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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 1. Juli 2015 (C-461/13) das sogenannte Verschlechterungsverbot im Sinne der der EU-Wasserrahmenrichtlinie konkretisiert. Hintergrund für dieses Urteil ist die geplante Weservertiefung. Das EuGH-Urteil dürfte auch weitreichende Einflüsse auf andere Projekte, wie bspw. den Bau von Windparks im Bereich von Oberflächengewässern oder in Grundwasser sensiblen Bereichen haben.

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