Am 12. November 2014 beschloss der bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Regierung die neue 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen. Die Regelung sieht vor, dass beim Bau von Windkraftanlagen ein Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zum nächsten Wohnhaus eingehalten werden muss. Die Regelung stützt sich auf die so genannte Länderöffnungsklausel der Bundesregierung. Diese war auf Drängen der bayerischen CSU mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ins Bundesbaugesetz eingefügt worden und erlaubt es den Ländern, eigene Mindestabstände für Windräder festzulegen. Bisher durften die Anlagen bundesweit 800 Meter von Wohnhäusern entfernt gebaut werden. Dies führte bei Anwohnern zu großen gesundheitlichen Belastungen durch Infraschall, Schattenwurf, Rotorlärm und einer Minderung der Immobilienwerte.
SPD, Grüne und Freie Wähler möchten nun gegen dieses Gesetz zu Lasten des Gesundheitsschutzes der potentiell betroffenen Anwohner klagen. Sie beauftragten den Regensburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Loibl (Kanzlei Regensburg) beim bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage zu erheben. Loibl vertritt seit über 10 Jahren bundesweit Betreiber, Planer und Investoren von Windenergieanlagen. Er ist in ein bundesweites Netzwerk von Gutachtern, Planern und Sachverständigen eingebunden. Er ist juristischer Beirat des Bundesverbandes Windenergie und bildet Rechtsreferendare, also angehende höhere Beamte und Richter, im Bereich öffentliches Recht bei der Regierung der Oberpfalz aus.