Seit einigen Monaten liegt eine aktualisierte Fassung von Abstands- und Prüfradien zur Vermeidung von Vogelschlagopfern an Windkraftanlagen, die sogenannte Fachkonvention „Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“, vor. Die Studie wurde von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten herausgegeben und überarbeitet. Leider findet die überarbeitete Fachkonvention bisher keine Anwendung. Sie stößt auf große politische Widerstände in einzelnen Bundesländern. Offensichtlich befürchtet man, die aktualisierte Fachkonvention würde den Bau von Windkraftanlagen erschweren.
In einem im Dezember 2014 erschienen Aufsatz gibt der Biologe Dr. Matthias Schreiber bemerkenswerte Anmerkungen zu dieser überarbeitenden Studie. Er stellt insbesondere fest, dass längst nicht alle artenschutzrechtlichen Konflikte thematisiert seien und oft zusätzliche standortspezifische Sondersituationen zu berücksichtigen sind. Die „Fachkonvention Abstandsempfehlungen“ würde oft auch keine gründliche Bestandserfassung der Vogelvorkommen ersetzen. Weitere sorgfältige Raumnutzungsanalysen vorhander gefährdeter Vogelarten seien vielfach erforderlich.
Matthias Schreiber beklagt die fast immer unzureichenden Sachverhaltsermittlungen und eine fehlende Sorgfalt in der Planung von Windkraftanlagen. Ökologische Aspekte hätten hinter der „Rettung des Klimas und der Realisierung der Energiewende gefälligst zurückzutreten, insbesondere der Schutz einzelner Vögel oder Fledermäuse.“ Diese irrige Erwartungshaltung der Entscheider vor Ort sei durch politische Zielvorgaben gefestigt worden.
Die Natur spielt eine geringe Rolle. Das hat Dr. Schreiber richtig erkannt. In meinem Fall waren 3 Windräder beim Landratsamt Ostallgäu beantragt und genehmigt. Das artenschutzrechtliche Gutachten (saP) – schrieb das LRA – sei nur in einer Fassung vorhanden, als gleichzeitig der Bürgermeister von Waal dieses mir auf CD gab, wofür er von der RegDir des LRA Ostallgäu, Frau Hummel gerügt wurde. Nach ihr wird der Bund Naturschutz und die Anlieger an der saP nicht beteiligt und bekommen keine Einsicht. Artenschutzrechtliche Einwände wurden nicht zur Kenntnis genommen, da ja kein Beteiligungsgebot besteht. So ging das Landratsamt über 3 Stellungnahmen von Doktoren der Max-Planck-Gesellschaft für Ornithologie (Sie erinnern sich: Konrad Lorenz + die Graugänse) kommentarlos hinweg und ein – von Bürgern, aber nicht von den Gutachtern – gefundener Raubvogelhorst wurde nicht berücksichtigt. Meine Landtagsabgeordnete, die ich schriftlich um Unterstützung bat, hat mir als altem CSUler nicht mal geantwortet.