Die Freude war groß, als unser Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Ende Juli 2015 als Umwelt- und Naturschutzverband in Bayern anerkannt wurde.
Das Interesse der Medien war daraufhin gewaltig. Hunderte Mails sowie unzählige Briefe und Anfragen wurden von uns beantwortet. Viele Menschen aus ganz Deutschland teilten uns ihre Glückwünsche mit. Sie freuten sich darüber, dass es künftig neben den etablierten großen Naturschutzverbänden auch noch einen jungen Naturschutzverband gebe, der sich offen, ehrlich und frei von Einflüssen diverser Lobbyverbände für die ursprünglichen Belange des Landschaft- und Naturschutzes einsetzen wird.
Zwischenzeitlich hat sich das mediale Interesse beruhigt und wir arbeiten weiter ehrenamtlich und mit großer Kraft daran, die Ziele des Naturschutzes konsequent zu verfolgen und zu verwirklichen. Um die großen und verantwortlichen Aufgaben zu erfüllen, haben wir seit 01. Oktober einen hauptamtlichen Geschäftsführer eingestellt.
Neben einer Vielzahl von Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Regionalplanungen, Raumordnungsverfahren, baurechtlichen Angelegenheiten etc., beschäftigten wir uns oft mit diversen Bauanträgen für Windräder aber auch mit den Planungen zur Zonierung großer und wertvoller Landschaftsschutzgebiete und Naturparks. Mit diesen “Zonierungen” sollen Konzentrationszonen für Windräder, wie beispielsweise im Odenwald ermöglicht werden.
Unsere naturschutzfachliche Beurteilung vieler Windrad-Bauanträge und deren speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP) ist bisher ernüchternd und frustrierend: Ein Großteil der uns vorgelegten Gutachten entspricht weder den Mindestanforderungen des Bayerischen Windkrafterlasses, noch den wissenschaftlich definierten Standards für einen nachhaltigen Schutz von Vögeln und Fledermäusen:
Rund 90% aller bisher durch den VLAB überprüften Baugenehmigungen von Windrädern in Bayern hätten aus naturschutzfachlichen Gründen nicht genehmigt werden dürfen !
Wir erwarten daher dringend im Rahmen der laufenden Novelle des „Bayerischen Windkrafterlasses“ – an dem sich auch unser Verband beteiligt – einen signifikant verbesserten Schutz der Avifauna und der Fledermäuse bei künftigen Windradplanungen. Eine weitere Beugung geltender Naturschutzrechte werden wir nicht länger akzeptieren.
Bitte unterstützen Sie unsere überwiegend ehrenamtlich tätige Arbeit in Form ihrer Mitgliedschaft. Nur wenn sich unserem Verband viele Umwelt- und Naturschützer anschließen, können wir als staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung eine erfolgreiche Arbeit leisten und uns effektiv gegen die weitere Zerstörung unsere Landschaften und ihrer Natur einsetzen.
Ein “Roll Out” auf andere Bundesländer ist fest geplant und wird derzeit juristisch geprüft und vorbereitet.
Nicht nur die sogenannten saP-Gutachten sind oftmals nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden, auch die Windgutachten wurden häufig so schöngerechnet, dass ein Standort als profitabel gewertet werden konnte, Belege gibt es hierfür zahlreiche. Warum dies möglich war und ist? Weil es bislang keinerlei Kontrolle über die Erstellung der Gutachten gibt. Man kann nur hoffen, dass diese Lücke mit der Novellierung des Bayerischen Winderlasses geschlossen und endlich dem Einfluss der Windenergielobby auf die Bayerische Staatsregierung Einhalt geboten wird!