Am 12. November 2014 beschloss der bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Regierung die neue 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen. Die Regelung sieht vor, dass beim Bau von Windkraftanlagen ein Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zum nächsten Wohnhaus eingehalten werden muss. Die Regelung stützt sich auf die so genannte Länderöffnungsklausel der Bundesregierung. Diese war auf Drängen der bayerischen CSU mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ins Bundesbaugesetz eingefügt worden und erlaubt es den Ländern, eigene Mindestabstände für Windräder festzulegen. Bisher durften die Anlagen bundesweit 800 Meter von Wohnhäusern entfernt gebaut werden. Dies führte bei Anwohnern zu großen gesundheitlichen Belastungen durch Infraschall, Schattenwurf, Rotorlärm und einer Minderung der Immobilienwerte.
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