Vogelmord für Ökostrom

Unerträgliches geschieht in Deutschland

Seit Jahren wird über die rücksichtslose Tötung geschützter Großvögel, mit dem Zweck „Ökostrom“ zu produzieren, berichtet. Die gefährdeten Tierarten werden vergiftet, erschossen oder auf vielfältige Weise vergrämt.

Diese niederträchtige, vollkommen hemmungs- und gewissenlose Tötung von Tieren, soll den Bau von Windrädern ermöglichen und den Windrad-Profiteuren die Geldbeutel füllen. Unsere couragierte Mitstreiterin Jutta Reichardt aus Schleswig Holstein publiziert hierzu seit Jahren eine Vielzahl belastbarer Fälle auf ihrer Webseite.

Ein erschreckendes Beispiel, unmittelbar vor der VLAB-Geschäftsstelle, musste der VLAB heute zur polizeilichen Anzeige bringen

Die Anzeige wird kommende Woche an die zuständige Staatsanwaltschaft in Weiden in der Oberpfalz weitergeleitet. In Tatverdacht stehen Profiteure des Windparks am “Silberschlag” bei Erbendorf im Landkreis Tirschenreuth in der nördlichen Oberpfalz. Die Kenntnis des sehr versteckt liegenden Horstes, die technische Ausführung der Tat und der Kontext mit dem geplanten Windpark deuten mit großer Wahrscheinlichkeit darauf hin.

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Dieser Metallpfeil und weitere sollten die Schwarzstörche in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Windpark töten. Bild von links VLAB-Mitglied Förster Hans Frisch und Schwarzstorchexperte Carsten Rohde © VLAB

 

Was war geschehen

Der europaweit renommierte Schwarzstorchexperte Carsten Rohde beringte im Auftrag der Naturschutzbehörde 5 junge Schwarzstörche in ihrem Horst im Hessenreuther Wald (Stadt Erbendorf, Landkreis Tirschenreuth, Oberpfalz). Als er den Horst bestieg, entdeckte er einen rund 80 cm langen Metallpfeil, der in dem Horst steckte und vermutlich von einer Armbrust oder einem Compoundbogen lautlos abgeschossen wurde.

Der Pfeil verfehlte wie durch ein Wunder den Horst
Ein Pfeil verfehlte wie durch ein Wunder den Horst und blieb oberhalb der Brutstätte hängen. Bild © Carsten Rohde

 

Wenige Meter oberhalb der Brutstätte steckte ein weiterer Pfeil in dem Baumästen. Ein anderer Pfeil wurde im Umfeld auf dem Boden entdeckt. An den gefährlichen Geschossen war eine lange Schnur angebracht, mit der man vermutlich den Horst auf den Boden ziehen und somit zerstören wollte. Evtl. war auch eine direkte Tötung der Elterntiere beabsichtigt.

Schwarzstörche sind im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) trat 1979 in Kraft.

Es grenzt an ein Wunder, dass die beiden Elterntiere und die fünf Jungstörche den Pfeilangriff überlebten. Bild © Carsten Rohde

 

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Ein mit großer Wucht abgeschossener und tödlicher Pfeil steckte im Horst der Schwarzstörche und ein weiterer knapp oberhalb des Horstes. Es grenzt an ein Wunder, dass kein Schwarzstorch verletzt oder getötet wurde. Bild © VLAB

In unmittelbarer Nähe zu dem beschossenen Schwarzstorchhorst planen die NES GmbH & Co. KG (Natural Energy Solutions) in Kooperation mit den Neue Energien West eG und der Bürger-Energiegenossenschaft West eG einen Windpark mit vorerst sieben 230 Meter hohen Windrädern.

Vor einigen Wochen wurde unter Anwesenheit des ehemaligen Landtagsabgeordneten der Grünen Raimund Kamm und der örtlichen CSU-Bürgermeisterin für den Windpark bei einer Informationsveranstaltung geworben. Raimund Kamm ist auch Mitglied des Bund Naturschutz in Bayern. Ein Schwarzstorchhorst in unmittelbarer Nähe zu dem Windpark würde eine Genehmigung des Bauantrags unmöglich machen.

