In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf. Es bringt exemplarisch die bayern- und deutschlandweit sehr häufigen Verstrickungen und prekären Befangenheiten zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt und der Person des Landrats und dessen/deren Beteiligungen an Windradplanungen in Form von Energie- und Bürgerwindgenossenschaften oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftsformen, an das Licht der Öffentlichkeit.
“Das Landratsamt habe schlampig gearbeitet”, so die Quintessenz vieler Zeitungsberichte über das Urteil. Es habe “den Boden der Neutralität verlassen” urteilt das Gericht. Das richtungsweisende Urteil weist auch eindrücklich auf die zunehmende Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger hin. Ein Klagerecht wird ihnen vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt.
Ein bemerkenswertes Urteil: Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge weiterlesen