Mit einer vollkommen unzulänglichen, falschen Methodik werden seit rund drei Jahren in Bayern Fachgutachten (saP) zur Einschätzung der Gefährdung europaweit streng geschützter Großvogelarten durch Windräder erstellt. Expertisen belegen, dass auf Grund der fehlerhaften Methodik die Untersuchungen keine belastbaren Aussagen über das Gefährdungsrisiko von Vögeln durch Windräder im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz liefern können. Unsere Hinweise auf die mangelnde Aussagekraft und die fehlerhafte  Aufnahmeanweisung wurden von den Fachstellen bisher ignoriert.
In Bayern wurden am 20. Dezember 2011 die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ erlassen. Bekannt ist diese Richtlinie auch unter dem Namen „Bayerischer Windkrafterlass“(zum Windkrafterlass). Hauptziel dieser für alle Behörden verbindlichen Richtlinie ist, den Bau von Windrädern in Bayern zu erleichtern.  Er wurde im Einvernehmen mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz in Bayern erstellt.
Ein dicker Hund – Der Bayerische Windkrafterlass, fehlerhaft und verbesserungsbedĂĽrftig weiterlesen