Der VLAB wird den weiteren Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufmerksam verfolgen. Die Verantwortlichen für diesen vorsätzlich geplanten Vogelmord müssen ermittelt und bestraft werden.

zu den Pressemeldungen:

Nordbayerischer Kurier

Der Neue Tag

Bayerischer Rundfunk

Münchner Merkur

 

11 Gedanken zu „Vogelmord für Ökostrom“

  1. Da fehlen einem die Worte. Womit haben wir und unsere schützenswerten und geschützen Wildtiere es verdient, dass sich unser Land in ein Tollhaus verwandelt hat? Gier und Skrupellosigkeit. Es herrscht Krieg gegen unsere Lebensgrundlagen, Fauna und Flora.

  2. Aus einem Kommentar von Hannes Koch

    http:://www.taz.de/!5308698/ 10. Juni 2016

    “Andererseits können viele Vögel durchaus überleben, obwohl ihnen die Kraftwerke zusetzen. Ein Grund: Sie bekommen genügend Junge, die die Verluste ausgleichen. Solche Gesichtspunkte werden demnächst hoffentlich stärker thematisiert”

    Rotmilane, Schwarzstörche, Geier & Co haben beim Brüten ja auch genug Zeit, die taz zu lesen……..

    Herr Koch verschweigt wohlweislich, daß WKA eine neben anderen letal wirksamen Faktoren zusätzliche (!) Ursache der Dezimierung von Vogelpopulationen ist. Aber während die Windenergie-Lbby doch sonst immer auf diese anderen Faktoren verweist, um WKA zu verharmlosen, würde das nun Herrn Kochs Denkweise und seine mathematischen Phantasien als pervers entlarven.

  3. Selbst, wenn es an einer “belastbaren” landesweiten Übersicht zu ähnlichen Vorkommnissen (noch) fehlen sollte, sind solche in Deutschland vielfach belegten, sich offenbar häufenden direkten Übergriffe gegen Großvögel und ihre Horste im Umfeld der Windkraftindustrie-Planungen Zeichen von Erbärmlichkeit und argumentativer Schwäche.

    Als ob es nicht genügen würde, mit Hilfe politischer Agitation und mit einem Sperrverhau rechtlich fragwürdiger “Begleitgesetzgebung” in ganz Deutschland den Naturschutz zu Gunsten der Windkraftindustrie auszuhebeln, werden vielerorts mit roher Gewalt zusätzliche “Fakten” geschaffen.

    Die Windkraftlobby wird nicht müde, den für die Windkraftindustrialisierung selbst wertvollster Lebensräume hinderlichen Artenschutz in zunehmend scharfer Form anzugreifen und zu diskreditieren. Das Helogländer Papier der Vogelschutzwarten wird als “nicht objektiv” verunglimpft, gleichzeitig setzt man über gekaufte Gutachter peinlich fehlerhafte Auftragsstudien in die Welt, die die Windkraftindustrie angeblich entlasten, und auf die sich die kognitiv überforderten Schreiber und Kommentatoren der Energiewende-Journallie stürzen. Dem Vorwurf mangelnder Objektivität etwa der Vogelschutzwarten ist jedoch leicht zu begegnen: Es gibt im Rahmen menschlichen Erkenntnisgewinns überhaupt keine Wissenschaft, die nicht interessengeleitet wäre. Redlich wird Wissenschaft betrieben, wenn sie ergebnisoffen ist.

    Der akive Einsatz für den Schutz der wehrlosen Natur dagegen kann grundsätzlich nicht “objektiv” sein, denn: Allem Naturschutz geht – ganz vergleichbar dem Einsatz für die Menschenrechte – eine moralische Grundintuition und die aus ihr folgende Entscheidung für ein ethisches Anliegen voraus. Dies gilt im Zwischenmenschlichen und für den Artenschutz darüber hinaus: Wer Gewalt gegen Wehrlose anwendet, setzt sich ins Unrecht – wer dazu schweigen wollte, macht sich schuldig.

