Vor fast genau zwei Jahren, am 27. Juli 2015, erhielten wir vom Bayerischen Landesamt für Umwelt die Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Voraus ging ein rund einjähriges, aufwendiges und hartes Verfahren.
Unmögliches versuchen, um das Mögliche zu erreichen
Der besonderen Verantwortung bewusst, versuchen wir seit zwei Jahren oft das Unmögliche, um das Mögliche zu erreichen. Unser Hauptziel ist, größere Eingriffe in wertvolle Kulturlandschaften, große zusammenhängende Wälder und naturnahe Gewässer zu minimieren oder im Idealfall zu verhindern. Manchmal gelingt uns dies bereits im Vorfeld der Planungen, meist unspektakulär durch vertrauliche Gespräche mit Schlüsselpersonen und Entscheidern. Auch manch bittere Niederlage ist hinzunehmen und zu verkraften. Nicht jede Erwartung an uns kann mangels rechtlicher Grundlagen oder begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen erfüllt werden.
Verbandsklagen für den Artenschutz
Aktuell klagen wir vor zwei Verwaltungsgerichten und führen eine Revisionsklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Bei zwei Verbandsklagen geht es um haarsträubende Genehmigungen von Windkraftanlagen und die damit verbundene Missachtung des geltenden Natur- und Artenschutzrechts. Von der Revisionsklage erwarten wir ein längst überfälliges, höchst richterliches Grundsatzurteil von bundesweiter Bedeutung zur Windkraft. Fachliche Stellungnahmen zum Bau von Windkraftanlagen, in aussichtsreichen Fällen auch der Gebrauch von Rechtsmitteln, waren und sind zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit geworden.
Glücklich ist, wer das, was er liebt, mit Mut beschützt
Ein Highlight ist die Wiedereinbürgerung des Habichtskauzes in Nordbayern. Das Projekt soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden und findet bundesweit große Beachtung und eine positive Resonanz. Im Sinne von Ovid macht es glücklich, das was wir lieben, mit Mut zu beschützen und einer ausgestorbenen Tierart ihre alte Heimat zurückzugeben. Manche Enttäuschung in der alltäglichen Naturschutzarbeit wird dadurch kompensiert. Aktiver Artenschutz gibt enorm viel Kraft und motiviert, weiter für eine intakte Landschaft und Natur zu streiten und zu kämpfen.
Geduld und Zeit erreichen mehr als Größe
Der VLAB wird, als kleiner neben den großen Umweltverbänden, ohne Zeitdruck und mit Geduld seinen vor zwei Jahren eingeschlagenen Weg unbeirrt fortsetzen.
Bewährtes bewahren und zugleich neue Wege im Natur-, Arten- und Landschaftsschutz gehen,
lautet sein Leitsatz.
Glückwunsch VLAB – 2 Jahre erfolgreicher Natur-, Arten- und Landschaftsschutz!
Wir danken Euch für einen klasse Job für alles, was wir lieben und sind froh, dass es Euch gibt!
Gratulation zum 2. Geburtstag von Euren Mitgliedern aus dem Norden
JuMa von Windwahn
Herzlichen Dank für die Glückwünsche!
Ich schließe mich den Glückwünschen von Frau Reichardt an
Und möchte mit Ihnen zusammenarbeiten, sehr geehrter Herr Bradtka.
Ich argumentiere verfassungsrechtlich: Die Wirkung der Windenergie für den Klimaschutz ( Senkung der Erderwärmung)
Ist ” Null! Wenn dem so ist, gibt es keine Rechtfertigung fuer die Wirkungen der Windenergie, die in der von Harry Neumann herausgegebenen Denkschrift zutreffend beschrieben sind!
Seit 1994 gilt Art. 20 a GG: der Staat muss schützen, er darf nicht fördern, was in Natur und Landschaft und in der Vogelwelt zerstört wird!, Siehe ausführlich die Douwnloads unter www. Gegenwind -Greven .de