Ersatzzahlungen für Naturzerstörung – eine moderne Form des Ablasshandels in Bayern

Im Mittelalter war der Ablasshandel gängige Praxis, um das Sündenregister eines Menschen zu tilgen. Vergebung konnte der Sünder durch hohe Geldzahlungen erlangen. Hatte der Sünder ordentlich bezahlt, wurde ihm die Sündenfreiheit durch den Klerus erteilt. Der Ablasshandel wurde so zu einer höchst lukrativen Einnahmequelle im Mittelalter.

Viel raffinierter funktioniert der moderne Ablasshandel beim Bau von Windrädern

Werden Windräder genehmigt, hat der Windradprojektierer bereits vor seinem Sündenfall – der Zerstörung von Landschaft und Natur – eine Ablasszahlung zu leisten. Im 21. Jahrhundert natürlich nicht mehr an die Kirche, sondern an das jeweilige Landratsamt. Hier sind Sie “nach deren näherer Bestimmung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden”. Je Laufmeter Windradhöhe können die Ablasszahlungen bis zu 1.200 € betragen. Für ein einziges 200 Meter hohes Windrad in der Wertstufe 4  (= naturnahe unbeeinträchtigte Landschaften) sind das stolze 240.000 €.

Ersatzzahlungen beim Bau von Windrädern
Je hochwertiger die zerstörte Landschaft, desto höher die Ablasszahlung. Quelle: Bayerischer Windkrafterlass, Seite 38

 

Auch die Kreis- und Ortsgruppen der großen Naturschutzverbände erhalten  jedes Jahr von den bayerischen Landratsämtern nicht unerhebliche Summen für diverse Projekte aus den “Ersatzzahlungstöpfen”. Ein Paradox: Man billigt einerseits den Bau von Windrädern an Standorten an denen die Diversität von Fledermäusen und Großvogelarten gefährdet wird und versucht andererseits, sie mit Mitteln aus den “Ersatzzahlungen” zu schützen.

Übrig bleibt ein bitterer, übler Beigeschmack: Je mehr Windräder in naturnahen, noch weitgehend intakten Landschaften genehmigt werden, desto mehr Ablass-Gelder fließen als sogenannte Ersatzzahlungen an die Landratsämter; ein höchst nützlicher Dukatenesel für die großen Naturschutzverbände.

Ein Schelm, wer Böses dabei denken würde.

2 Gedanken zu „Ersatzzahlungen für Naturzerstörung – eine moderne Form des Ablasshandels in Bayern“

  1. Für den schädlichen Natur- und Landschaftseingriff gibt es also noch einen Mengenrabatt, wenn mehr Windkraftanlagen in sog. “Windfarmen” hochgezogen werden. Weiter sei noch erwähnt, dass bei Projekten innerhalb von Windkraftvorranggebieten die zu leistende Zahlung um 50 % reduziert wird. Festgelegt wird die Wertigkeit der Landschaft und die letztendlich zu zahlende Summe von der unteren Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt. Zugute kommen die Zahlungen dann meist den Naturschutzverbänden, als anerkannte Maßnahmeträger vor Ort, für deren Projekte. Mag vielleicht auch ein Grund sein, warum diese Verbände kaum gegen entsprechenden Windkraftplanungen aktiv werden, wenn es irgendwo ernst wird.

    Weitere Brücken zwischen Naturschutzfonds und Naturschutzverbänden werden im Stiftungsrat über die Personen Magerl und Zahner geschlagen. Volker Zahner sitzt auch im wissenschaftlichen Beirat des LBVs und Christian Magerl ist nicht nur grüner Landtagsabgeordneter, sondern auch Vorsitzender der Kreisgruppe des Bund Naturschutz in Freising.

    Aus einer Landtagsanfrage der Grünen (Drs. 16/17648) gehen übrigens folgende Zahlungen aus Windkraftprojekten, im Zeitraum 2012 bis April 2013, hervor:

    Unterfranken: 889.816 Euro
    Oberfranken: 503.198 Euro
    Mittelfranken: 141.611 Euro
    Schwaben: 392.082 Euro
    Oberbayern: 316.352 Euro
    Oberpfalz: 845.498 Euro
    Niederbayern: 0 Euro

    Gesamt: 3.088.557 Euro

    Den Grünen sind die Zahlungen ohnehin zu hoch, da diese den Ausbau der Windräder zu sehr hemmen würden. Man denke nur an kleine Energiegenossenschaften oder Bürgeranlagen, die für ein Projekt mit zwei oder drei Anlagen noch einen sechsstelligen Betrag für den Naturschutz bzw. den Landschaftseingriff berappen müssen. Nach grüner Ideologie ist das sowieso nicht nachvollziehbar, da Windräder ein Zeichen des gelebten Umweltschutzes in der Landschaft darstellen würden 😉

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