    Dass bei den GRÜNEN und ihren verbündeten “Klimarettern” der Windindustrie Rotmilane und Schwarzstörche inzwischen als “Verhinderungsgeflügel” gelten, zeigt das ganze Ausmaß der Schöpfungverachtung. Diffamierung oder Verunglimpfung sind Vorstufen und Nährboden von Gewalt, sowohl innerhalb des anthropozentrischen Denkhorizontes als auch jenseits, wo eine barmhezige Weltsicht, die wildlebende Mitgeschöpfe einschließt, ihren Platz hätte.

    Windkraftbetreibern, die der Natur und dem Naturschutz einen schmutzigen Krieg erklären, und auch ihren Handlangern in den politischen Parteien oder in den gekauften Gutachterbüros sei ein Sprichwort in Erinnerung gerufen:

    Unrecht Gut gedeiht nicht gut.

  4. Es wird Zeit für eine gesamtdeutsche Artenschutzkonferenz im Kontext der Energiewende und ultimative Forderungen an die Politik. Diese Initiative sollte man nicht jenen überlassen, die sich bereits den Profiteuren zugesellt haben.

  5. Verursacher dieser Menschliche Verrohung ist für mich die Politik der Priviliegierungs- und die Subventionsgesetzte der Schwarz Rot Grünen Regierung . Die Geldgier ist geweckt und kennt keine Grenzen. Der Mensch zeigt sein wahres Gesicht.

  6. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass besonders Adler durch WKA gefährdet sind. Verwandte wurden Zeugen eines tödlichen Absturzes im vergangenen Jahr im brandenburgischen Landkreis Potsdam Mittelmark.

  7. Aus Thüringen habe ich einen Fall gefunden, wo die Beringer bei 5 Milanhorsten nur noch leere Nester vorfanden. Eine Woche zuvor waren die Nester noch mit 11 jungen Rot- und Schwarzmilanen besetzt gewesen. Ein lesenswerter Artikel, auch andere Facetten wie die Auswirkungen auf den Lebensraum Wald oder fragwürdige Gutachten (Kurzstudie) werden angesprochen.
    https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Verdacht-Geschuetzte-Voegel-verschwinden-fuer-Windraeder-in-Thueringen-536466152

    1. Der Artikel ist anscheinend nur für eine begrenzte Anzahl von Zugriffen freigeschaltet. Ich habe über Google gesucht und konnte von dort aus wieder den vollständigen Artikel lesen.

      Thüringer Allgemeine vom 09.03.2016
      Titel: Verdacht – Geschützte Vögel verschwinden für Windräder in Thüringen

      (Es ist natürlich sinnvoll, die Zeitung durch eine Anmeldung zu unterstützen angesichts der seriösen Berichterstattung. Die Registrierung funktionierte leider nur für meine eigene Mail-Adresse)

  8. Unglaubliches Vorgehen, um seine Ziele durchzusetzen!
    Auch bei uns wurde 2012 ein störender Rotmilanhorst entfernt, um WKAs genehmigen und bauen zu können. Leider können wir nur unzureichende Nachweise bringen, wer dafür verantwortlich war. Im Nachhinein ist man immer schlauer: wir hätten sofort eine Videoüberwachung des Horstbereichs und der Umgebung anbringen sollen, diesen Vorwurf der Unterlassung machen wir uns heute noch, leider!

    1. Bitte immer den “Vogelmord für Ökostrom” zur Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion bringen.
      Diese Verbrechen an der Natur müssen polizeilich erfasst und dokumentiert werden. Es lässt sich dann zumindest der Anstieg dieser Taten öffentlich belegen.

      Rechtsgrundlagen für Anzeigen sind:

      1. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ § 44 (1) Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

      2. EU-VOGELSCHUTZRICHLINIE ANHANG 1 (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)

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