Zuweilen steht im Kleingedruckten das Wesentliche. Das ist bei manchen Verträgen so und auch in Gesetzestexten. Trotzdem wundert man sich, warum Journalisten der „Welt am Sonntag“ erst jetzt ein Passus im Referentenentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufgefallen ist, der offenbar einen Paradigmenwechsel im behördlichen Umgang mit den sogenannten Ökoenergien darstellen könnte und Klagen gegen umwelt- und landschaftszerstörende Windparks noch schwieriger machen würde als bisher. Die Bundesregierung plant nämlich, die Nutzung erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung zu einer Frage des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit zu erklären.
Ein Treppenwitz der Geschichte, wie das Windkraft kritische Bündnis Vernunftkraft feststellt, weil die extrem unzuverlässigen, volatilen Wind- und Sonnenkraftwerke, im Gegenteil, eine zunehmende Bedrohung der nationalen Sicherheit darstellen, zu der ganz wesentlich die Energiesicherheit zählt. Und die nimmt mit jedem weiteren Windrad und jedem weiteren Solarkollektor, der ans Netz geht und mit jedem Atom- und Kohlekraftwerk, das vom Netz genommen wird (darunter das nagelneue, hocheffiziente Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg) kontinuierlich ab.
Dass ein großflächiger Blackout mit unübersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen bislang verhindert werden konnte, ist eher dem Zufall zu verdanken als planvollem staatlichen Handeln. Gerade jetzt im Herbst geht die Erzeugung von „grüner“ Energie an vielen Tagen wieder einmal gegen Null, woran auch eine weiter wachsende Zahl von Wind- und Solarparks nichts ändern würde.
Nach dem unseligen Investitionsbeschleunigungsgesetz, mit dem unter anderem gerichtliche Verfahrenswege auch für “Öko”-Kraftwerke drastisch verkürzt werden sollen, ist die EEG-Novelle ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur „totalen Klimawende“, zur angestrebten „Dekarbonisierung“ und damit zur schleichenden Deindustrialisierung Deutschlands.
Dass die Erneuerbaren-Lobby jubelt, ist verständlich: „Diese Einstufung von EE kann auf vielen Ebenen, bei Abwägungsentscheidungen von Behörden und Gerichten sehr positive Auswirkungen haben und ist eine klare und positive Ansage der Politik“, schreibt der Wirtschaftsverband Windkraftwerke in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung, die Ökoenergie mit staatsrechtlichen Weihen auszustatten, „von enormer Tragweite. Die “Welt am Sonntag” zitiert einen Energierechts-Experten, der von einem “energiepolitischen Wendepunkt“ spricht. Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden.
Der Windlobby ist dies aber noch nicht genug. „Die bloße Festschreibung des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit im EEG reicht jedoch nicht aus, um den Ausbau voranzubringen und die bestehenden Genehmigungshemmnisse zu überwinden. Vielmehr muss im Sinne der Rechtssicherheit sichergestellt werden, dass sich die getroffenen Festschreibungen auch in den einzelnen Fachgesetzen widerspiegeln und tatsächlich Anwendung finden”, schreibt der Wirtschaftsverband Windkraftwerke. Damit ist unter anderem eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes gemeint, dass schon durch die Aushöhlung des Tötungsverbotes bei geschützten Vogelarten zunehmend Windkraft kompatibel gemacht wurde.
Ob einer rein “privatwirtschaftlichen Nutzung ,erneuerbarer Energien’ zur Stromerzeugung aus rein politischem Interesse ein „öffentliches Interesses“ zugeschrieben werden kann, ist rechtlich zumindest umstritten. “Mit eine solchen fehlerhaften gesetzlichen Regelung würde der Willkür im Genehmigungsverfahren „Tür und Tor geöffnet“, schreibt der Jurist Prof. Martin Gellermann in einem von der Naturschutzinitiative (NI) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. “Abgesehen davon würde auch eine solche Regelung aus naheliegenden Gründen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten und dadurch das ganze „EEG 2021“ grundsätzlich in Frage stellen.”
Nun könnte man meinen, dass nichts so heiß gegessen, wie es gekocht werde. Doch die diversen Gesetzesanpassungen werden ihre Wirkung in der Gesamtheit wohl nicht verfehlen. Rechtlich würde eine Aufwertung der erneuerbaren Energieträger zum Gegenstand öffentlicher Sicherheit in künftigen Genehmigungsverfahren nach Meinung eines Experten zwar keine Rolle spielen, doch könnte sich die eine oder andere Genehmigungsbehörde in Gestalt der Landratsämter geneigt sehen, gewissermaßen aus moralischen Gründen eine Entscheidung pro Windkraft oder Solarpark zu fällen. Und vor Gericht wäre dieser Aspekt zumindest im Eilverfahren des “vorläufigen Rechtsschutzes” (Anordnung eines Baustopps) ein weiteres Gewicht, dass eine Abwägungsentscheidung weiter zugunsten der Wind- und Solarprojektierer und Investoren ausfallen lassen könnte.
