen mit Joschka Fischer und Jürgen Trittin (EEG > …Kugel Eis) unter Gerhard Schröder. Mit Hilfe der ehemaligen Umweltministerin (Angela Merkel > Kohls Mädchen) und Ihrem “Kassenwart” Olaf – G20 – Scholz wurden dann auch CDU/CSU vergrünt und zu übereifrigen Befürwortern von Windkraft aller Orten. Der ehemalige “Kassenwart” (jetzt Kanzler) führt das fort mit seinem neuen “Kassenwart” (Lindner) , der mal kurzer Hand sechszig Milliarden Euro (= 60 x 1.000 Millionen) – nicht für das Intensivbetten-Pflegepersonal – sondern für den Agora -NGO- Klimaschutz aus dem “Corona-Füllhorn” herauszauberte. Die notleidende Windindustrie klatscht in die Hände, geht in den Wald, sägt Bäume um und ruft “gut Holz (= regenerierbare Energie !!!” Mit Naturschutz haben die sog. Grünen nichts mehr am Holzfäller-Hut. Für mich heißen sie “Bündnis 90 – Windkraft”. Herr zu Gutenberg wird sich im Grabe “umdrehen”. Ich schliesse mit:…”Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!”
    Mit bedauerlichen Grüßen aus HH-Neuengamme
    Ihr Norbert Meyer-Ramien

    1. So ist es! Greift man noch weiter zurück bis nach 1968, so wird man fündig…die permanente Revolution der Frankfurter Schule ist der eigentliche Antrieb, denn Sozialisten/Kommunisten haben schon von jeher nichts Reales anerkannt, sondern wollten immer a l l e s neu- und um gestalten, nach ihren naiven Vorstellungen, versteht sich. Dazu gehört auch der neue Mensch, der dann in ihre neue Schwab-Schöpfung paßt. Auch der Lebensversager Marx hat seine abstrusen Ideen aus dem Hut gezaubert, während er sich viele Jahre von seinem reichen Gönner Friedrich Engels hat ernähren lassen. Jetzt haben wir genau diese Herrschaft des Proletariats, die uns den ganzen ideologischen Müll vorsetzt, den wir schlucken sollen. Die FDJ-Agentin IM Erika hat das ab 1990 in die westlichen Kanäle gepumpt, was man ihr auf den Weg gab. Natürlich alles Verschwörungstheorien, die sich aber leider jetzt alle bewahrheiten.

  4. Sehr geehrte Damen und Herrn,
    bitte nehmen Sie das Thema auch auf.

    Helfen auch Sie mit gegen die krankmachende Strahlung welche von Moblifunksendern
    ausgeht aufzudecken, insbesondere 5 G.
    Die Bevölkerung aufzuklären und gegen die kriminellen Machenschaftenn von Mobilfunkbe-
    treibern und korrupten Politikern aufzudecken.
    Da die Grenzwerte um das 10.000 fache zu hoch ist, verursacht es bei Menschen in der
    nähe von Mobilfunksendern unendliches Leid mit Krankheiten von Leukämie , Gehirntumoren
    und Herzschäden.

    https://www.arte.tv/de/videos/096283-000-A/die-raetselhafte-krankheit-leben-mit-me-cfs/

    https://www.youtube.com/watch?v=GaRR_AV2PZQ

    https://www.youtube.com/watch?v=madqWHuxgMo

    Buch
    https://www.booklooker.de/Bücher/Klaus-Krout-Buchner+5G-Wahn-sinn-Die-Risiken-des-Mobilfunks-Das-gefährliche-Spiel-mit-den/id/A02vmr1u01ZZe

  5. die apokalypse der insekten !
    WKanlagen sind nicht nur vogelschredder sondern auch insektenkiller – rückgang um 75% in den jahren – jede weitere aufgestellte anlage vernichtet den bestand weiter. insekten werden massenhaft in höhen von 100 bis 250 m von gigantischen rotoren im hochzeitsflug geköpft. am beispiel uckermark .
    hier schon sichtbar – rückgang der schmetterlinge um über 90%
    keine käfer mehr – auch die allseits bekannte stubenfliege einst millionenfach – jetzt nur noch vereinzelt – bei schmetterlingen nur noch einige kohlweißlinge. so nimmt das drama seinen lauf – statt die natur zu retten wird alles noch viel schlimmer. von einst 28 wildbienen arten nur noch einige wenige nachgewiesen. vom gigantischen vogel und fledermaus schlag ganz zu schweigen – die zahlen des bundesumweltamtes über vogelschlag bestätigen jedes jahr hundertausende von opfern.

    so nimmt das drama seinen lauf . und sagt dann nicht ihr hättet nichts gewußt.

    charles darwin:
    alles was gegen die natur ist hat auf dauer keinen bestand.

  6. “Wie die Kröte zum König wird” vom 19.12.2021:
    Zitat:
    Wir sollten nicht glücklich sein über den Sieg der Menschen über die Natur. Für jeden dieser Siege wird sich die Natur bitter rächen.
    Geschrieben vor etwa 200 Jahren von Friedrich Engels, Philosoph,
    und Freund von Karl Marx!

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