Die Tradition des Mahayana-Buddhismus bildet die Welt in sechs Daseinsbereichen ab. Je nach seinen guten oder schlechten Taten wird jedes Lebewesen nach dem Tod in einen dieser Daseinsbereiche wieder hineingeboren.
Nur knapp oberhalb der buddhistischen Hölle und noch weit unterhalb der Tiere befindet sich der Bereich der „Hungergeister“. Bildlich werden Hungergeister mit aufgeblähten Bäuchen, viel zu engen Mündern und extrem langen und schmalen Hälsen dargestellt. Es ist ihnen nahezu unmöglich, ihre dicken Blähbäuche zu füllen. Sie werden niemals satt. Jeder Versuch zu essen bereitet ihnen unvorstellbare Qualen. Hier landen all jene, die in ihrer Vorexistenz habgierig waren und in keiner Phase ihres Lebens genug bekommen konnten.
Im Daseinsbereich der “Hungergeister” lassen sich die Verfasser des „Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land“ verorten. Liest man ihre gierigen, jegliches rechtsstaatliche Denken übersteigenden Begehrlichkeiten wird man sprachlos und nachfolgend wütend. Die Hungergeister der Windkraftindustrie stellen in ihrem 27 Seiten langen Pamphlet nicht nur alle bisher geltenden und bewährten Regelungen in Frage, sondern bestehen darauf, die Rechte anderer zu ihrem Vorteil einzuschränken oder abzuschaffen.
Der in Deutschland und der EU gesetzlich verankerte Artenschutz wird von ihnen mit der ungeheuerlichen Forderung „Im Zweifel für die Windenergie“ vom Tisch gefegt. Er soll aus den Gesetzestexten verbannt werden. Auch die bei Verwaltungsverfahren zuständige rechtsprechende Gewalt in Deutschland, die hohen Verwaltungsgerichte, erhalten konkrete Handlungsanweisungen der hungrigen Blähbäuche: „Kontrollinstanzen beim Verwaltungsgericht zur Überprüfung von Behördenentscheidungen während des Genehmigungsverfahrens“ sind einzurichten, wird schamlos-frech verlangt.
Die Habgierigen machen jedoch in ihrer Zügellosigkeit nicht halt: Sonderregelungen speziell für Erneuerbare-Energien-Vorhaben sind einzuführen, wonach Widersprüche und Klagen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben dürfen, lautet ein weiteres Postulat.
Das Gierpapier gipfelt in dem Aufruf, das Verbandsklagerecht überprüfen zu lassen. Die damit verbundene Absicht der Hungergeister ist klar: Niemand soll ihnen künftig in die Quere kommen. Die Stellung der anerkannten Umweltverbände als „Anwälte der Natur“ muss geschwächt oder gänzlich unmöglich gemacht werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die getriebene und schwächelnde Bundesregierung die habgierigen Forderungen des Bundesverband Windenergie auch in Teilen ablehnt. Ansonsten landen Altmaier, Schulze und Co im denkbar schlechtesten buddhistischen Daseinsbereich, nämlich der Hölle, aber bereits zu Lebzeiten.