Die Bundesregierung ist offenbar wild entschlossen, den Bau insbesondere von Windkraftwerken massiv anzukurbeln, um die selbst gesetzten “Klimaziele” zu erreichen und lässt sich in verantwortungsloser Weise treiben von sich zunehmend radikalisierenden Klima- und Umweltschützern wie der FFF-Bewegung oder der mit Gedanken eines Ökoterrorismus spielenden Gruppe „Extinction Rebellion. Doch auch der neuerliche Versuch, der längst gescheiterten Energiewende noch einmal Leben einzuhauchen, ist nicht mehr als grüne Symbolpolitik. Eine Verdoppelung der Zahl der Windkraftwerke an Land von heute rund 30 000 auf 65 000, was von Experten als unterste Grenze für eine Energiezukunft mit 100 Prozent “Ökostrom” angesehen wird, dürfte angesichts der massiven Proteste der Betroffenen auf dem Land politisch kaum durchsetzbar sein.
Wobei auch viel höhere Zahlen im Raum stehen, abhängig von den Strombedarfsprognosen mit und ohne umfassende Sektorkoppelung (also der Umstellung auch von Wärme und Mobilität auf Wind- und Sonnenstrom) und der Art und Weise wie man gedenkt, das Speicherproblem zu lösen – Power-to-Gas und/oder Wasserstoffwirtschaft mit Rückverstromung sind mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden, die durch eine noch höhere installierte Nennleistung ausgeglichen werden müssten.
Wenn jetzt vielleicht an vielen Orten doch wieder neue Rotoren aus den schon fast zu Tode geschundenen heimatlichen Landschaften emporwachsen, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch mit noch so vielen Windrädern und Solarparks eine sichere, bezahlbare und ökologisch verträgliche Energieversorgung nicht zu realisieren ist.
Politische Mehrheiten für eine Umkehr sind nicht in Sicht, im Gegenteil. Da bleibt leider nur die Hoffnung auf einen umfassenden Blackout, je früher, desto besser
ist das eure Neue natur !
was für ein wahnsinn, das weltklima retten – unsere wunderschöne natur opfern. unseren lebensraum vernichten. am beispiel uckermark, tausende rot blinkende pillone bis zum horizont. beständiges pulsierendes brummen, folter 365 tage im jahr, das neue guantanamo, man führt krieg gegen die eigene bevölkerung. die große MERKELSCHE transformation, wir danken unseren Volksvertretern : CDU – SPD – FDP – GRÜNE – LINKE vereint.
anschauen unter:
https://www.youtube.com/channel/UCZVy8CuvJVJZ9HIc8oVF19Q
ronny niebach
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welche welt wollen wir unseren kindern hinterlassen.
Eine gravierende Änderung des neuen EEG ist noch gar nicht thematisiert worden: die teilweise Kompensierung der EEG-Umlage durch Steuergelder. Schön verpackt mit dem Attribut Verursacherprinzip. Jetzt, so erklärt uns die Politik, zahlen alle CO2 Verursacher die neue CO2 Steuer, mir der dann ein Teil der EEG-Umlage finanziert wird. Glaubt ihr Politiker wirklich, die Kraftwerksbetreiber oder Zementhersteller werden diese Kosten tragen und ihren Gewinn schmälern lassen? Den Unsinn mit dem Verursacherprinzip habt ihr uns doch auch schon bei der LKW Maut einreden wollen. Als wenn die Spediteure die Kosten der Maut tragen würden. Hahaha. Die Kosten werden natürlich durchgereicht über Produzenten, Großhandel und Einzelhandel bis sie unten beim normalen Bürger ankommen. Natürlich immer mit einem kleinen Bearbeitungsaufschlag. So werden dann aus 12 Cent LKW Maut pro Km schnell 20 Cent pro Km mit denen der Bürger dann bei jedem Kauf eines Jougurtbechers oder jedes Autos belangt wird. Dazu kassiert Vater Staat dann noch die Umsatzsteuer. Genauso ist das bei der CO2 Steuer. Sie wird von den CO2 Erzeugern über Groß- und Einzelhandel mit Aufschlägen bis zum Endabnehmer durchgereicht. Für den wäre es wahrscheinlich günstiger am Ende eine höhere EEG Umlage zu zahlen als die gleichbleibende EEG Umlage zuzüglich der CO2 Steuer mit Aufschlag. Mit jedem Windrad und mit jedem Solarpanel, was ans Netz geht müssen die Subventionen des Ökostroms steigen. Das geht gar nicht anders. Und wenn grüner Wasserstoff EEGUmlage frei erzeugt werden soll wird der Bürger auch dafür die Kosten übernehmen müssen. Ob über Steuern oder den Verkaufspreis ist doch egal.